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Eine Kritik der Kritik des Open Access

Zu den Debatten über das Zweitveröffentlichungsrecht und über die Wertigkeit von Print- vs. Digitalpublikationen in den Geisteswissenschaften


Zitiervorschlag
Thomas Ernst, "Eine Kritik der Kritik des Open Access. Zu den Debatten über das Zweitveröffentlichungsrecht und über die Wertigkeit von Print- vs. Digitalpublikationen in den Geisteswissenschaften". LIBREAS. Library Ideas, 30 ().


Zur Sache des Buches, Der Preis des Buches und sein Wert, Warum Bücher?, Die Befreiung von den Büchern, Bücherdämmerung und Weiße Magie. Die Epoche des Papiers – gedruckte Bücher über gedruckte Bücher haben derzeit Hochkonjunktur.1 Das aktuelle Nachdenken über den Wert gedruckter Bücher ist eine Reaktion auf den digitalen Wandel, der neue Möglichkeiten des digitalen Veröffentlichens mit sich bringt. Diese Möglichkeiten verändern die gewachsenen Informationssysteme nachhaltig. Schon in der Gutenberg-Galaxis haben sich verschiedene Öffentlichkeiten mit eigenen Regelsystemen und unterschiedlichen Produktions-, Distributions- und Rezeptionsverfahren ausgeprägt. Die jeweiligen gesellschaftlichen Teilsysteme – wie der Literaturbetrieb, der Journalismus und die Wissenschaft – erkennen im digitalen Medienwandel verschiedene Potenziale und Probleme.

Dieser Beitrag fokussiert die Frage, wie die Geisteswissenschaften sich zu den Potenzialen der neuen digitalen Veröffentlichungen positionieren. Er geht dieser Frage nach, indem er konträre Diskurspositionen sowohl allgemein zum Wert gedruckter versus digitaler Publikationen als auch konkret zur Frage des Open Access nachzeichnet. In einem zweiten Schritt reflektiert er vor diesem Hintergrund das seit Anfang 2014 geltende Zweitveröffentlichungsrecht. Als zentrales diskursives Ereignis gilt der Heidelberger Appell,2 der sich 2009 gegen eine stärkere Verpflichtung von WissenschaftlerInnen auf Open Access-Veröffentlichungen richtete und von über 2.500 SchriftstellerInnen und GeisteswissenschaftlerInnen unterzeichnet wurde. Neben der Beschreibung der konträren Diskurspositionen fragt ein kleines empirisches Kapitel danach, wie heute ganz praktisch zwischen WissenschaftlerInnen und Verlagen Fragen des Open Access und des Zweitveröffentlichungsrechts verhandelt werden, denn in den eher grundsätzlich geführten öffentlichen Debatten geht oft unter, welche konkreten Erfahrungen WissenschaftlerInnen mit Verlagen machen.

Digitale wissenschaftliche Erkenntnisprozesse: Von Appellen für Open Science zu einer Standardisierung der offenen Veröffentlichungspraxis

Einen guten Eindruck, wie stark die Digitalisierung der geistigen Arbeit die Wissenschaftskommunikation in den letzten Dekaden verändert hat, gibt ein kleines Video aus dem Arbeitsalltag von Max Horkheimer.3 Es trägt den Titel Prof Horkheimer going through his mail und zeigt ihn in seinem Büro mit seiner Sekretärin. An den Wänden stehen Bücherregale, auf dem Tisch liegen zahlreiche Papierstapel. Vor der Sekretärin steht eine Schreibmaschine. Zunächst berichtet Horkheimer erfreut, dass er das geplante Telefonat aus Frankfurt erhalten habe, und sogar noch das mit Nürnberg ist auch gekommen, jawohl,4 um dann eine Mappe mit Briefentwürfen durchzugehen und der Sekretärin einen Brief zu diktieren, den diese stenografisch notiert. Sie wird ihn später mit der Schreibmaschine auf ein anderes Papier übertragen.

In Abgrenzung von diesen Praxen ermöglicht die elektronische und codierte Produktion, Distribution und Rezeption von Informationen eine weitaus höhere Intensität, Schnelligkeit und Stabilität der – somit: digitalen – Wissenschaftskommunikation. Elektronische Briefe (sog. E-Mails), mobilisierte und visualisierte Telefonate (mit Smartphones oder Diensten wie Skype) oder Kurznachrichten (SMS, Twitter) verdichten und beschleunigen die geisteswissenschaftliche Alltagskommunikation in bisher ungekannter Weise. Doch nicht nur die Kommunikation selbst verändert sich, auch die Formate und Distributionsformen des wissenschaftlichen Erkenntnisprozesses, also die mediale Form von Monographien und Aufsätzen.

Eine nachhaltige Erkenntnisproduktion basiert in geisteswissenschaftlichen Veröffentlichungen auf einer klaren Fragestellung, einer Ausgangshypothese, einem gut ausgewählten exemplarischen Analysegegenstand, einer angemessen ausgewählten und angewandten Methode und einem möglichst klaren und differenzierten Ergebnis. Der wissenschaftliche Progress innerhalb einer Disziplin oder einer Arbeitseinheit wird dann gefördert, wenn diese Elemente der Erkenntnisproduktion offen zugängig und nachprüfbar sind, um entweder kritisiert und modifiziert oder verifiziert und weiter distribuiert zu werden. In einem skeptischen Essay zur digitalen Wissenschaftssprache bemisst Valentin Groebner folglich Wissenschaftlichkeit an der Möglichkeit, dass ältere Informationen wiederauffindbar gespeichert werden, um mit neuen Daten kontrolliert und ergänzt werden zu können. In der Praxis bedeutet das den Umgang mit ziemlich großen Mengen an Information, mit denen der jeweils neue (oder angeblich neue) Fund abgeglichen und eingeordnet werden kann. Die Wissenschaft verfüge somit über eine spezifische Geschichte der Informationsbewirtschaftung,5 deren schon immer zentrales Problem, welche Informationen wie und wem zur Verfügung stehen, sich durch die Möglichkeiten der Digitalisierung von Informationen nur anders darstellt.

Seit etwa 2001 haben sich verschiedene Konzeptionen einer Open Science und einer Open Scholarship entwickelt, die in unterschiedlicher Weise den Zugriff auf wissenschaftliche Informationen und die Partizipation an wissenschaftlichen Erkenntnisprozessen vereinfachen möchten, um die Potenziale der Digitalisierung für eine bessere wissenschaftliche Praxis zu nutzen. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Open Access, also der freie Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Informationen. Im Anschluss an die Budapest Open Access Initiative (2002)6 forderten in der Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen (2003) beziehungsweise in der Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft (2004) einige der wichtigsten deutschen Forschungsorganisationen (unter anderem Wissenschaftsrat, Hochschulrektorenkonferenz, DFG, Max-Planck-Gesellschaft) und neue Initiativgruppen einen solchen freien Zugriff auf wissenschaftliche Informationen. In der Göttinger Erklärung heißt es entsprechend offensiv und allgemein: In einer digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft muss der Zugang zur weltweiten Information für jedermann zu jeder Zeit von jedem Ort für Zwecke der Bildung und Wissenschaft sichergestellt werden!7

Seit diesen frühen und allgemein gehaltenen Manifesten haben sich in den Geisteswissenschaften unterschiedliche Verfahren des digitalen Veröffentlichens etabliert. Die offiziellen Verlautbarungen zu Fragen einer Open Science, der Open Scholarship und des Open Access lesen sich heute, zumindest im Bereich der Digital Humanities, weniger als politisches Postulat denn als obligatorisches Fundament einer bereits bestehenden wissenschaftlichen Praxis. Das Working Paper der Arbeitsgruppe Digitales Publizieren im Verband Digital Humanities im deutschsprachigen Raum sieht 2016, dem Verbandsziel gemäß,8 das Open-Access-Publizieren als Standardfall. Es gibt zudem den Forschenden Empfehlungen zu den verschiedenen Open-Access-Strategien (goldener/grüner Weg), Finanzierungs- bzw. Geschäftsmodellen (Author-Pays-Modell, Publikationsfonds, Hybrid-Open-Access, Freemium-Modell) und zu rechtlichen Rahmenbedingungen und Lizensierungsformen (Open-Content-Lizenzen, Creative Commons).9 Schließlich fordert es im Sinne einer besseren wissenschaftlichen Praxis, dass auch die Forschungsdaten (Open Research Data), Zusatzmaterialien (Open Extra Material), Softwareanwendungen (Open Source) sowie […] in der Lehre eingesetzte Bildungsressourcen (Open Educational Resources)10 offen verfügbar sein sollten.

