> > > LIBREAS. Library Ideas # 48

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doi:10.18452/37904 (edoc HU Berlin)

Qualitative Interviews und Forschungsethik

Mit qualitativen Interviews lassen sich unterschiedliche Fragestellungen bearbeiten. Die Methode konfrontiert Forschende allerdings mit einer Reihe ethischer Herausforderungen. Der Beitrag beschreibt Wertkonflikte, die sich bei Untersuchungen, die mithilfe qualitativer Interviews durchgeführt werden, ergeben können, und zeigt mögliche Lösungswege auf.


Qualitative interviews can be used to address a wide range of research questions. However, the method confronts researchers with a number of ethical challenges. The article describes potential conflicts of values that can arise in studies using qualitative interviews and suggests possible solutions.


Zitiervorschlag
Alexandra Roth, "Qualitative Interviews und Forschungsethik". LIBREAS. Library Ideas, 48 ().


Der Einsatz qualitativer Interviews bietet sich vor allem dann an, wenn das Erkenntnisinteresse besteht, individuelle Sichtweisen zu erschließen und sozialen Sinn zu rekonstruieren. Besonders fruchtbar ist die qualitative Befragung daher für Untersuchungsfragen, zu denen nur das Individuum Auskunft geben kann: zur Biografie, zu Werten, Einstellungen, Images und Gewohnheiten (Werner 2013, S. 129 f.). Der Einsatz von qualitativen Interviews ist damit auch im Bibliothekskontext sinnvoll, so etwa, wenn man Genaueres über die Motive der Bibliotheksnutzer*innen beziehungsweise der Nicht-Nutzer*innen erfahren möchte, oder wenn man sich, beispielsweise im Rahmen einer studentischen Arbeit, einem Thema explorativ-hypothesengenerierend nähern will.

Wie bei allen anderen wissenschaftlichen Methoden ist bei qualitativen Befragungen darauf zu achten, dass den Proband*innen aus einer Untersuchungsteilnahme keine Nachteile erwachsen (vgl. Przyborski/Wohlrab-Sahr 2021, S. 45). Was in der Theorie recht simpel klingt, kann sich in der Praxis mitunter als schwierig erweisen. Problematisch wird es vor allem dann, wenn moralische Prinzipien mit beruflichen Werten oder mit wissenschaftlichen Gütekriterien konfligieren. Im Folgenden werden beispielhaft Dilemmata beschrieben, die qualitative Interviews mit sich bringen können.

Konflikt: Validität und Transparenz

Ein forschungsethisches Dilemma kann sich zunächst durch den Konflikt zwischen der Forderung, gegenüber den Proband*innen transparent zu kommunizieren, einerseits und dem Anspruch, valide Ergebnisse zu erzielen, andererseits ergeben. Transparenz bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Forschende potenzielle Interviewpartner*innen im Rahmen einer informierten Einwilligung noch vor der eigentlichen Erhebung über ihre Rechte, die Ziele und die Inhalte der Untersuchung sowie über etwaige negative Konsequenzen, die sich aus einer Teilnahme an der Befragung ergeben, informieren müssen (vgl. Misoch 2015, S. 15–23; Seidman 2006, S. 61–69). Auf dieser Basis sollen die angefragten Personen (beziehungsweise bei Kindern deren Erziehungsberechtigte) frei und selbstbestimmt entscheiden können, ob eine Interviewteilnahme erfolgt (vgl. Friedrichs 2022, S. 349; Seidman 2006, S. 61). Eine umfassende Information der Teilnehmenden kann jedoch dazu führen, dass diese bei der eigentlichen Erhebung sozial erwünschte Antworten geben (vgl. Misoch 2015, S. 15–23). Dieses Dilemma lässt sich nur schwer lösen, kann jedoch gemildert werden, indem das Ziel und die Methode der Studie zwar transparent gemacht werden, ohne dabei aber zu sehr ins Detail zu gehen, sodass die zu Befragenden hinsichtlich ihres Interviewverhaltens nicht beeinflusst werden (Misoch 2015, S. 19).

Konflikt: Probandenschutz versus intersubjektive Nachvollziehbarkeit und Validität

Ein weiteres forschungsethisches Dilemma kann sich ergeben, wenn der Schutz der Proband*innen mit den wissenschaftlichen Gütekriterien intersubjektive Nachvollziehbarkeit und Validität konfligiert. So sind Zusatzinformationen zu Proband*innen, etwa zu ihrem Alter oder ihrem Arbeitsort, gerade im qualitativen Paradigma hilfreich, um das Gesagte besser zu kontextualisieren und damit nachvollziehbarer zu machen (vgl. Roth 2024, S. 190). Auf der anderen Seite könnten derlei Daten die Re-Identifizierung von Befragungsteilnehmer*innen ermöglichen. Dieses Risiko besteht vor allem dann, wenn die Population, aus der das Sample gewählt wird, von vornherein nur einen kleinen Personenkreis umfasst, weil dann nicht davon auszugehen ist, dass abgefragte Merkmale auf mehr als eine Person zutreffen. Die Gefahr der Re-Identifizierung kann also im Bibliothekskontext zum Beispiel bei Mitarbeiterbefragungen in kleineren Einrichtungen bestehen, aber auch in größeren Systemen, wenn sehr viele Zusatzinformationen zu den Proband*innen erhoben werden. Hier gilt es genau abzuwägen, wie viele Daten tatsächlich dem Erkenntnisziel dienen und im Zweifelsfall großzügig zu anonymisieren.

