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Recherchemöglichkeiten für sehbehinderte und blinde Bibliotheksnutzer und damit verbundene Problemfelder


Zitiervorschlag
Anna Jessat, "Recherchemöglichkeiten für sehbehinderte und blinde Bibliotheksnutzer und damit verbundene Problemfelder. ". LIBREAS. Library Ideas, 6 ().


Einleitung | 1 Technische Voraussetzungen | 2 Die DZB und ihre Recherchemöglichkeiten | 3 Literaturzugang für blinde und sehbehinderte Nutzer an ausgewählten wissenschaftlichen Bibliotheken in Berlin | Computerbedingte Probleme | Schlussbemerkung

Einleitung

Der vorliegende Artikel versucht einen Einblick in den Bereich der klientenorientierten Bibliotheksarbeit zu gewähren, genauer der elektronischen Literatursuche blinder und sehbehinderter Bibliotheksnutzer.[Fn1] Bei der Einarbeitung in dieses Thema wurde mir bewusst, dass man nicht mit den gewohnten „Sichtweisen“ herangehen kann, um die Probleme und Herausforderungen, die die computerorientierte Literaturrecherche und die damit verbundene Literaturversorgung betreffen, zu erfassen.

In den Bibliotheken selbst hängt die erfolgreiche Literatursuche meist davon ab, ob und wie die Bibliothek mit den technischen Mitteln, die für blinde und sehbehinderte Bibliotheksnutzer notwendig sind, ausgestattet ist und ob das Personal ausreichend geschult ist. Als Ausgangspunkt meiner Betrachtungen werde ich die Deutsche Zentralbücherei für Blinde (DZB) in Leipzig und ihre Angebote, vor allem aber die Recherchemöglichkeiten beschreiben. Die DZB wurde ab 1991 eine nachgeordnete Einrichtung des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, Abteilung Bibliotheken und damit eine Dienststelle des Freistaates Sachsen und mit dem Jahr 2003 nach einem Kabinettsbeschluss Staatsbetrieb. Alle anderen Blindenbüchereien in Deutschland werden über Vereine, Stiftungen und Spenden getragen, was die Frage aufwirft, weshalb nicht alle Blindenbüchereien staatliche Unterstützung erfahren.[Fn2]

Ebenfalls werden die Ausstattung und Recherchemöglichkeiten an ausgewählten wissenschaftlichen Bibliotheken in Berlin untersucht.[Fn3] Dabei beschreibe ich die technischen Mittel, die blinde und sehbehinderte Nutzer benötigen, um sich mit Hilfe des Computers über Literatur informieren zu können. Meine Ausführungen werden hierbei nicht näher auf die Herstellungsverfahren der einzelnen Medien eingehen, wie z.B. Punktschriftbuch, Hörkassette und CD-ROM-Einspielung, da es vordergründig um die Betrachtung der Möglichkeiten und Probleme geht, denen blinde und sehbehinderte Nutzer bei der Suche nach den für sie geeigneten Informationsmedien gegenüberstehen.

1 Technische Voraussetzungen für die Recherche am PC durch blinde Nutzer

Um als blinder Mensch am Computer arbeiten zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Da die visuelle Informationsaufnahme über den Bildschirm nicht möglich ist, sind Sprache und Tastsinn als Informationsüberträger nötig.

Im Bereich der Eingabe wird, ebenso wie das sehende Nutzer tun, die Tastatur genutzt. Zusätzlich existieren am Rand der einzelnen Tastenreihen Orientierungspunkte, damit der blinde Nutzer weiß, auf welcher Höhe er sich innerhalb der Tastatur befindet. Blinde PC-Nutzer sind in ihren Eingaben tastaturabhängig, d.h. das Arbeiten mit der Maus ist irrelevant, da die anzuklickenden Punkte für sie nicht sichtbar sind. Alle Befehle werden über die Tastatur eingegeben. Bei der Ausgabe werden so genannte Screenreader-Programme verwendet, eine Zusatzsoftware, die beim Anschalten des Computers aktiviert wird und die die Informationen der grafischen Benutzungsoberfläche mittels Sprachausgabe hörbar macht und auf die Braillezeile (Punktschriftleser) lesbar überträgt (OCR-Texterkennung).[Fn4] Bei der Übertragung mittels Sprachausgabe wird mit Hilfe einer synthetischen Stimme Zeile für Zeile „vorgelesen“, was auf dem Bildschirm zu sehen ist. Außerdem wird jeder Tastaturbefehl und jeder Schritt innerhalb der PC-Programme laut gesprochen, damit die einzelnen Arbeitsschritte nachvollzogen werden können.