The Vienna Principles der Arbeitsgruppe Open Access and Scholarly Communication des Open Access Network Austria kritisieren ebenfalls 2016 zunächst eine traditionelle Form der Wissenschaftskommunikation, die durch [r]estricted access and collaboration, [i]nefficient processes, [l]ack of reproducibility and transparency, [t]echnical and legal barriers und verschiedene [i]ncentives in need of improvement (zersplitterte Veröffentlichungspraxen, Begutachtungsverfahren) gekennzeichnet sei.11 Im Gegensatz dazu stellt die Arbeitsgruppe zwölf Prinzipien auf, die neben den bekannten Größen wie Accessibility oder Reproducibility spezifische digitale Arbeitsweisen einfordern. Dazu zählt, [to] foster collaboration and participation between researchers and their stakeholders, [to] embrace the possibilities of new technology und [to] provide transparent and competent review.12

Diese jüngeren Manifeste bzw. Empfehlungen gehen von etablierten digitalen Arbeitspraxen in den (Geistes-)Wissenschaften aus, deren Erkenntnisprozesse sich stärker kollaborativ, offen und prozessual vollziehen und die bereits auf Erfahrungen mit den juridischen, ökonomischen und institutionellen Voraussetzungen des Open Acess basieren. Gegen diese verschiedenen Forderungen einer offenen geisteswissenschaftlichen Veröffentlichungspraxis, die sowohl mit dem Selbstverständnis vieler ForscherInnen als auch mit den traditionellen Geschäfts- und Arbeitsmodellen der Wissenschaftsverlage brechen, erhebt sich jedoch Widerstand.

Erkenntnisprozesse wie gedruckt: Das Buch als magischer Körper und die Kritik des Open Access

Die Kritik an der zunehmenden politischen und institutionellen Förderung von Open-Access-Modellen kulminiert in den Geisteswissenschaften im Heidelberger Appell vom 22. März 2009, dessen Programm unter dem Titel Für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte steht und der 2636 UnterzeichnerInnen findet, darunter AutorInnen wie Günter Grass und Herta Müller, VertreterInnen der wichtigsten deutschen Verlage und zahlreiche renommierte (Geistes-)WissenschaftlerInnen, unter ihnen unter anderem der Editionsphilologe und Appell-Initiator Roland Reuß sowie der Wissenschaftshistoriker Michael Hagner, deren Beiträge zur Debatte im Folgenden genauer analysiert werden.

Der Heidelberger Appell verbindet zwei unterschiedliche Probleme, nämlich einerseits die auf internationalen Social-Media-Plattformen wie Google Books und Youtube begangenen Urheberrechtsverletzungen, die in ungeahntem Umfang und ohne strafrechtliche Konsequenzen13 stattfänden, und andererseits den nationalen Einsatz der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen für die Umsetzung von Open-Access-Strategien.14 Ohne den Begriff des Open Access zu nennen oder explizit auf die konkreten Inhalte der Schwerpunktinitiative Digitale Information der Allianz-Partnerorganisationen15 zu verweisen, konstatieren die UnterzeichnerInnen, dass die internationalen Raubkopien und die nationalen Open-Access-Initiativen schwere Eingriffe in die Freiheit der Wissenschaft und die Selbstbestimmung der UrheberInnen vornähmen: Jeder Zwang, jede Nötigung zur Publikation in einer bestimmten Form ist ebenso inakzeptabel wie die politische Toleranz gegenüber Raubkopien, wie sie Google derzeit massenhaft herstellt.16

Zwar veröffentlicht die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen schon drei Tage später eine gemeinsame Erklärung und beharrt darauf, dass Open Access [k]ein Eingriff in die Publikationsfreiheit sei.17 Dennoch ist der Heidelberger Appell als diskursives Ereignis ein wichtiger Referenzpunkt für die weiteren Debatten.18 Daher werden wir uns erstens näher ansehen, welche buch- und medientheoretischen Annahmen hinter diesem Appell stehen, sowie zweitens, welche differenzierteren Argumente gegen Open Access die zentralen Vertreter des Heidelberger Appells an anderer Stelle vorbringen. Dazu sollen mit dem Aufsatz Autorverantwortung und Text (2009) sowie den Büchern Ende der Hypnose. Vom Netz und zum Buch (2012) sowie FORS. Der Preis des Buches und sein Wert (2013) zentrale Schriften von Roland Reuß, dem Initiator des Heidelberger Appells, kursorisch betrachtet werden, in denen er sein Engagement gegen digitale Veröffentlichungen und Open Access begründet. Daneben rückt die Monographie Zur Sache des Buches (2015) von Michael Hagner in den Blick, in der Hagner, ein Unterzeichner des Heidelberger Appells, sich mit der Eignung sowohl gedruckter als auch digitaler Medien für wissenschaftliche Erkenntnisprozesse beschäftigt und sich intensiv und kritisch mit Open Access auseinandersetzt.

Hagner wiederum bezieht sich positiv auf Lothar Müllers Weiße Magie. Die Epoche des Papiers (2012) und Müller, Hagner und Reuß teilen eine besondere Präferenz für das gedruckte und wohlgestaltete Buch, das sie als ein ganz besonderes Medium der Erkenntnis bewerten. Müllers Ausführungen über die Geschichte des Papiers, die schließlich im gedruckten Buch gipfelt, stehen in einem deutlichen Kontrast zur Ausrufung einer digitalen Gesellschaft. Selbst digitale Textverarbeitungsprogramme, konstatiert Müller, griffen noch immer auf papierne Symbole zurück: So raschelt es im elektronischen Papierkorb, wenn wir eine Datei löschen, und Scherensymbole bieten das Ausschneiden markierten Textes an. Solche Beispiele überhöht Müller zur starken These, dass trotz aller digitalen Mediennutzung die Digitale Gesellschaft noch nicht existiere: Wir leben, bis auf weiteres, immer noch in der Epoche des Papiers.19 In dieser Epoche des Papiers schwinde nicht die gesellschaftliche Bedeutung des Buches, vielmehr werde die Relevanz des einzelnen Druckwerks in einer zunehmend digitalen Medienumgebung gesteigert. Gedruckte Bücher, so Müller, seien zwar keine wirklichen Unikate, da sie Reproduktionen einer Vorlage seien, aber es könnte sein, daß [dem gedruckten] im Kontrast zum elektronischen Buch die Aura zuwächst, das Originalformat zu sein.20 Dieses an Walter Benjamin angelehnte und historisch-technisch inverse Argument greift wiederum Hagner auf, indem er – ebenfalls in Abgrenzung von digitalen Texten – die physiognomische Individualität, Stabilität und rechte Anordnung von Büchern preist, die für sich selbst [existieren], weil sie nicht von einer Sekunde auf die andere gelöscht oder manipuliert werden können, und das macht ihre Eigentümlichkeit aus.21 Hagner überträgt hier den Begriff der Eigentümlichkeit, der um 1800 dem genialischen Dichten zugeschrieben und somit der Legitimation des geistigen Eigentums Pate stand,22 auf das Buch selbst: Das Buch materialisiert heute, was einst der Gedanke des Autors war, und bewahrt somit die Möglichkeit einer schöpferischen Subjektivität.

