Der Einsatz qualitativer Interviews bietet sich vor allem dann an,
wenn das Erkenntnisinteresse besteht, individuelle Sichtweisen zu
erschließen und sozialen Sinn zu rekonstruieren. Besonders fruchtbar ist
die qualitative Befragung daher für Untersuchungsfragen, zu denen nur
das Individuum Auskunft geben kann: zur Biografie, zu Werten,
Einstellungen, Images und Gewohnheiten
(Werner 2013, S. 129 f.). Der
Einsatz von qualitativen Interviews ist damit auch im Bibliothekskontext
sinnvoll, so etwa, wenn man Genaueres über die Motive der
Bibliotheksnutzer*innen beziehungsweise der Nicht-Nutzer*innen erfahren
möchte, oder wenn man sich, beispielsweise im Rahmen einer studentischen
Arbeit, einem Thema explorativ-hypothesengenerierend nähern will.
Wie bei allen anderen wissenschaftlichen Methoden ist bei qualitativen Befragungen darauf zu achten, dass den Proband*innen aus einer Untersuchungsteilnahme keine Nachteile erwachsen (vgl. Przyborski/Wohlrab-Sahr 2021, S. 45). Was in der Theorie recht simpel klingt, kann sich in der Praxis mitunter als schwierig erweisen. Problematisch wird es vor allem dann, wenn moralische Prinzipien mit beruflichen Werten oder mit wissenschaftlichen Gütekriterien konfligieren. Im Folgenden werden beispielhaft Dilemmata beschrieben, die qualitative Interviews mit sich bringen können.
Konflikt: Validität und Transparenz
Ein forschungsethisches Dilemma kann sich zunächst durch den Konflikt
zwischen der Forderung, gegenüber den Proband*innen transparent zu
kommunizieren, einerseits und dem Anspruch, valide Ergebnisse zu
erzielen, andererseits ergeben. Transparenz bedeutet in diesem
Zusammenhang, dass Forschende potenzielle Interviewpartner*innen im
Rahmen einer informierten Einwilligung noch vor der eigentlichen
Erhebung über ihre Rechte, die Ziele und die Inhalte der Untersuchung
sowie über etwaige negative Konsequenzen, die sich aus einer Teilnahme
an der Befragung ergeben, informieren müssen (vgl. Misoch 2015, S.
15–23; Seidman 2006, S. 61–69). Auf dieser Basis sollen die angefragten
Personen (beziehungsweise bei Kindern deren Erziehungsberechtigte) frei
und selbstbestimmt entscheiden können, ob eine Interviewteilnahme
erfolgt (vgl. Friedrichs 2022, S. 349; Seidman 2006, S. 61). Eine
umfassende Information der Teilnehmenden kann jedoch dazu führen, dass
diese bei der eigentlichen Erhebung sozial erwünschte Antworten geben
(vgl. Misoch 2015, S. 15–23). Dieses Dilemma lässt sich nur schwer
lösen, kann jedoch gemildert werden, indem das Ziel und die Methode
der Studie zwar transparent gemacht werden, ohne dabei aber zu sehr ins
Detail zu gehen, sodass die zu Befragenden hinsichtlich ihres
Interviewverhaltens nicht beeinflusst werden
(Misoch 2015, S.
19).
Konflikt: Probandenschutz versus intersubjektive Nachvollziehbarkeit und Validität
Ein weiteres forschungsethisches Dilemma kann sich ergeben, wenn der Schutz der Proband*innen mit den wissenschaftlichen Gütekriterien intersubjektive Nachvollziehbarkeit und Validität konfligiert. So sind Zusatzinformationen zu Proband*innen, etwa zu ihrem Alter oder ihrem Arbeitsort, gerade im qualitativen Paradigma hilfreich, um das Gesagte besser zu kontextualisieren und damit nachvollziehbarer zu machen (vgl. Roth 2024, S. 190). Auf der anderen Seite könnten derlei Daten die Re-Identifizierung von Befragungsteilnehmer*innen ermöglichen. Dieses Risiko besteht vor allem dann, wenn die Population, aus der das Sample gewählt wird, von vornherein nur einen kleinen Personenkreis umfasst, weil dann nicht davon auszugehen ist, dass abgefragte Merkmale auf mehr als eine Person zutreffen. Die Gefahr der Re-Identifizierung kann also im Bibliothekskontext zum Beispiel bei Mitarbeiterbefragungen in kleineren Einrichtungen bestehen, aber auch in größeren Systemen, wenn sehr viele Zusatzinformationen zu den Proband*innen erhoben werden. Hier gilt es genau abzuwägen, wie viele Daten tatsächlich dem Erkenntnisziel dienen und im Zweifelsfall großzügig zu anonymisieren.