Die Braillezeile (nach der Blindenschrift von Louis Braille benannt) gibt die Informationen in Form von zu ertastenden Zeichen wieder. Diese bestehen aus einem System von sechs Punkten, welche wie die Sechs bei einem Würfel angeordnet sind (zwei Punkte waagerecht und drei Punkte senkrecht), dem so genannten Sechspunktesystem. Dadurch können ungefähr 63 Darstellungskombinationen für Buchstaben, Zahlen und Zeichen tastbar bzw. ablesbar dargestellt werden. Bei der Braillezeile am PC benötigt man wesentlich mehr Zeichen. Hier gibt es acht Punkte, d.h., zwei Punkte waagerecht und vier Punkte senkrecht, wodurch sich mehr Kombinationsmöglichkeiten ergeben. Elektronische Braillezeilen bestehen aus einer Zeile. Es gibt Punktschriftleser, auf denen bis zu 80 Zeichen auf einer elektronischen Braillezeile abgelesen werden können. Bei der kleineren Variante existieren 40 Zeichen. Optisch sieht man bei einem Satzwechsel einen Wechsel der Erhöhungen, wie kleine Nadeln, die herausstehen oder eingezogen sind. Zusätzliche Hilfsmittel sind spezielle Drucker, die Texte in Blindenschrift ausdrucken können. Auch Scanner sind ein wichtiges Hilfsmittel, um Texte, die nicht in Blindenschrift vorliegen, einzuscannen und so über die Sprachausgabe bzw. über die Braillezeile zugänglich zu machen.[Fn5] Durch den Scanner können auf diese Weise auch Bücher genutzt werden, die nicht in Blindenschrift gedruckt sind.

Sehbehinderte Menschen haben die Möglichkeit, Texte in Schwarzschrift[Fn6] über ein spezielles Lesegerät zu vergrößern oder sie können den Text den Bedürfnissen entsprechend scannen und am Bildschirm vergrößern.

2 Die DZB und ihre Recherchemöglichkeiten

Die DZB erfüllt mehrere Aufgaben. Zum einen ist sie eine Bibliothek in der man recherchieren und ausleihen kann, zum anderen druckt sie als Verlag auch Bücher und verkauft diese. Die DZB besteht im Wesentlichen aus dem Hörbuch- und Punktschriftbereich, sowie dem Bereich wissenschaftlicher Literatur zum Blindenwesen. Dabei druckt sie nicht nur für blinde Leser, sondern produziert auch Hörbücher für blinde und sehbehinderte Menschen und in eingeschränktem Umfang auch in Großschrift für sehbehinderte Leser. Über all diese Medien existieren Informationsquellen im Internet. Geht man über die Homepage zu den Katalogen, erhält man die Möglichkeit, gezielt nach dem gewünschten Medium zu suchen. Dabei wird unterschieden nach:

  • Hörbuchkataloge
  • Punktschriftkataloge
  • DAISY-Katalog
  • Verkaufskataloge
  • Abteilung wissenschaftliche Bibliothek (noch ohne Online-Katalog)[Fn7]

Hörbuchkataloge

Das Hörbuch bietet dem Nutzer die Möglichkeit, Romane, Erzählungen oder auch Sachliteratur zu hören. Der Bestand umfasst ca. 8.000 Titel auf 130.000 Einzelkassetten, sowie 1.200 Hörbücher im Daisy-Format [Fn8] auf CD-ROM. Die Texte werden im hauseigenen Studio aufgezeichnet und überwiegend von Schauspielern und Radiomoderatoren gelesen. Der inhaltliche Umfang der Hörbuchthemen ist den Hörbuchkatalogen zu entnehmen. Sie sind in Schwarzschrift, in Blindenkurzschrift, auf Audiokassette und auf CD-ROM erhältlich. Die Kataloge sind in Blindenkurzschrift[Fn9] und auf Kassette ausleihbar. Die Hörbuchkataloge können auch durch Herunterladen im Internet und im Gegensatz zum Punktschriftkatalog als Online-Katalog genutzt werden.[Fn10] Die Online-Recherche ist allerdings noch eingeschränkt, da zwar nach einem Autor, einem Titel, einem Sprecher und einer Kategorie gesucht werden kann, aber keine Verknüpfung zwischen den vier Bereichen möglich ist. Lediglich innerhalb eines dieser vier Suchfelder kann mit „und“ verknüpft werden.[Fn11] Es gibt einen großen Unterschied zwischen dem Punktschrift- und dem Hörbuchbereich. Während man im Hörbuchbereich dank des Online-Kataloges gezielt nach einem Titel oder Autor suchen kann, ist der Katalog der Punktschriftbücher in diesem Sinne noch unvollständig. Im Punktschriftbereich sind die Titel in einer bestimmten Reihenfolge aufgelistet und in diesem Sinne nachlesbar, jedoch kann keine gezielte Suche stattfinden.

Anzumerken ist, dass die DZB ihre produzierten Hörbücher nicht verkaufen darf. Denn Verlage, die Schwarzschriftbücher verlegen, sind der Meinung, dass diese als Hörbücher zum Teil von ihnen selbst auf dem Markt gebracht wurden und somit im Buchladen gekauft werden könnten. Das Problem ist nur, dass die Hörbücher, die im Buchhandel erhältlich sind, sehr oft in einer gekürzten Fassung erscheinen.[Fn12] Hinzu kommt, dass ein Hörbuch oft mehrere Audio-CDs oder -kassetten benötigt, diese jedoch in ihrer Reihenfolge für blinde Hörer nicht ausreichend gekennzeichnet sind (bei Harry Potter Teil 4 sind es allein 20 Audio-CDs), was aber für die Handhabung von großer Bedeutung wäre.