Bei Roland Reuß erhält das Lob des Buches eine religiöse wie auch widerständige Dimension, die an zwei Beispielen verdeutlicht werden kann. Erstens nutzt Reuß in Ende der Hypnose ein längeres Zitat des protestantischen Theologen Dietrich Bonhoeffer, der für seinen Widerstand gegen den Nationalsozialismus 1945 im Konzentrationslager Flossenbürg hingerichtet wurde. Bonhoeffer empfiehlt darin den Weg zur Besinnung durch die Rückwendung zum Buch.23 Zweitens rahmt Reuß sein Buch FORS. Der Preis des Buches und sein Wert, indem er zwei vorbildliche Buchhandlungen beschreibt, zunächst die Buchhandlung Rieck aus Aulendorf (und am Ende des Buchs eine aus Hamburg). Reuß nähert sich der Buchhandlung Rieck über Zitate von otl aicher an, der sich an die Buchhandlung Rieck als einen Ort des Widerstands im Nationalsozialismus erinnert, denn […] schon ein, zwei bücher können das holz sein, auf dem man im meer überlebt.24 Reuß recherchiert über die Buchhandlung Rieck und zitiert eine Quelle, daß sie nach wie vor eine der wichtigsten theologischen Buchhandlungen in der Welt sei, abschließend bewertet er die Buchhandlung Rieck als eine kleine Provinzbuchhandlung, die allerdings als dezentraler Ort des Widerstands gelten könne.25

Während der Buchhändler Rieck in Jörg Schröders Darstellung schon 1972 rückblickend als zwar sympathischer, aber vor allem weltfremder und esoterischer Buchhändler gilt,26 stellt Reuß seinen Kampf für das Medium Buch mit Bonhoeffer und der Buchhandlung Rieck in eine Linie des religiös fundierten Widerstands gegen den Nationalsozialismus. Reuß’ hyperbolische Rhetorik, die er auch in seinen zahlreichen feuilletonistischen Beiträgen zur Open-Access-Debatte nutzt,27 könnte man – angesichts seines scharfen Plädoyers für das Erkenntnisprimat von Druckerzeugnissen – auch als performativen Selbstwiderspruch bewerten. Reuß’ Vergleiche legen also nahe, dass die digitalen Kräfte, die das Medium Buch relativieren, eine faschistische, barbarische Gefahr seien, gegen die nur die religiöse Kraft des Mediums Buch als Antidot wirke, schließlich sei das Buch ein magischer Quader innerer Sammlung und nicht einfach ein gleichgültiger, vorübergehender Intermediär eines Transfers.28 Diese magische Qualität des Buches sei gebunden an seine materielle Einmaligkeit, seine ausgewählte Typographie und seinen gestalteten Umschlag: Das Buch bildet seinen eigenen Kontext aus, und je mehr Parameter der äußeren Gestalt bei seiner Herstellung reflektiert wurden, desto adäquater ist in und an ihm sein individueller Inhalt präsent und wahrnehmbar.29

Im Gegensatz zu dieser reflektierten und stabilen Gestaltung eines Buches erscheinen für Reuß die digitalen Texte des Computers und vor allem des Internets als instabil, kontextlos und profan: Während das Buch eine scharf umrissene Grenze gegenüber außen ziehe, seien die Online-Leser immer schon mittendrin in der Welt der Geschäfte, der Kommunikation, der Versteigerungen, der Freundeskreise, der Nachrichtenkanäle, der Musik- und Video-Plattformen.30 Die mediale Natur digitaler Medien und vor allem des Internets verunmögliche folglich Muße und Reflexion, daher setze geistige Erfahrung voraus, daß der Stecker gezogen, die Verstrickung ins Netz gelöst wird und man für die notwendige Phase des Atemholens sich aus der Reiz-/Reaktionskette der Vernetzten befreit […].31

In etwas anderer Weise hierarchisiert Michael Hagner den Nutzen digitaler versus gedruckter Veröffentlichungen für die Geisteswissenschaften. Zunächst erklärt er – in Abgrenzung von den Naturwissenschaften mit ihren Experimenten, Tabellen und Statistiken – die Geisteswissenschaften pauschal zu rein sprachbasierten Wissenschaften (wodurch beispielsweise die Digital Humanities und ihre quantitativen Methoden ausgegrenzt werden). In einem Rückgriff auf Walter Benjamin erklärt er dann die Sprache zum Skelett des Gedankens, der sich letztlich nur im Buch angemessen formulieren ließe, da nur das Buch Schrift, Stil und Gedanken adäquat verschränke. Es sei daher nicht erstrebenswert, für das Netz zu schreiben, sondern [e]s geht darum, das Netz zu nutzen, um bessere Texte für das Papier zu schreiben.32

Die zentralen Gegner des Open Access wie Michael Hagner und Roland Reuß wollen also viel mehr als nur eine Kritik einer Open Science und der Open Scholarship. Sie kämpfen schon seit knapp zwei Dekaden33 für das medientheoretische Apriori, dass das Buch mehr als ein Übertragungsmedium sei, und zwar ein Denkkörper (Hagner) beziehungsweise ein magischer Gegenstand (Reuß), während die Online-Medien die Konzentration und Reflexion eher störten denn beförderten. Eine solche scharfe Differenzierung von sakralem Buch einerseits und profanen Digitalmedien andererseits wird in den neueren Arbeiten der Buchwissenschaft auf nüchterne Weise eingeebnet. Svenja Hagenhoff beschreibt beide Seiten neutral als Lesemedien mit unterschiedlichen Eigenschaften, die jedoch in keine Hierarchie zu bringen seien. Vielmehr verweist Hagenhoff darauf, dass ein Lesemedium nur ein Element in einem komplexen Kommunikationssystem ist, zu dem auch die Beschaffenheit technischer, organisatorischer und logistischer Infrastrukturen gehört, weshalb die Wertbestimmung eines Lesemediums für sich alleine eher unnütz sei.34

Die problematische Priorisierung und Sakralisierung des magischen Erkenntniskörpers Buch durch die Open-Access-Kritiker muss nun aber nicht heißen, dass deren Argumente nur vernachlässigbare Scheingefechte in einem Medienkrieg seien. Vielmehr kann es sich lohnen, die wichtigsten Argumente gegen Open Access zu betrachten, um auch die Verfahren des Open Access kritisch zu prüfen. Zwar beteiligt sich Roland Reuß regelmäßig mit Zeitungsartikeln in der FAZ und anderen Medien an dieser Debatte, seine Beiträge fallen in der Regel jedoch besonders polemisch aus, weshalb im Folgende die wichtigsten Argumenten von Michael Hagner gegen Open Access aufgeführt werden sollen.