Konflikt: Fairness versus Effizienz
Der Schutz der Proband*innen vor Schaden ist letztlich auch ein Zeichen von Respekt. Ein respektvoller Umgang gegenüber den Interviewpartner*innen beinhaltet zudem, dass manipulative oder despektierliche Fragen vermieden werden sollten. Vielmehr ist den Proband*innen sachlich zu begegnen. Außerdem sollte man es unterlassen, ihnen Antworten in den Mund zu legen oder sie vor allem auf bestimmte Rollen, etwa die der Frau, der*s Schüler*in et cetera zu reduzieren. Das sorgfältige Prüfen und Evaluieren der Frageformulierungen, um solche Fauxpas zu vermeiden, ist daher notwendig, geht aber zu Lasten der Effizienz. Gleiches gilt für eine sorgsame Transkription. Diese ist deshalb so wichtig, weil Abweichungen zu Fehlinterpretationen führen können (vgl. Misoch 2015, S. 15–23). Wie viel Zeit in die Vor- und Nachbereitung von Interviews investiert werden sollte, lässt sich zwar nicht pauschal festlegen. Ein Pretest im Vorfeld der Erhebung und eine Prüfung der Transkripte auf Korrektheit sind auf jeden Fall angebracht.
Konflikt: Probandenschutz versus Transparenz
Das Führen von Interviews erfolgt in der Regel in der Absicht, die
Forschungsdaten im Nachhinein einem größeren Kreis zugänglich zu machen.
Damit den Proband*innen daraus keine Nachteile erwachsen, müssen
Forschungsdaten so anonymisiert werden, dass eine Zuordnung von Aussagen
zu einzelnen Personen nicht möglich ist (vgl. Misoch 2015, S. 15–23).
Außerdem sollten sich die Befragten, sofern sie sich in den
Forschungsergebnissen selbst wiedererkennen, durch die Art der
Darstellung nicht persönlich diskreditiert sehen
(Przyborski/Wohlrab-Sahr 2021, S. 46). Mitunter wird deshalb überlegt,
die Interviewpartner*innen am Auswertungsprozess zu beteiligen. Dies
kann allerdings zu Lasten der Validität gehen: Nicht immer kommen wir
in unseren Analysen zu Ergebnissen, die den Untersuchten unmittelbar
gefallen [… Die] Differenz der Perspektiven ist aber u. E. nicht dadurch
auflösbar, dass man die beforschten Subjekte an der Auswertung beteiligt
oder ihnen die Auswertung und Verschriftlichung gleichsam zur Freigabe
vorlegt. Eine wissenschaftliche Bearbeitung fördert andere Perspektiven
zutage als Formen der Alltagsreflexion und der Selbstbetrachtung. […]
Auch die Anerkennung dieser Differenz und der verantwortliche Umgang
damit sind Ausdruck einer forschungsethischen Haltung
(Przyborski/Wohlrab-Sahr 2021, S. 46).
Konflikt: Probandenschutz versus Respekt geistigen Eigentums
Ein weiterer Wertekonflikt ergibt sich mit Blick auf die
Veröffentlichung von Daten: Gemäß den Regeln guter wissenschaftlicher
Praxis ist das geistige Eigentum anderer als solches kenntlich zu
machen. Demgegenüber steht der Schutz der Proband*innen, wonach
personenbezogene Informationen anonymisiert werden sollen (vgl. Misoch
2015, S. 15–23). Möchte man also aus Interviews zitieren, so darf man
dabei nicht die Namen der Interviewpartner*innen nennen. Eine Ausnahme
von dieser Regelung ist möglich, wenn ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde, dass die Proband*innen namentlich benannt werden
dürfen.1 Ein Kompromiss zwischen den
konfligierenden Werten wird zum Beispiel erreicht, indem man die
Interviewpartner*innen pseudonymisiert – zum Beispiel mit Bezeichnungen
wie Schüler*in 1, 2, 3 et cetera
/ Kolleg*in 1, 2, 3 et
cetera
/ Kund*in 1, 2, 3 et cetera
– und diese Pseudonyme
nutzt, um die Urheberschaft von Zitaten deutlich zu machen.