Punktschriftkataloge

Die Punktschriftkataloge geben Auskunft über das Ausleihangebot von Büchern bzw. Hörmedien in Punktschrift der DZB. Jedoch ist eine gezielte Online-Recherche nach einem Titel oder einem Autor wie im Hörbuchkatalog nicht möglich. Lediglich der Suchbereich, in welchem man die Literatur vermutet, kann nach Belletristik, Sachliteratur bzw. Kinder- und Jugendliteratur sowie nach Voll- oder Kurzschrift eingeschränkt werden. Ein Medium, das nicht im Punktschriftkatalog aufgelistet ist, muss in einer anderen Blindenbibliothek, z.B. in Marburg, bestellt werden.

Die Ausleihvorgänge der Blindenbücherei werden über den Postweg abgewickelt (etwa 70 % der Nutzer sind bundesweit beheimatet und 30 % der Nutzer sind aus Sachsen).Es besteht eine Vereinbarung mit der Post, dass der Transport von Blindenschriften und Blindenhörbüchern kostenlos erfolgt.[Fn13] Bei Büchern in Schwarzschrift übernimmt der Nutzer das Hin- und die Bibliothek das Rückporto.

DAISY-Katalog

DAISY (Digital Accessible Information System) ist ein spezielles Navigationssystem für eine bestimmte Form von Hörbüchern. Auf einer CD-ROM können bis zu 40 Stunden Text für umfangreiche Bücher bzw. für mehrere kürzere Bücher gespeichert werden. Wenn man bedenkt, dass herkömmliche Audiokassetten eine durchschnittliche Maximalspieldauer von 90 Minuten haben, dann ist dieses speziell für den Hörbuchbereich entwickelte System schon in Hinblick auf die Platzfrage eine Notwendigkeit. Des Weiteren hat eine DAISY-CD-ROM die Struktur eines Buches bzw. einer Zeitung in der man „blättern“ kann, d.h. es gibt mehrere Suchebenen. Diese können je nach Literatur variieren. So kann der Leser neben dem vollständigen Lesen bis zur letzten Seite auch im Inhaltsverzeichnis nachschauen oder innerhalb der Kapitel bzw. Absätze hin- und herspringen, ähnlich wie bei einem „richtigen“ Buch. Abspielen kann man die DAISY-CD-ROMs nur über spezielle Abspielgeräte oder mittels spezieller Abspielsoftware über Computer (DaisyLeser Version 1.1). Dem Nutzer der DZB steht der DAISY-Katalog auf der Homepage in Form einer ZIP- bzw. HTML-Version der einzelnen Kataloge zur Verfügung. Dabei ist der Katalog nach Themenbereichen (Belletristik, Sachliteratur, Kinder- und Jugendliteratur) gegliedert und innerhalb des Belletristikbereiches alphabetisch geordnet. Auch die DAISY-Neuerscheinungen sind in diesem Teil der Homepage chronologisch nach Monat und Jahr aufgelistet, beginnend mit dem aktuellsten Zeitraum[Fn14] .

Ein neues Angebot der DZB ist das DAISY-TV, ein hörbares Fernsehprogramm mit dem Umfang einer Woche (CD-ROM erscheint wöchentlich von Samstag bis Freitag). Es umfasst 32 Fernsehsender auf einer CD-ROM mit einer Abspieldauer von 60 Stunden. Der Abonnent kann hier in drei Ebenen suchen: Tagesauswahl, Tageszeitauswahl und Senderauswahl. Interessant ist, dass durch das „Blättern“ in den DAISY-Medien eine Suche innerhalb des Mediums selbst stattfindet, was ein Sehender, wenn er z.B. Sachliteratur durchblättert, ganz selbstverständlich und automatisch macht, ohne sich dessen bewusst zu sein.

Verkaufskataloge

Bei den Verkaufskatalogen ist anzumerken, dass lediglich die Punktschriften durch die DZB verkauft werden, da sie nach Meinung der Verlage nur auf eine bestimmte Nutzergruppe zugeschnitten sind und somit für den Verlag keine anderen potenziellen Kunden verloren gehen können. Bei den Hörbüchern verhält es sich anders. Sie wären auch für nicht blinde Nutzer zugänglich. Deshalb dürfen diese Medien nicht durch die DZB verkauft werden und sind nur ausleihbar.[Fn15] Das Angebot erwerbbarer Punktdruckmedien umfasst 2.000 Titel, außerdem eine kleine Auswahl an Literatur in Großdruck für Sehbehinderte. Verkaufskataloge sind in Schwarzschrift, Blindenschrift und auf Diskette erhältlich. Ein Verzeichnis von Großdruckbüchern ist ebenfalls kostenlos erhältlich.

Entweder leiht man die Kataloge in der Bibliothek, oder man kann sie sich als PDF- bzw. TXT-Datei herunterladen. Die Kataloge sind chronologisch geordnet. Innerhalb des jeweiligen Jahreskataloges sind die Titel bzw. Autoren alphabetisch aufgelistet mit dem Verlag, dem Ort, dem Jahr, dem Preis, der BNV (Buch-Nummer–Verkauf) und einem Abstract. Im Bereich der Verlagskataloge kann man sich auch über den Kauf von Zeitschriften und besonderen Editionsformen (Taschenkalender in Groß- und Blindenschrift, ein Europaatlas etc.) informieren, d.h. durch Anklicken der einzelnen Angebote erhält sind Nutzer Auskunft über die Entstehung, den Inhalt, den Preis und die Lieferbedingungen. Zusätzlich ist das Medium als Foto abgebildet (wahrscheinlich auch als Information für sehgeschädigte Personen und für nicht blinde Angehörige gedacht).[Fn16]