Im Heidelberger Appell und auch von Hagner und Reuß wird vor allem argumentiert, dass die zunehmende Verpflichtung der Forscher auf Open-Access-Veröffentlichungen die grundgesetzlich geschützte Freiheit der Forschung beschränke, zu der auch die freie Wahl der Veröffentlichungsform gehört. Hagner verweist auf Beispiele aus dem anglo-amerikanischen Raum und der Schweiz, in denen WissenschaftlerInnen sanktioniert werden, wenn sie ihre Texte nicht offen verfügbar machen.35 Eine solche staatliche Regulierung des Veröffentlichens habe es zuletzt in der höfischen Gesellschaft gegeben.36 Vor allem stört Hagner, dass die erweiterten Veröffentlichungsmöglichkeiten ihren Reiz verlören, wenn Politiker, Lehr- und Forschungsinstitutionen oder forschungsfinanzierende Organisationen Zwangsmaßnahmen ergreifen.37 Reuß gewichtet das Verhältnis der AutorInnen zu ihren Verlagen und dieses Betreuungsverhältnis als besonders wichtig für die Produktion und Rezeption eines Werks: Jeder Versuch, auf dieses vertrauensvolle und schützenswerte Verhältnis zwischen Verlag und Autor von außen einen dirigistischen Einfluß zu nehmen, zeichnet deshalb auch immer Brutalität gegenüber dem Faktum der innigen Beziehung zwischen Urheber und Produkt einer geistigen Schöpfung aus.38 Im Online-Veröffentlichen wittert Reuß den Tod der wissenschaftlichen Verlagsbranche, aus dem wiederum der Tod des pluralistischen Publizierens39 resultieren werde. Diesen Argumenten kann man jedoch entgegnen, dass noch vor wenigen Dekaden ein ähnlicher (Karriere-)Druck auf WissenschaftlerInnen lastete, auf jeden Fall ihre Texte von Wissenschaftsverlagen drucken und veröffentlichen zu lassen und dabei (teilweise hohe und eigenfinanzierte) Druckkostenzuschüsse zu bezahlen, und dass dieses Verfahren kaum als massiver Eingriff in die Forschungsfreiheit gewertet wurde. Zudem beanspruchen auch digitale Wissenschaftsveröffentlichungen Dienstleistungen von Verlagen (Lektorat, Satz, Werbung, Hosting), weshalb die Verlagsbranche nicht komplett verschwinden, ihre Funktionen sich allerdings modifizieren.

Relevanter erscheint Hagners Kritik an der Qualitätssicherungs- und Archivierungspraxis von Open-Access-Plattformen, denn tatsächlich wird es digital wesentlich einfacher, eine undifferenzierte Masse an wissenschaftlichen Veröffentlichungen verfügbar zu machen, weshalb Hagner prophezeit, daß unzählige wissenschaftliche Artikel im Nirwana des Netzes nachhaltiger verschwinden als ihre auf Papier gedruckten Vorgänger in den Bibliotheksregalen.40 Auch die Qualität von Open-Access-Zeitschriften sei meist enttäuschend, weshalb renommierte WissenschaftlerInnen in solchen Zeitschriften nicht veröffentlichten.41 Schließlich ist Reuß natürlich zuzustimmen, dass AutorInnen aus ethischen Gründen […] etwas dagegen haben können, ihre Werke auf einer durch Werbeeinnahmen finanzierten Plattform wiederzufinden (weil das schon an sich etwas Herabziehendes hat).42 Reuß bezieht sich hier auf die Angebote von GoogleBooks, aber man kann genereller konstatieren, dass viele digitale Veröffentlichungen von WissenschaftlerInnen auf kommerziellen Plattformen veröffentlicht werden, die eine problematische Gestaltung nutzen, die Teil ihres jeweiligen Geschäftsmodells ist. Diese Postulat nach einer wissenschaftlichen Qualitätssicherung im Bereich der Open-Access-Plattformen und einer forschungs- und lesefreundlichen Webumgebung wird von den jüngeren Pro-Open-Access-Manifesten aufgenommen; zudem gilt es natürlich auch für gedruckte Veröffentlichungen.

Reuß beklagt zudem massiv, dass ökonomische Motive zur einer Missachtung der Autorenrechte geführt hätten und Open Access der verzweifelte Befreiungsschlag einer unterfinanzierten Bibliothekenszene sei. Hinter den Geschäftsmodellen des Open Access, so Reuß, verbürgen sich Geschäftsmodelljodler, die ein unstillbar großes Interesse daran haben, mit der Arbeit anderer Geld zu verdienen.43 Tatsächlich ist es für eine gesellschaftlich und wissenschaftlich verantwortungsvolle Praxis des Open Access wichtig, dass die Veröffentlichungskosten fair und ausgeglichen bleiben. Dies ist momentan, insbesondere bei internationalen Verlagen mit großen Repositorien, nur unzureichend gewährleistet.

Schließlich ruft Hagner noch praktische Probleme von (offenen) digitalen wissenschaftlichen Veröffentlichungen auf. Dazu zählt seine Invektive gegen Open Data, denn durch die Bereitstellung von Big Data ergäben sich gravierende ethische und rechtliche Probleme.44 Zudem widersprächen sich international die rechtlichen Vorgaben für Open-Access-Publikationen und die Vertragsmodelle der Verlage, weshalb konkrete Veröffentlichungen zu absurden Widersprüchen führen könnten.45 Schließlich verhielten sich die verschiedenen Gruppen, die am wissenschaftlichen Buchmarkt partizipieren, also WissenschaftlerInnen, Verlage und BibliothekarInnen, höchst widersprüchlich: Eine kontinuierlich wachsende Mehrheit aller Wissenschaftler befürwortet OA, ist bei der Umsetzung allerdings eher träge. Nur eine kleine Gruppe von OA-Aktivisten unter den Wissenschaftlern dringt auf die zwangsweise Durchsetzung eines nicht-kommerziellen akademischen Publikationssystems. Die Verlage vertreten den goldenen Weg und akzeptieren den grünen Weg nur so lange, wie er nicht zu Abbestellungen ihrer Zeitschriften führt. Bibliothekare dagegen favorisieren den grünen Weg beziehungsweise ein Mischmodell aus grün und golden, weil sie ihr neu definiertes Aufgabenspektrum […] nur dann realisieren können, wenn das Modell des Universitätsservers sich durchsetzt.46 Tatsächlich können solche widersprüchlichen und praktischen Hürden zu Problemen bei der Realisierung von Open-Access-Veröffentlichungen führen. Daher ist es wichtig, im Bewusstsein um diese Probleme mit den praktischen Hürden des Open Access umzugehen.

Offene Wissenschaft in der Praxis: Das Zweitveröffentlichungsrecht im Selbstversuch

Was aber müssen WissenschaftlerInnen heute beim Veröffentlichen von wissenschaftlichen Publikationen im Sinne des Open Access und bei der Nutzung des Zweitveröffentlichungsrechts konkret beachten? Wir müssen zunächst die beiden Formen einer Open-Access-Veröffentlichung unterscheiden, den goldenen und den grünen Weg.47 Der goldene Weg beschreibt die Erstveröffentlichung eines Beitrags in einem Medium oder einer Form, die von Anfang an eine offene Verfügbarkeit garantiert, zum Beispiel in einem Open-Access-Journal. Es kann sein, dass für den Prozess der Veröffentlichung, Begutachtung und Einrichtung einer solchen Veröffentlichung eine zusätzliche Zahlung an einen Verlag oder eine Institution, die die entsprechende Plattform pflegt, notwendig wird. Eine solche goldene Open Access-Veröffentlichung erscheint aus urheberrechtlicher Sicht vollständig konfliktfrei, so der Rechtswissenschaftler Sebastian Krujatz in seiner Arbeit über Open Access.48