Fazit
Das qualitative Interview ist eine gewinnbringende, aber keine
voraussetzungslose Methode. Forschungsethische Fragen werden auch in
qualitativen Forschungsdesigns dauernd virulent, und zwar deshalb,
weil wir uns in eine Forschungsbeziehung mit einem menschlichen
Gegenüber begeben, und weil wir das, was dieses Gegenüber uns an
Persönlichem preisgibt, in Daten verwandeln, die einer
wissenschaftlichen Öffentlichkeit und bisweilen über diese hinaus
zugänglich gemacht werden sollen
(Przyborski/Wohlrab-Sahr 2021, S.
46, im Original teilweise hervorgehoben). Wer qualitative Interviews
führen möchte, sollte sich daher mit forschungsethischen Fragen und den
in diesem Zusammenhang relevanten gesetzlichen Bestimmungen schon im
Vorfeld der Untersuchung auseinandersetzen, antizipieren, wo
gegebenenfalls Dilemmata auftreten und überlegen, wie die Proband*innen
vor Schaden geschützt werden können. Eine generelle Orientierung bieten
hierbei eine Reihe von Ethik-Kodizes, die von wissenschaftlichen
Organisationen erarbeitet und herausgegeben werden (vgl. Friedrichs
2022, S. 349). Diese enthalten oftmals zumindest auf allgemeiner Ebene
Stellungnahmen zu forschungsethischen Fragen, die sich auf den
Bibliothekskontext übertragen lassen.
Literatur
Friedrichs, Jürgen: Forschungsethik. In: Baur, Nina; Blasius, Jörg (Hrsg.): Handbuch Methoden der empirischen Sozialforschung. 3. überarbeitete und erweiterte Aufl. Wiesbaden: Springer VS, 2022, S. 349–358. DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-37985-8
Misoch, Sabina: Qualitative Interviews. Berlin: De Gruyter Oldenbourg, 2015. DOI: https://doi.org/10.1515/9783110354614
Przyborski, Aglaja; Wohlrab-Sahr, Monika: Qualitative Sozialforschung: Ein Arbeitsbuch. 5. überarbeitete und erweiterte Aufl. Berlin: De Gruyter Oldenbourg, 2021. (Lehr- und Handbücher der Soziologie). DOI: https://doi.org/10.1515/9783110710663 Alexandra Corinna: Bildungsverständnis und -ideal Öffentlicher Bibliotheken in Deutschland. Berlin: Univ., Diss., 2024. DOI: https://doi.org/10.18452/28067
Seidman, Irving: Interviewing as Qualitative Research: A Guide for Researchers in Education and the Social Sciences. Third Ed. New York: Teachers College, Columbia University, 2006. URL: https://is.gd/qTlUPl
Werner, Petra: Qualitative Befragungen. In: Umlauf, Konrad; Fühles-Ubach, Simone; Seadle, Michael (Hrsg.): Handbuch Methoden der Bibliotheks- und Informationswissenschaft: Bibliotheks-, Benutzerforschung, Informationsanalyse. Berlin: De Gruyter Saur, 2013, S. 128–151. DOI: https://doi.org/10.1515/9783110255546
Das Online-Portal Scribbr bietet neben Anleitungen auch Musterdokumente für Interviewvorhaben. Vgl. https://is.gd/jtFUqL↩︎
Dr. phil. Alexandra Roth ist Lektorin bei der Münchner Stadtbibliothek. Sie hat in Bibliothekswissenschaft promoviert und arbeitet vor allem zu medienwissenschaftlichen und bibliothekspädagogischen Themen.