Zu erwähnen ist ebenfalls das Zeitschriftenangebot der DZB. Neben 17 verschiedenen Zeitschriften, von denen die DZB 15 selbst herausgibt, werden zwei Zeitschriften zusätzlich online angeboten: die „DZB-Nachrichten“ und die „Leipziger Bücherliste“. Beide erscheinen in zweimonatigem Rhythmus.[Fn17]

2.1 Die Wissenschaftliche Bibliothek des Blindenwesens (WBB)

Die wissenschaftliche Bibliothek der DZB verleiht wissenschaftliche Sachliteratur zum Thema Blindheit. Sie ist auch für sehende Nutzer, die sich aus beruflichem oder privatem Interesse für diesen Bereich interessieren, gedacht. Die zur Verfügung stehende Literatur umfasst verschiedenste Themenbereiche des Blindenwesens: Das Spektrum reicht von Blindenpädagogik; der Geschichte des Blindenwesens über Literatur, die Blindheit zum Gegenstand hat; Computernutzungsbüchern für Blinde bis hin zu Biografien blinder Berühmtheiten. Der Bestand dieser Abteilung umfasst ca. 34.800 Monographien, 500 Periodika, 50 Videos, 70 laufende Zeitschriften mit internationalem Bestand sowie eine Sondersammlung historischer Reliefkarten und Blindenschriftbüchern. Für historische Bestände ist die wissenschaftliche Bibliothek eine Präsenzbibliothek. Die Bestände können in einem Lesezimmer vor Ort eingesehen werden oder sind gegen eine Gebühr als Kopie erhältlich. Momentan erfolgt die Recherche auf Anfrage (z.B. telefonisch), da eine Online-Recherche nur vom hauseigenen PC möglich ist. Zu den Leistungen der WBB gehören Literaturrecherche und Literaturlisten bzw. -bibliografien. So erhält man eine Schlagwortliste bzw. fachliche Empfehlungen durch das Personal. Ein Online-Zugang für die eigenständige Suche ist zwar wünschenswert, derzeit aber noch nicht verwirklicht.[Fn18]

3 Literaturzugang sehbehinderter und blinder Bibliotheksnutzer am Beispiel ausgewählter wissenschaftlicher Bibliotheken in Berlin

Selbst Studentin an der Humboldt-Universität interessierte mich, welche Recherchemöglichkeiten für blinde bzw. sehbehinderte Bibliotheksnutzer in den Universitätsbibliotheken Berlins gegeben sind. So begab ich mich auf das jeweilige Untersuchungsfeld und kann vorab festhalten, dass ein technischer Zugang nicht automatisch einen barrierefreien Zugang zu allen Daten bedeutet.

Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin

In der Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin (FU) stehen blinden und sehbehinderten Nutzern im Lesesaal zwei Arbeitsplätze für die OPAC-Recherche zur Verfügung (FU-OPAC, HU-OPAC, TU-OPAC, Stabi-OPAC). Theoretisch kann in allen Katalogen, die auch sehenden Nutzern bei ihrer Suche am PC zur Verfügung stehen, gesucht werden. Aber auch hier hängt der Zugang von der Barrierefreiheit der einzelnen Webseiten ab. Dieses Angebot nutzen gegenwärtig 10-12 Studierende. Zurzeit wird einer der beiden Arbeitsplätze nicht genutzt und der zweite wird gerade mit neuer Technik ausgestattet.

Es wird mit dem Betriebssystem Windows 98 bzw. NT gearbeitet; die zur Verfügung gestellte Technik umfasst Screenreader, Braillezeile, Schriftvergrößerungssoftware, einen Scanner und einen Punkt- und Schwarzschriftdrucker. In der Fachbereichsbibliothek Erziehungswissenschaft, Fachdidaktik und Psychologie befindet sich ein Echtfarben-Bildschirmlesegerät, das mittels PC-Monitorkabel an ein Notebook bzw. PC angeschlossen werden kann. Für sehbehinderte Nutzer gibt es in den Räumen der Zentraleinrichtung für Datenverarbeitung vier große Monitore, auf denen stark vergrößert werden kann, und die frei zu Recherchezwecken genutzt werden können.

Die technische Ausstattung wird von der „Servicestelle für blinde und sehbehinderte Studierende an der FU Berlin“ gestellt, einem Dienstleistungsangebot des Referats Lehre, Studium und Weiterbildung der Universität. Die Servicestelle hilft außerdem bei der Recherchearbeit und bietet eine technische Einweisung an, was für die reibungslose Handhabung sehr wichtig ist.[Fn19] Außerdem können benötigte Texte vergrößert und in Blindenschrift oder auf CD-ROM umgewandelt werden.[Fn20]

Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin

An der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) gibt es drei Anlaufstellen für sehbehinderte bzw. blinde Studierende. In der Zentralbibliothek für Naturwissenschaften im Erwin-Schrödinger-Zentrum in Berlin Adlershof ist ein Blinden- und Sehbehindertenarbeitsplatz mit entsprechender Textsoftware, Scanner, Braillezeile, Bildschirm und Punktschriftdrucker eingerichtet. Für die technische Einführung und Benutzung selbst gibt es keinen spezialisierten Ansprechpartner. Um mit der Handhabung zurechtzukommen, könnte man sich höchstens mit den beiden zurzeit dort studierenden blinden Studenten in Verbindung setzen.[Fn21] Über den Arbeitsplatz ist der Zugang zum OPAC der HU und zum Internet möglich. Bei entsprechender Anmeldung kann eine eigene Konfiguration für den jeweiligen Nutzer mit eigenem Code eingerichtet werden. Das Thema der Barrierefreiheit wurde in der vergangenen Zeit in einigen Veranstaltungen thematisiert und man ist bemüht, die Webseiten der HU nutzergerechter zu gestalten.