Anders stellt dies bei den hybriden Veröffentlichungen des grünen Wegs dar,49 also bei Veröffentlichungen, die einerseits als Erstveröffentlichung bei Verlagen oder in Zeitschriften gedruckt veröffentlicht worden sind und andererseits zusätzlich als digitale Zweitveröffentlichung im Sinne der Selbstarchivierung auf der eigenen Webseite oder einem institutionellen Dokumentenserver frei verfügbar gemacht werden. Hier sind grundsätzlich zwei Situationen denkbar: Entweder wird bei der Erstveröffentlichung kein Vertrag zwischen AutorIn und Verlag geschlossen oder eben doch. Wenn kein separater Vertrag geschlossen wird, garantiert der § 38, die Absätze 1 und 2, die digitale Zweitveröffentlichung nach einem Jahr:

Gestattet der Urheber die Aufnahme des Werkes in eine […] Sammlung, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber im Zweifel ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung. Jedoch darf der Urheber das Werk nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen anderweit vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen, wenn nichts anderes vereinbart ist.50

Dieses grundsätzliche Zweitveröffentlichungsrecht gilt seit der Einführung des Urheberrechts am 1. Januar 1966 und geht zurück auf den § 42 des vorherigen Verlagsgesetzes. Mit der Novelle des Urheberrechtsgesetzes von 2013 (Dritter Korb) wurde allerdings die öffentliche Zugänglichmachung, also die Möglichkeit zur digitalen Zweitveröffentlichung, explizit ergänzt, außerdem wurde ein zusätzliches unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht für Veröffentlichungen von in Drittmittelprojekten angestellten WissenschaftlerInnen in Periodika eingeführt, das in jedem Fall alle verlagsvertraglichen Vereinbarung bricht (§ 38, Absatz 4).

Im Regelfall haben die Wissenschaftsverlage schon in der Vergangenheit versucht, sich durch Verlagsverträge mit ihren AutorInnen das ausschließliche Nutzungsrecht einräumen zu lassen, das trotz des neu eingeführten Zweitveröffentlichungsrecht für die oben genannten spezifischen Fälle noch immer für die Mehrheit aller wissenschaftlichen Aufsätze gelten würde. Für diese Fälle haben der Börsenverein des deutschen Buchhandels und der Deutsche Hochschulverband im Jahre 2000 gemeinsam Vertragsnormen für wissenschaftliche Werke vorgelegt, die einseitig zu Gunsten der Verlage geklärt werden, wie Krujatz 2012 betont: Diese Vertragsnormen sehen in der Regel eine ausschließliche Nutzungsrechtseinräumung vor, welche eine Zweitveröffentlichung des wissenschaftlichen Beitrags durch den Urheber oder einen Dritten verbietet. In der Praxis wird diese Ausschließlichkeit jedoch nicht immer konsequent durchgesetzt, wie Krujatz kontastiert: Jedoch hat sich in der relevanten internationalen Verlagslandschaft eine vielfältige, von den genannten Vertragsnormen abweichende Vertragspraxis herausgebildet.51

Vor diesen Hintergründen versuchte die interdisziplinäre AG Potenziale digitaler Medien in der Wissenschaft in der Global Young Faculty III in einem Praxisprojekt die Frage zu klären, ob und, wenn ja, wie ihre geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Veröffentlichungen, die bei deutschen Verlagen veröffentlicht wurden und durch einen Verlagsvertrag geschützt sind, im Sinne des Zweitveröffentlichungsrechts verfügbar zu machen wären.52 Das erste Ergebnis des Projekts ist die Broschüre Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler: Geltende Rechtslage und Handlungsempfehlungen von Matthias Spielkamp von iRights.Lab,53 in der Spielkamp für noch unveröffentlichte Werke empfiehlt, in etwaigen Verlagsverträgen Streichungen und/oder Ergänzungen vorzunehmen, um sich das Zweitveröffentlichungsrecht an der eigenen Publikation gegebenenfalls schon parallel zur Erstveröffentlichung zu sichern – wenn man nicht ohnehin das in § 38, Absatz 1 und 2, des Urheberrechts garantierte Zweitveröffentlichungsrecht in Anspruch nehmen will. Für etwaige Vertragsverhandlungen mit Verlagen empfiehlt iRights.lab als Idealfall erstens, in Verlagsverträgen die komplette Abgabe aller Rechte durchzustreichen sowie zweitens den folgenden, 2006 von Reto Mantz formulierten, Zusatz zu ergänzen:

Der Urheber erteilt dem Verlag für die elektronische Publikation nur ein einfaches Nutzungsrecht. Er behält sich vor, das Werk unter eine Open Access-Lizenz, z. B. die Digital Peer Publishing License zu stellen, die die elektronische Verbreitung gestattet.54

Neben diesen Empfehlungen für künftige Veröffentlichungen definiert Spielkamp auch Wege, das Zweitveröffentlichungsrecht für bereits veröffentlichte Werke zu erhalten, die – je nach Veröffentlichungsort, -zeit und Vertragslage – mit oder ohne Rücksprache mit dem Verlag möglich sind.55 Wie aber gestalten sich solche Verhandlungen mit Verlagen, denen die ausschließlichen Nutzungstexte an einer Publikation übertragen wurden? Zur Klärung dieser Frage, die nicht den Status einer repräsentativen empirischen Untersuchung beanspruchen kann, sondern eher als Stichprobe aus dem Bereich der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften zu bewerten ist, beteiligten sich drei Mitglieder der AG Potenziale Digitaler Medien in der Wissenschaft in der Global Young Faculty III an einem Experiment. Insgesamt wurden sechzehn kleine, mittlere und große Verlage mit einer für die jeweilige Konstellation modifizierten Email kontaktiert, um das Zweitveröffentlichungsrecht für bereits veröffentlichte geistes- beziehungsweise gesellschaftswissenschaftliche Aufsätze zu erhalten, bei denen das ausschließliche Nutzungsrecht bei den Verlagen lag.56

Die Ergebnisse dieser Stichprobe waren teilweise erwartbar, teilweise überraschend:57 Es war erwartbar, dass nicht alle Verlage sofort antworten würden, dies trifft für fünf der sechzehn Verlage zu, darunter sind mit dem Reclam Verlag und dem VS Verlag (Springer) zwei größere Verlage. Eher unerwartet ist, dass die elf Antworten durchweg dem Wunsch entsprechen, die jeweilige Publikation zweitveröffentlichen zu dürfen, allerdings in unterschiedlicher Weise: Sechs Verlage antworten ganz kurz, dies sei überhaupt kein Problem und bedingungslos möglich. Allerdings wird zumeist der Verweis auf die Erstveröffentlichung zur Bedingung gemacht. Zu diesen sechs Verlagen zählen Wissenschaftsverlage unterschiedlicher Größe: der Aisthesis Verlag (Antwort von Detlev Kopp), die Pabst Science Publishers (Wolfgang Pabst), der Peter Lang Verlag (Annette Reese; das Zweitveröffentlichungsrecht wird allerdings nur für die Pre-Publication-Version zugestanden), der Schneider Verlag Hohengehren (Ulrich Schneider) und der Verlag Westfälisches Dampfboot (Günter Thien), ein Verlag bat um Anonymisierung seiner Antwort.58 Vier eher kleine Wissenschaftsverlage entsprachen einer Bitte der Anfrage und erörterten zunächst, weshalb das Zweitveröffentlichung grundsätzlich problematisch und für die konkrete Verlagsarbeit bedrohlich sei, um dann – als Ausnahme – doch das Zweitveröffentlichungsrecht zuzugestehen. In einem elften Fall wurde das Zweitveröffentlichungsrecht ebenfalls zugestanden, allerdings war die Antwort komplexer, denn sie enthielt – unbeabsichtigt – gleich sechs E-Mails, die in dem mittelgroßen Verlag zwischen verschiedenen Abteilungen hin und her ging, um die Zuständigkeit für die Anfrage zu klären und das Verfahren zu definieren.