Eine weitere Möglichkeit bietet sich im Fachbereich Blinden- und Sehbehindertenpädagogik am Institut für Rehabilitationswissenschaften. Dort gibt es einen speziell eingerichteten Arbeitsplatz, an dem die Studenten im Unterricht Kenntnisse im Bereich der Blinden- und Sehbehindertennutzung von PCs und den dazugehörigen Arbeitsmitteln erwerben. Derselbe Arbeitsplatz kann gleichzeitig außerhalb des Unterrichts zur Recherche genutzt werden. Es können Schwarzschrifttexte eingelesen und in Punktschrift konvertiert werden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, Texte mittels einer speziellen Vergrößerungssoftware für sehbehinderte Studierende lesbar zu machen.[Fn22]

In der Zweigbibliothek Sozialwissenschaften gibt es einen Raum mit zwei Arbeitstischen, da in diesem Bereich zwei sehbehinderte Nutzer studieren. Die Recherche selbst erfolgt in der Bibliothek mit Hilfe des Personals.

In der Zentralbibliothek gibt es keine technischen Hilfsmittel, da sie als Zwischenlösung dient, bis das neue Gebäude fertig gestellt ist. Jedoch ist ein Extra-Arbeitsraum in der Nähe der Personalräume vorhanden, der für Rollstuhlfahrer gut zugänglich ist, um gegebenenfalls bei der Literatursuche bzw. -beschaffung behilflich zu sein.[Fn23]

Mit dem PC-Platz für blinde und sehbehinderte Studierende des Instituts für Rehabilitationswissenschaften, der barrierefrei zu nutzen ist, habe ich gemeinsam mit einer blinden Studentin den OPAC der Universitätsbibliothek auf seine Barrierefreiheit getestet. Auf der Homepage dieser Bibliothek angelangt, kommt man mittels Sprachausgabe zwar zum Suchfeld, aber ab Sucheingabe und Titelanzeige ist weder eine Stimmausgabe noch eine Ausgabe über die Braillezeile verfügbar. Folglich kann die richtige Schreibweise nicht kontrolliert werden und es ist nicht nachvollziehbar, ob ein Treffererfolg vorliegt oder nicht.

Anschließend haben wir die Homepage der Universitätsbibliothek der FU getestet. Dort funktionieren die Sprachausgabe und die Ausgabe über Braillezeile in allen Ebenen, wie z.B. die Eingabeanzeige mit Suchfeld und Trefferliste. Allerdings gelangt man nur durch einen Befehl mittels der Braillezeile in das Suchfeld. Dadurch nimmt der Suchprozess viel Zeit in Anspruch, da man die einzelnen Suchfeldern erst dann nutzen kann, wenn sie vorgelesen werden und auch bei der Trefferanzeige zusätzlich die gesamte Bildschirmseite (Menüleiste, darüber stehendes Eingabefeld etc.) vorgelesen wird.

Die Zugänglichkeit der Bibliotheks-Webseiten hängt auch vom jeweiligen Arbeitsplatz und der vorhandenen Screenreader-Software ab. Eine einheitliche Zugangslösung für die Online-Recherche ist schwer zu finden, da die PC-Arbeitsplätze der einzelnen blinden Nutzer und

Bibliotheken verschiedene Spezialsoftware benutzen. Zum Teil wird die Screenreader-Software auch von den Krankenkassen vorgeschrieben.

Die blinden Studierenden müssen Recherchehilfen bzw. Lesehilfen selbst bezahlen, wodurch eine zusätzliche finanzielle Belastung entsteht. Da einige Scanner und Screenreader diejenigen Bücher nicht erfassen können, die in Spalten geschrieben sind, müssen die Informationen personell aufgelesen werden. Theoretisch kann man beim Studentenwerk eine Vorleseassistenz beantragen. Da die Genehmigung jedoch nur bis zu einem Einkommen von € 569 (!) erteilt wird, sind die Chancen sehr gering.

Volkswagen-Universitätsbibliothek der Technischen Universität und der Universität der Künste

Im Bibliotheksbereich der Technischen Universität Berlin (TU) gibt es das Projekt „Serviceleistungen für behinderte Studierende“, dessen Räumlichkeit sich in der Volkswagen-Universitätsbibliothek befindet. Dieses Projekt richtet sich nicht ausschließlich an sehbehinderte und blinde Studierende, sondern soll Studierenden der TU und Universität der Künste (UdK) mit körperlichen Behinderungen verschiedenster Art bei der Benutzung der Bibliothek unterstützen. Gegründet wurde das Projekt in den 1990er Jahren auf Grund der schweren Zugänglichkeit der Fakultätsbibliotheken für Rollstuhlfahrer (was auch an der Humboldt-Universität in einigen Fakultäten der Fall ist). Zwei studentische Hilfskräfte nehmen Rechercheanfragen und Ausleihwünsche entgegen; teils kommen gezielte Bestellwünsche. Meist geschieht dies über den E-Mail-Verkehr, aber auch telefonisch oder persönlich. Auch wird für Nutzer, die Probleme bei der Recherche haben, die relevante Literatur ermittelt. Ebenso erfolgt eine Rückmeldung, wann die Medien zur Verfügung stehen bzw. abgeholt werden können.[Fn24] Den Studierenden steht im Projektraum ein PC-Arbeitsplatz zur Verfügung. Dabei ist die Unterstützung nicht in Form von Sprachausgabe und Vergrößerungsgerät angelegt, sondern für sehbehinderte Studenten gibt es einen Arbeitsplatz mit großem Monitor.[Fn25] Das Projekt betreut 26 Studenten, von denen ca. acht Studierende die Leistungen regelmäßig in Anspruch nehmen. Diese Anzahl schwankt jedoch von Semester zu Semester.

Bei der Recherche und Ausleihe von Büchern wird ebenso geholfen. Zu diesem Zweck gibt es zwei hausinterne Ausweise für die Mitarbeiter des Projektes, auf die man die Medien drei Monate ausleihen kann. Inzwischen existiert die Regelung, dass betroffene Studierende selbst mittels ihres Bibliotheksausweises die Möglichkeit haben, drei Monate auszuleihen. Auch Bücher des Präsenzbestandes der Bibliothek können zum Kopieren geholt werden. Im Projektraum befindet sich ein Kopierer, durch welchen die Kopien vergrößert werden können. Das Kopieren ist kostenlos. Eine weitere Leistung ist das kapitelweise Aufsprechen von Buchinhalten auf Kassetten. Auch dies geschieht kostenlos. Dabei handelt es sich um eine Art Anlesen und bezieht sich nicht auf ganze Bücher. Über das Projekt wird auch die Fernleihe (kostenlos) in Anspruch genommen, was den Suchraum nach relevanten Medien erweitert. Leihende Bibliotheken sind z.B. die Staatsbibliothek zu Berlin PK, die UB der FU, die UB der HU und innerhalb des VÖBB.[Fn26]

4 Computerbedingte Probleme bei der Suche nach relevanten Informationen

Wichtig erscheint mir, sich bewusst zu machen, dass sich die moderne Computer-Software und die damit verbundenen Benutzeroberflächen für blinde Nutzer bei Weitem nicht so schnell erschließen wie für sehende Nutzer. Während man sich „sehend“ durch die verschiedenen Vorgänge klicken kann, muss sich ein Blinder mit seinem Screenreader und dessen Funktionen vertraut machen, um alle weiteren Schritte im PC-Bereich ausführen zu können. Selbst dann kann der Screenreader nicht jede Software für den blinden Benutzer gebrauchsfähig machen. Sind die Vorlagen schlecht gedruckt bzw. gescannt, können Probleme bei der Texterkennung und dementsprechend bei der Textausgabe auftreten. Auch aufwendig gestaltete Vorlagen z.B. mit Bilddaten sind so für ein Texterkennungsprogramm nicht zu bewältigen. Blinde Nutzer sind in diesem Fall bei ihren Recherchen auf Bildbeschreibungen angewiesen, da sonst vorhandene „Bildinformationen“ nicht nutzbar bzw. nachvollziehbar sind.

Die zunehmende Orientierung auf den Einsatz der Maus und die grafische Benutzeroberfläche stellen ein großes Problem dar. Da ein blinder PC-Nutzer tastaturorientiert arbeitet, kommt für ihn nur ein Programm in Frage, was eine Tastaturbedienung ermöglicht. Bei der Anwendungssoftware MS Windows 95/98 oder NT ist beides möglich, sowohl die für Sehende sicher relevantere Nutzung der grafischen Menüleiste, als auch die tastaturgesteuerte Benutzung. Viele Softwareprogramme sind trotz Screenreader auf Grund der dargelegten Benutzungshindernisse nicht selbstständig nutzbar. Möchte man zum Beispiel ein Telefonbuch auf CD-ROM kaufen, so sind von ca. 20 Anbietern nur zwei Anbieter ohne Fremdhilfe nutzbar.[Fn27]

Generell ist festzustellen, dass ein blinder Nutzer wesentlich mehr Zeit benötigt, um herauszufinden, ob die auf einer Webseite befindliche Information relevant für ihn ist oder nicht. Die Seite wird Zeile für Zeile und Bereich für Bereich gelesen, während ein Sehender die Seite zunächst in ihrer Aufteilung „überfliegen“ kann, um festzustellen inwieweit die gesuchte Information vorhanden ist oder nicht. Eine weitere Schwierigkeit besteht auch innerhalb der Deutschen Blindenbibliothek, in Bezug auf die Software. Es gibt keine handelsübliche Bibliothekssoftware für Blindenbüchereien. Würde man z.B. ein Buch in der DZB katalogisieren, so könnte es z.B. zwölf Punktschriftbände umfassen, was mit normaler Bibliothekssoftware sicherlich schwierig zu erfassen wäre, da es sich eben nicht um ein Sammelwerk handelt, sondern um (im eigentlichen Sinne) ein Buch. Daher wäre eine auf diese besonderen Katalogisierungsbedingungen abgestimmte Software nötig.[Fn28]

Schlussbemerkung

Zusammenfassend ist zu sagen, dass im Bereich der Schwarzschriftbibliotheken die Suche nach den Medien stark von der Gestaltung der jeweiligen Internetseite abhängt. Während durch grafische Benutzungsmöglichkeiten mittels der Maus für den Sehenden die Nutzung zunehmend, teils z.B. durch bildliche Darstellungen der Funktion, vereinfacht werden soll, wird die Benutzbarkeit für blinde Menschen folglich immer schwerer. Dies muss für den Betreffenden frustrierend sein, da der Rechercheerfolg trotz vorhandener Technik von der Gestaltung der Webseiten abhängig ist und es passieren kann, dass der Zugang zu Informationen verschlossen bleibt, was eine zusätzliche Ausgrenzung bedeutet.