Dieser Beitrag interessiert sich für den digitalen Medienwandel und seine Folgen für die Veröffentlichungspraxis in den Geisteswissenschaften. In den letzten Dekaden sorgte die Digitalisierung für eine enorme Beschleunigung und Intensivierung der Wissenschaftskommunikation. Zudem haben sich in den letzten anderthalb Dekaden verschiedene digitale Veröffentlichungsformen in der Wissenschaft differenziert und etabliert. Während noch im Jahr 2002 Manifeste für die Open Science eher wissenschaftspolitische Forderungen aufstellten, firmieren Open Scholarship und Open Access inzwischen als Standards für viele Forschungspraxen.

Die Kritik an Open Access ist jedoch weiterhin intensiv und kulminierte 2009 im Heidelberger Appell. Dieser Beitrag skizzierte Diskurspositionen der Kritiker am Beispiel von Michael Hagner, Lothar Müller und Roland Reuß und zeigte, dass sie von einer medientheoretischen Überhöhung, einer Sakralisierung des magischen Erkenntniskörpers Buch ausgehen, während sich digitale Medien entweder noch nicht final durchgesetzt hätten (Müller) oder aber für Erkenntnis- und Reflexionsprozesse ungeeignet seien (Hagner, Reuß).

Neben diesen bibliophilen Intentionen werden andere Kritikpunkte sichtbar, die auch von den VerfechterInnen des digitalen Open-Access-Publizierens diskutiert werden sollten. Es ist eine wichtige Aufgabe für GeisteswissenschaftlerInnen, die sich für Open Scholarship und Open Access einsetzen, sich dieser Kritik in ihrer Veröffentlichungspraxis zu stellen. Dazu gehören die Absicherung von Qualitätsstandards, die zielgerichtete Nutzung hybrider Publikationsmodelle, der Aufbau nachhaltiger öffentlicher Infrastrukturen und Repositorien, die Inanspruchnahme spezifischer Verlagsdienstleistungen sowie die Entwicklung einer verantwortungsvollen Preisstruktur für Open Access-Publikationen und internationaler Standardisierungen und Vereinheitlichungen.

In der gegenwärtigen medialen Transformationsphase sucht das Zweitveröffentlichungsrecht einen Ausgleich zwischen den (vermeintlich) gegenläufigen Interessen der WissenschaftlerInnen und der Verlage. Allerdings erfordert die rechtliche Situation im Regelfall noch immer Verhandlungen zwischen den WissenschaftlerInnen und ihrem jeweiligen Verlag. Eine Stichprobe zeigte, dass geistes- und gesellschaftswissenschaftliche Verlage überraschend permissiv auf die Bitte reagieren, WissenschaftlerInnen das Zweitveröffentlichungsrecht an ihren Aufsätzen zuzugestehen, selbst wenn die Verlage vertraglich das ausschließliche Nutzungsrecht besitzen.

Vilém Flusser sah bereits 1987 die digitalen Codes in einem intensiven Kampf gegen die Buchstaben und prophezeite einen schnellen Sieg der Digitalisierung: Den Texten ist erst nach dreitausendjährigem Kampf, erst im 18. Jahrhundert der Aufklärung gelungen, die Bilder und ihre magischen Mythen in Winkel wie Museen und das Unterbewußtsein zu drängen. Der gegenwärtige Kampf wird nicht so lange währen. Das digitale Denken wird weit schneller siegen. Allerdings weist er darauf hin, dass das 20. Jahrhundert auch von einem Aufstand der Bilder gegen die Schrift geprägt sei. Daher stellt er die Frage: Dürfen wir in unvorhersehbarer Zukunft mit einem reaktionären Aufstand der verdrängten Texte gegen die Computerprogramme rechnen?59 Wie diese Kämpfe aussehen könnten, deutet sich in den Debatten um Open Access und das Zweitveröffentlichungsrecht bereits an. Noch befinden wir uns in einer Phase medialer Transformationen, wovon auch dieser Text zeugt, indem er als digitale Zweitveröffentlichung in verschiedenen Varianten (html,60 als PDF in einem Repositorium) erscheint. Link fixed: https://www.merkur-zeitschrift.de/2016/10/24/siggenthesen/.

Eine überarbeitete Digitalversion von: Thomas Ernst: Wie offen sollten die Geisteswissenschaften sein? Print- vs. Digitalpublikationen und die Debatten um Open Access und das Zweitveröffentlichungsrecht. In: Thomas Ernst/Georg Mein (Hg.): Literatur als Interdiskurs. Realismus und Normalismus, Interkulturalität und Intermedialität von der Moderne bis zur Gegenwart. Festschrift zum 60. Geburtstag von Rolf Parr. München: Fink 2016, S. 653-667.61


  1. Vgl. Michael Hagner: Zur Sache des Buches. Göttingen: Wallstein 2015; Roland Reuß: FORS. Der Preis des Buches und sein Wert. Frankfurt am Main/Basel: Stroemfeld 2013; Michael Schikowski: Warum Bücher? Buchkultur in Zeiten der Digitalkultur. Frankfurt am Main: Bramann 2013; Günter Karl Bose: Das Ende einer Last. Die Befreiung von den Büchern. Göttingen: Wallstein 2013; Detlef Bluhm (Hg.): Bücherdämmerung. Über die Zukunft der Buchkultur. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 2014; Lothar Müller: Weiße Magie. Die Epoche des Papiers. München: Hanser 2012.

  2. Institut für Textkritik: Für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte, online seit dem 22.3.2009 unter http://www.textkritik.de/urheberrecht/index.htm [Stand: 11.11.2016].

  3. jackogreene: Prof Horkheimer going through his mail (german language), seit dem 4.2.2009 online unter https://www.youtube.com/watch?v=NsLWJP3ZpTc [Stand: 11.11.2016], vgl. vor allem 00:00–01:37.

  4. Ebd., 00:18–00:22.

  5. Valentin Groebner: Wissenschaftssprache digital. Die Zukunft von gestern: Konstanz: Konstanz UP 2014, S. 70.

  6. Budapest Open Access Initiative (14.2.2002), online unter http://www.budapestopenaccessinitiative.org/read [Stand: 11.11.2016].

  7. Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft: Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004, S. 1, online unter http://www.urheberrechtsbuendnis.de/GE-Urheberrecht-BuW-Mitgl.pdf [Stand: 11.11.2016]. Vgl. auch die Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen, online unter https://openaccess.mpg.de/68053/Berliner_Erklaerung_dt_Version_07-2006.pdf [Stand: 11.11.2016].

  8. Der Verband Digital Humanities im deutschsprachigen Raum formuliert als eine seiner fünf Zielsetzungen, den freien Zugang und die freie Nutzung von Wissensbeständen und Verfahren (Open Access, Open Source) zu fördern. Vgl. Digital Humanities im deutschsprachigen Raum: DHd-Satzung, online unter https://dig-hum.de/dhd-satzung [Stand: 11.11.2016].

  9. DHd-Arbeitsgruppe Digitales Publizieren: Workingpaper Digitales Publizieren, seit dem 1.3.2016 online unter http://dhd-wp.hab.de/?q=ag-text#abschnitt5 [Stand: 11.11.2016]. Hinweis: Der Autor dieses Beitrags hat in der Arbeitsgruppe mitgearbeitet, war allerdings vor allem am allgemeinen Diskussionsprozess der Arbeitsgruppe sowie an der Formulierung Passage zur digitalen wissenschaftlichen Autorschaft (mit Anne Baillot) beteiligt.