Bei Nicht-Blindenbibliotheken ist die selbstständige Recherche ebenfalls stark von den technischen Hilfsmitteln abhängig. Eine Schulung des Bibliothekspersonals bzw. eines fachkundigen Ansprechpartners ist daher sehr wichtig, da jeder Sehbehinderten- bzw. Blindenarbeitsplatz unterschiedlich funktioniert und eine Bibliothek den Zweck zur Recherche erfüllen und ein zusätzlicher Zeitaufwand mit dem Vertrautmachen des Systems vermieden werden soll.[Fn29] Sind keine speziellen technischen Hilfsmittel vorhanden, ist die Suche nach relevanter Literatur stark vom Fachwissen des Bibliothekspersonals abhängig.

Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen vom April 2002 beinhaltet als Zielsetzung im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) § 1, dass eine gleichberechtigte Teilnahme am Leben der Gesellschaft gewährleistet und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden soll.[Fn30] Paragraph § 4 über die Barrierefreiheit bezieht sich in seinen Ausführungen nicht nur auf bauliche Anlagen und Verkehrsmittel, sondern auch auf Systeme der Informationsverarbeitung. Sind die für die PC-Recherche genutzten Bibliotheksdatenbanken (OPAC, Portal usw.) nicht auch Systeme dieser Art?

Dadurch, dass nicht alle Daten barrierefrei nutzbar sind, ist keine gleichberechtigte Mediensuche gewährleistet. Öffentliche Träger sind durch das Gleichstellungsgesetz angehalten, nicht nur Amtsschreiben in der für blinde und sehbehinderte Menschen gerechten Form zu gestalten, sondern auch ihre Internetauftritte und -angebote. Somit sind auch Bibliotheken aufgefordert, die von ihnen ins Netz gestellten Informationen in einer angemessenen Form zugänglich zu machen.

Informationen sollten für jeden zugänglich sein – nicht nur, wenn man uneingeschränkt sehen kann. Da die Blindenbüchereien nicht alle z.B. neu erschienenen oder wissenschaftlichen Medien bereitstellen können, erscheint mir ein freier Zugang zu den Schwarzschriftmedien zunehmend wichtiger. Denn dadurch, dass Schwarzschriftbücher gescannt und bearbeitet werden können, sind sie als Informationsmedium für blinde bzw. sehbehinderte Nutzer genauso relevant und sollten daher uneingeschränkt und vor allem selbstständig recherchierbar bzw. nutzbar sein[Fn31].

Fußnoten

[Fn 1]
Menschen mit Seheinschränkungen und die für sie angefertigten großformatigen Drucke werde ich nicht extra behandeln, da einige Handhabungen für sie genauso relevant sind. Ich denke, dass es auf den Grad der Seheinschränkung ankommt. (
zurück)

[Fn 2]
Es gibt deutschlandweit ca. 12 Hörbüchereien und 7 Punktschriftverlage und -büchereien z.B. nahe der DZB: Berliner Hörbücherei für Zivil- und Kriegsblinde e.V., Deutsche Blinden-Bibliothek in der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. Marburg, Westdeutsche Blindenhörbücherei e.V. (zurück)

[Fn 3]
Natürlich zeigen diese Beispiele nur einen kleinen Ausschnitt und können zu keiner verallgemeinerten Aussage führen. (
zurück)

[Fn 4]
vgl. Gespräch mit Dr. Thomas Kahlisch u. Ulrich Jander im 12/05. (zurück)

[Fn 5]
Ein Beispiel für die Notwendigkeit dieser technischen Zusatzmittel ist z.B. das Lesen von Behördenpost, Fachbüchern oder Beipackzetteln. Wenn nicht ein sehendes Mitglied in der Familie vorlesen könnte, käme man nicht an die Inhalte. Im Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen stehen u.a. auch die Pflichtleistungen, die von der jeweiligen Krankenkasse gegenüber ihren blinden bzw. sehbehinderten Mitgliedern zu tragen wären. Die Leistungen beinhalten: ein Vorlesegerät (Hörbücher), Rechner, Screenreader, Lautsprecher, Scanner und eine Braillezeile mit 40 Zeichen, da eine 80 Zeichen-Zeile in der Anschaffung viel teurer wäre (14.000 Euro). Die Genehmigung von Seiten der Krankenkassen ist oft mit Schwierigkeiten verbunden und zum Teil nur durch Einklagen möglich..
(zurück)

[Fn 6]
Das Wort „Schwarzschrift“ beschreibt im Bereich der Blindenbibliotheken die Schrift für Sehende, zur Unterscheidung gegenüber der mit dem Tastsinn aufzunehmenden Blindenschrift, zu der u.a. die weit verbreitete Punktschrift von Louis Braille gehört. Das Wort „Schwarzschrift“ wird in diesem Sinne in vorliegendem Aufsatz verwandt. (
zurück)

[Fn 7]
Die verschiedenen Kataloge können als ZIP-Datei, PDF-Datei, teilweise auch als TXT-Datei heruntergeladen werden. Auch die entsprechenden Bestellformulare sind auf der Homepage erhältlich. (zurück)

[Fn 8]
DAISY: Digital Accessible Information System (zurück)

[Fn 9]
Die Blindenkurzschrift ist mit der Stenografie vergleichbar. Es sind 95 % der Literatur im Blindenbereich in Kurzschrift gedruckt, da dies viel Platz spart. Dabei ist eine einheitliche Blindenkurzschrift zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz festgelegt worden.
(zurück)

[Fn 10]
vgl.
www.dzb.de (15.12.05). (zurück)

[Fn 11]
Gespräch mit Ulrich Jander 12/05. (zurück)

[Fn12]
Auch sehende Nutzer könnten an der ungekürzten Hörvariante Interesse haben.
(zurück)

[Fn 13]
Gespräch mit Susanne Siems im 01/06 - Die Gefahr besteht darin, dass die Privatisierung der Post eine
Gebührenerhebung durch die Privatanbieter zur Folge haben könnte, was für den Leihverkehr katastrophal wäre
(
zurück)

[Fn 14]
www.dzb.de und Gespräch mit Dr. Thomas Kahlisch im 12/05 (zurück)

[Fn 15]
Gespräch mit Ulrich Jander im 12/05. (zurück)

[Fn 16]
www.dzb.de (15.12.05). (zurück)

[Fn 17]
Ebd. Die anderen Zeitschriften erscheinen wöchentlich, monatlich und auch quartalsweise. Manche erscheinen nur als Kassette, andere als Kassette und Heft in Blindenschrift und in Schwarzschrift oder auch als DAISY-CD. Die DZB- Nachrichten erscheinen in allen vier Varianten, die Leipziger Bücherliste in drei Varianten ohne DAISY-CD. Alle Zeitschriften sind auf der Internetseite der DZB mit ihren Preisen und der jeweiligen Medienform aufgelistet. (zurück)

[Fn 18]
Gespräch mit Susanne Siems im 01/06 (zurück)

[Fn 19]
Gespräch mit Hr. Bayer im 01/06. (zurück)

[Fn 20]
Gespräch mit Hr. Schwersky 01/06 – Die Bestände der Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz (SBB PK) können durch unbürokratisches Ausleihen zur FU über diese Arbeitsplätze mitgenutzt werden. (zurück)

[Fn 21]
Kritisch anzumerken ist, dass mir eine technische Einführung durch geschultes Fachpersonal wichtig erscheint, denn auch die beiden blinden Studierenden haben wahrscheinlich technische Fragen und Probleme, die sie selbst nicht beantworten können. (zurück)

[Fn 22]
Neben dem Computerkabinett kann über das „Low-Vision-Labor“ ein besonders hohes Tastrelief durch eine Tiefziehpresse erstellt werden. Es werden dort auch optische Lesehilfen und spezielle Lehr-und Lernmittel gesammelt. (
zurück)

[Fn 23]
Auskunft Fr. Andrassy im 01/06. (zurück)

[Fn 24]
Z.B. müssen Studierende mit Bewegungseinschränkungen/ Rollstuhlfahrer oft gut planen, da sie Fahrdienste in Anspruch nehmen, die sie zu bestimmten Zeiten abholen oder bringen. (zurück)

[Fn 25]
Die Ausstattung orientiert sich stark am Nutzer. In diesem Fall handelt es sich um sehbehinderte Studierende. Es gab erst einmal eine Anfrage von einem blinden Studenten der UdK. Würde eine blindengerechte Ausstattung aufgrund eines regelmäßigen blinden Nutzers nötig, könnte dies mit der Verwaltung abgestimmt werden. (zurück)

[Fn 26]
Gespräch mit Fr. Metten im 01/06 (zurück)

[Fn 27]
Als Alternative steht sehbehinderten Computernutzern Linux als modernes Betriebssystem zur Verfügung, allerdings darf man, um es installieren und bedienen zu können, kein Anfänger sein. (zurück)

[Fn 28]
Gespräch mit Ulrich Jander im 12/05(zurück)

[Fn 29]
Es gibt verschiedene Anbieter für Blindenspezialsoftware, daher kann es eben passieren, dass man in der Bibliothek einem völlig anderen Programm gegenübersteht, als dem zu Hause Gebräuchlichen.
.
(zurück)

[Fn 30]
BGG, S. 2 ff. (zurück)

[Fn 31]
Bibliothek 2007, S. 10ff. – „[...] Damit tragen Bibliotheken zur Erfüllung des Grundrechts auf freien Zugang zur Information und zur Chancengleichheit bei. [...]“ - Dies meint hoffentlich alle Benutzergruppen, da ein freier Informationszugang wichtig ist, um am gesellschaftlichen und politischen Leben teilnehmen zu können.
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Anna Jessat studiert Bibliothekswissenschaft am Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft und Kunstgeschichte.