  10. Ebd. (Hervorh. bereinigt, T.E.).

  11. Open Access Network Austria: The Vienna Principles: A Vision for Scholarly Communication in the 21st Century, online unter https://zenodo.org/record/55597/files/ViennaPrinciples_v1_2016.pdf, S. 4f. [Stand: 11.11.2016].

  12. Ebd., S. 6–10.

  13. Institut für Textkritik: Für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte (Anm. 3).

  14. Ich habe mich an anderer Stelle bereits zum Heidelberger Appell positioniert, vgl. Thoms Ernst: Das Internet und die digitale Kopie als Chance und Problem für die Literatur und die Wissenschaft. Über die Verabschiedung des geistigen Eigentums, die Transformation der Buchkultur und zum Stand einer fehlgeleiteten Debatte. In: kultuRRevolution. zeitschrift für angewandte diskurstheorie. Heft 57, Oktober 2009, S. 29-37; online verfügbar unter http://www.thomasernst.net/ThomasErnst-InternetLiteratur(kRR57).pdf [Stand: 11.11.2016].

  15. Vgl. Allianz der Wissenschaftsorganisationen: Schwerpunktinitiative Digitale Information der Allianz-Partnerorganisationen, online seit dem 11.06.2008 unter http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/Allianz-digitale%20Info.pdf [Stand: 11.11.2016]. Zur Allianz der Wissenschaftsorganisationen zählen: Alexander von Humboldt-Stiftung, Deutscher Akademischer Austauschdienst, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, Hochschulrektorenkonferenz, Leibniz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft und der Wissenschaftsrat.

  16. Ebd.

  17. Vgl. Allianz der Wissenschaftsorganisationen: Gemeinsame Erklärung der Wissenschaftsorganisationen. Open Access und Urheberrecht: Kein Eingriff in die Publikationsfreiheit, online seit dem 25.03.2009 unter http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/allianz_erklaerung_25-03-09.pdf [Stand: 11.11.2016].

  18. Diese Debatte wurde 2009 bereits in Heft 15 von LIBREAS geführt, vgl. dazu die folgenden Beiträge: - Uwe Jochum: Der Souverän: In: LIBREAS. Library Ideas, Heft 15 (2009), http://libreas.eu/ausgabe15/texte/006.htm. - Joachim Eberhardt: Wiederholung erzeugt keine Wahrheit. Jochum schreibt immer noch gegen Open Access. In: LIBREAS. Library Ideas, Heft 15 (2009), http://libreas.eu/ausgabe15/texte/007.htm. - Joachim Losehand: Moskenstraumen. In: LIBREAS. Library Ideas, Heft 15 (2009), http://libreas.eu/ausgabe15/texte/008.htm)) [alle Texte: Stand: 11.11.2016].

  19. Müller, Weiße Magie (Anm. 2), S. 352.

  20. Ebd., S. 351.

  21. Hagner, Zur Sache des Buches (Anm. 2), S. 242, 244.

  22. Vgl. Wolfgang Fleischhauer: Eigentümlichkeit. Ein Beitrag zur Wortgeschichte. In: Gerald Gillespie/Edgar Lohner (Hg.): Herkommen und Erneuerung. Essays für Oskar Seidlin. Tübingen: Niemeyer 1976, S. 56-63, vor allem S. 60f.

  23. Vgl. Roland Reuß, Ende der Hypnose. Vom Netz und zum Buch. Frankfurt am Main/Basel: Stroemfeld 2013 (OA 2012), 3. Aufl., S. 81-83.

  24. Reuß, FORS (Anm. 2), S. 10.

  25. Ebd., S. 11.

  26. Bei Schröder heißt es u.a.: Riecks Vorstellung war wohl die: Ich hole mir einen guten Mann, der wird schon gute Sachen machen. Es sollten aber gute Sachen sein, die exakt sein altes System und dessen Inhalte immer weiter dröselten. Das ging nicht. Und sehr langsam, in Wochen, dämmerte es mir auf: Rieck wollte überhaupt keinen Mann, der irgend etwas Neues machte: er wollte einen Klosterbruder haben, einen Menschen, den er in die Einsamkeit seines von ihm erbauten Ersatzklosters holen und ihn dabehalten konnte. Und er, Josef Rieck, wollte der Abt sein. Jörg Schröder erzählt Ernst Herhaus: Siegfried. Erftstadt: area 2004 (OA 1972), S. 93; siehe auch S. 88-98.

  27. Um nur ein weiteres Beispiel zu nennen: In einem polemischen Debattenbeitrag für die FAZ bewertet Reuß ein Interview, das Bildungsministerin Johanna Wanka der Zeitung Die Welt gab, als ein schwer goutierbares Ragout aus krud neoliberalen Vorstellungen von Wissenschaftsmärkten (Monitoring darf, natürlich, nicht fehlen), virtueller DDR 5.0 (mit Enteignung der geistigen Produktion) und Staatsautoritarismus wilhelminischer Anmutung. Roland Reuß: Staatsautoritarismus, groß geschrieben. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28.9.2016, S. N4. Vgl. zu Reuß’ Argumentationen und Rhetorik auch seine weiteren Debattenbeiträge, u.a.: - Roland Reuß: Open Access. Eine heimliche technokratische Machtergreifung. In: FAZ, 5.5.2009, online unter http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/open-access-eine-heimliche-technokratische-machtergreifung-1775488.html [Stand: 11.11.2016]; - Roland Reuß: Autoren- und Urheberrechte. Eine Kriegserklärung an das Buch. In: FAZ, 13.10.2015, online unter http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/roland-reuss-ueber-autoren-und-urheberrechte-13852733.html [Stand: 11.11.2016]; - Roland Reuß: Open Access. Der Geist gehört dem Staat. In: FAZ, 30.12.2015, online unter http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/baden-wuerttemberg-entrechtet-seine-wissenschaftlichen-autoren-13988149.html [Stand: 11.11.2016]; - Roland Reuß: Reform des Urheberrechts. Was freie Autoren brauchen. In: FAZ, 13.4.2016, online unter http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/urheberrecht-freiheit-fuer-die-wissenschaft-14173320.html [Stand: 11.11.2016].

    Vgl. u.a. Hagner, Zur Sache des Buches (Anm. 2), S. 92.

  28. Reuß, Ende der Hypnose (Anm. 23), S. 104f.

  29. Ebd., S. 88.

  30. Ebd., S. 84.

  31. Ebd., S. 96.

  32. Hagner, Zur Sache des Buches (Anm. 2), S. 247.

  33. Richard Kämmerlings verweist schon 1998 in einem Konferenzbericht darauf, dass Roland Reuß auf die praktischen Probleme einer Online-Edition hingewiesen habe und auf das grundsätzliche Problem, dass die im Netz verwendeten Sprachen […] keine standgenaue Übertragung von Dokumenten [ermöglichen], da je nach Einstellung des Browsers Texte unterschiedlich dargestellt werden. Als Medium für wissenschaftliche Editionen sei das Buch unentbehrlich. Vgl. Richard Kämmerlings: Lesesaal, Gedächtnisort, Datenraum. Der Standort der Bücher: Auf dem Weg zur hybriden Bibliothek. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 9.10.1998, Nr. 234, S. 46.

  34. Svenja Hagenhoff: Buch/Buchsachgruppen. In: Jan Krone/Tassilo Pellegrini (Hg.): Handbuch Medienökonomie. Wiesbaden: Springer Fachmedien 2016 , hier S. 7, 10. DOI: 10.1007/978-3-658-09632-8_30-1.

  35. Vgl. u.a. Hagner, Zur Sache des Buches (Anm. 2), S. 92.

  36. Ebd., S. 96.

  37. Ebd.

  38. Roland Reuß: Autorverantwortung und Text. In: Roland Reuß/Volker Rieble (Hg.): Autorherrschaft als Werkherrschaft in digitaler Zeit. Symposium Frankfurt 15. Juli 2009. Frankfurt am Main: Klostermann 2009, S. 9-20, hier S. 13.

  39. Ebd., S. 14.

  40. Hagner, Zur Sache des Buches (Anm. 2), S. 72.

  41. Vgl. ebd., S. 101f., 104.

  42. Reuß, Autorverantwortung und Text (Anm. 39), S. 15.

  43. Ebd., S. 17f.

  44. Ebd., S. 112.

  45. Vgl. ebd., S. 86f.

  46. Ebd., S. 121.

  47. Teilweise wird auch noch ein dritter, der graue Weg genannt. Dieser Begriff soll die Veröffentlichung sog. grauer Literatur im Sinne des Open Access bezeichnen, er ist jedoch für unseren Erkenntnisgang nicht relevant.

  48. Sebastian Krujatz: Open Access. Der offene Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und die ökonomische Bedeutung urheberrechtlicher Ausschlussmacht für die wissenschaftliche Informationsversorgung. Tübingen: Mohr Siebeck 2012, S. 329.

  49. Ich danke Eric Steinhauer für seine kritischen Hinweise, die mir geholfen haben, die folgenden sieben Absätze – im Vergleich zur Erstveröffentlichung – zu modifizieren und zu präzisieren.

  50. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz): § 38 Beiträge zu Sammlungen, online unter https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__38.html [Stand: 11.11.2016]. Absatz 1 formuliert das Zweitveröffentlichungsrecht für Werke in periodisch erscheinenden Sammlungen, Absatz 2 für Werke in nicht periodisch erscheinenden Sammlungen.

  51. Ebd.

  52. Die AG wurde bei der Projektarbeit in Rechtsfragen unterstützt von John H. Weitzmann und Matthias Spielkamp vom iRights.Lab, finanziell und logistisch vom Mercator Research Center Ruhr und in der praktischen Umsetzung von Kristina Petzold.

  53. Vgl. Matthias Spielkamp: Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler: Geltende Rechtslage und Handlungsempfehlungen. Berlin: iRights.Lab 2015, online seit dem 27.4.2015 unter http://irights-lab.de/assets/Uploads/Documents/Publications/zweitveroeffentlichungsrecht-20150425.pdf [Stand: 11.11.2016].

  54. Reto Mantz: Open Access-Lizenzen und Rechtsübertragung bei Open Access-Werken. In: Gerald Spindler (Hg.): Rechtliche Rahmenbedingungen von Open Access-Publikationen, Göttinger Schriften zur Internetforschung. Band 2. Göttingen: Universitätsverlag 2006, S. 55–103, hier S. 103.

  55. Vgl. Spielkamp, Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler (Anm. 48), S. 7–9.

  56. Zum Gegenstand dieses Projekts wurden Veröffentlichungen von Mitgliedern der Global Young Faculty III, bei denen die AutorInnen entweder in einem Verlagsvertrag dem Verlag das ausschließliche Nutzungsrecht übertragen hatten oder aber nicht mehr genau wussten, ob ein solcher Verlagsvertrag vorliegt.

    Der Grundtext der Emails an die Verlage wurde mit dem iRights.Lab abgestimmt und liest sich wie folgt: Betreff: Zweitveröffentlichung meines Aufsatzes // Sehr geehrte Damen und Herren, // im Jahr [X] erschien bei Ihnen mein Aufsatz [X] in dem Sammelband [X] (hrsg. von [X]). / Wie Sie sicherlich wissen, ist es für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler inzwischen zumindest faktisch (und teils sogar rechtlich) obligatorisch, Neuveröffentlichungen für die übrige Wissenschaftswelt möglichst frei zugänglich zu machen. Der deutsche Gesetzgeber hat 2014 daher ein unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht für wissenschaftliche Publikationen ein Jahr nach ihrem Erscheinen eingeführt. Ich würde meinen Aufsatz daher gern im Wege des Open Access gemäß Berliner Erklärung von 2003 frei zugänglich machen. / Mir liegt momentan die Vereinbarung mit Ihnen nicht schriftlich vor, aber ich gehe davon aus, dass es mir ganz im Geiste der neuen gesetzlichen Regelung gestattet ist, die Redigatsfassung meines Artikels ab [X] [auf der Website unseres Instituts | im eigenen Namen unter der f-DPPL der jeweils neuesten Version | im eigenen Namen unter der Creative-Commons-Lizenz BY-SA der jeweils neuesten Version | im eigenen Namen unter der Creative-Commons-Lizenz BY der jeweils neuesten Version] online zu stellen. / Ich möchte Sie außerdem darauf hinweisen, dass ich diese Anfrage im Rahmen einer Studie der Global Young Faculty [http://global-young-faculty.de/] stelle, die sich einen Überblick über die aktuellen Leitlinien und Vorgehensweisen von Verlagen in Bezug auf das Zweitveröffentlichungsrecht verschaffen will. Wir würden uns daher vorbehalten, Ihre Antwort (wenn Sie es entsprechend vermerken auch anonymisiert) im Rahmen der Studie zu verwenden und öffentlich zu machen. Gerne können Sie uns daher auch ganz allgemein den Standpunkt und die Strategie Ihres Verlages zur (späteren) freien Zugänglichkeit wissenschaftlicher Texte kurz erläutern. / Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an [X]. // Mit freundlichen Grüßen // [Unterschrift].

  57. Das Datenmaterial der Untersuchung kann beim Verfasser dieses Aufsatzes angefragt werden, es ist teilweise anonymisiert, weil zwei Verlage dies erwünscht haben.

  58. Hier ist die passende Stelle, um auch dem Wilhelm Fink Verlag (Paderborn) und seinen MitarbeiterInnen, insbesondere Andreas Knop und Mechthild Vogt, für die unkomplizierte Erlaubnis, diese überarbeitete Version meines Textes digital verfügbar zu machen, zu danken.

  59. Vilém Flusser: Die Schrift. Hat Schreiben Zukunft? Göttingen: European Photography 2002 (OA: 1987), 5., durchges. Aufl., S. 141.

  60. Vgl. https://github.com/libreas.

  61. Ich danke Ben Kaden für sein Interesse, diesen in einer gedruckten Festschrift erstveröffentlichten Beitrag digital und im bibliothekswissenschaftlichen Kontext verfügbar zu machen, und für seine hilfreichen Hinweise für die Überarbeitung sowie auf passende Zeitungsfundstücke. Zudem danke ich den AutorInnen der #Siggenthesen für ihre wichtigen Anregungen.Weitere Informationen dazu: https://libreas.wordpress.com/2016/10/24/siggener-thesen-wissenschaftskommunikation/


Dr. Thomas Ernst studierte Philosophie und Germanistik in Duisburg, Berlin, Bochum und Leuven/Belgien und promovierte 2008 an der Universität Trier mit einer Arbeit zum Thema "Literatur und Subversion. Politisches Schreiben in der Gegenwart". Anschließend war er als Postdoktorand an der Université du Luxembourg (2008-2010) und als Assistenzprofessor an der Universität Duisburg-Essen (2010-2016) tätig. Inzwischen forscht und lehrt er an der Universiteit van Amsterdam. Mehr Informationen unter http://www.thomasernst.net.