Konflikt: Fairness versus Effizienz

Der Schutz der Proband*innen vor Schaden ist letztlich auch ein Zeichen von Respekt. Ein respektvoller Umgang gegenüber den Interviewpartner*innen beinhaltet zudem, dass manipulative oder despektierliche Fragen vermieden werden sollten. Vielmehr ist den Proband*innen sachlich zu begegnen. Außerdem sollte man es unterlassen, ihnen Antworten in den Mund zu legen oder sie vor allem auf bestimmte Rollen, etwa die der Frau, der*s Schüler*in et cetera zu reduzieren. Das sorgfältige Prüfen und Evaluieren der Frageformulierungen, um solche Fauxpas zu vermeiden, ist daher notwendig, geht aber zu Lasten der Effizienz. Gleiches gilt für eine sorgsame Transkription. Diese ist deshalb so wichtig, weil Abweichungen zu Fehlinterpretationen führen können (vgl. Misoch 2015, S. 15–23). Wie viel Zeit in die Vor- und Nachbereitung von Interviews investiert werden sollte, lässt sich zwar nicht pauschal festlegen. Ein Pretest im Vorfeld der Erhebung und eine Prüfung der Transkripte auf Korrektheit sind auf jeden Fall angebracht.

Konflikt: Probandenschutz versus Transparenz

Das Führen von Interviews erfolgt in der Regel in der Absicht, die Forschungsdaten im Nachhinein einem größeren Kreis zugänglich zu machen. Damit den Proband*innen daraus keine Nachteile erwachsen, müssen Forschungsdaten so anonymisiert werden, dass eine Zuordnung von Aussagen zu einzelnen Personen nicht möglich ist (vgl. Misoch 2015, S. 15–23). Außerdem sollten sich die Befragten, sofern sie sich in den Forschungsergebnissen selbst wiedererkennen, durch die Art der Darstellung nicht persönlich diskreditiert sehen (Przyborski/Wohlrab-Sahr 2021, S. 46). Mitunter wird deshalb überlegt, die Interviewpartner*innen am Auswertungsprozess zu beteiligen. Dies kann allerdings zu Lasten der Validität gehen: Nicht immer kommen wir in unseren Analysen zu Ergebnissen, die den Untersuchten unmittelbar gefallen [… Die] Differenz der Perspektiven ist aber u. E. nicht dadurch auflösbar, dass man die beforschten Subjekte an der Auswertung beteiligt oder ihnen die Auswertung und Verschriftlichung gleichsam zur Freigabe vorlegt. Eine wissenschaftliche Bearbeitung fördert andere Perspektiven zutage als Formen der Alltagsreflexion und der Selbstbetrachtung. […] Auch die Anerkennung dieser Differenz und der verantwortliche Umgang damit sind Ausdruck einer forschungsethischen Haltung (Przyborski/Wohlrab-Sahr 2021, S. 46).

Konflikt: Probandenschutz versus Respekt geistigen Eigentums

Ein weiterer Wertekonflikt ergibt sich mit Blick auf die Veröffentlichung von Daten: Gemäß den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis ist das geistige Eigentum anderer als solches kenntlich zu machen. Demgegenüber steht der Schutz der Proband*innen, wonach personenbezogene Informationen anonymisiert werden sollen (vgl. Misoch 2015, S. 15–23). Möchte man also aus Interviews zitieren, so darf man dabei nicht die Namen der Interviewpartner*innen nennen. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist möglich, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, dass die Proband*innen namentlich benannt werden dürfen.1 Ein Kompromiss zwischen den konfligierenden Werten wird zum Beispiel erreicht, indem man die Interviewpartner*innen pseudonymisiert – zum Beispiel mit Bezeichnungen wie Schüler*in 1, 2, 3 et cetera / Kolleg*in 1, 2, 3 et cetera / Kund*in 1, 2, 3 et cetera – und diese Pseudonyme nutzt, um die Urheberschaft von Zitaten deutlich zu machen.

Fazit

Das qualitative Interview ist eine gewinnbringende, aber keine voraussetzungslose Methode. Forschungsethische Fragen werden auch in qualitativen Forschungsdesigns dauernd virulent, und zwar deshalb, weil wir uns in eine Forschungsbeziehung mit einem menschlichen Gegenüber begeben, und weil wir das, was dieses Gegenüber uns an Persönlichem preisgibt, in Daten verwandeln, die einer wissenschaftlichen Öffentlichkeit und bisweilen über diese hinaus zugänglich gemacht werden sollen (Przyborski/Wohlrab-Sahr 2021, S. 46, im Original teilweise hervorgehoben). Wer qualitative Interviews führen möchte, sollte sich daher mit forschungsethischen Fragen und den in diesem Zusammenhang relevanten gesetzlichen Bestimmungen schon im Vorfeld der Untersuchung auseinandersetzen, antizipieren, wo gegebenenfalls Dilemmata auftreten und überlegen, wie die Proband*innen vor Schaden geschützt werden können. Eine generelle Orientierung bieten hierbei eine Reihe von Ethik-Kodizes, die von wissenschaftlichen Organisationen erarbeitet und herausgegeben werden (vgl. Friedrichs 2022, S. 349). Diese enthalten oftmals zumindest auf allgemeiner Ebene Stellungnahmen zu forschungsethischen Fragen, die sich auf den Bibliothekskontext übertragen lassen.

Literatur

Friedrichs, Jürgen: Forschungsethik. In: Baur, Nina; Blasius, Jörg (Hrsg.): Handbuch Methoden der empirischen Sozialforschung. 3. überarbeitete und erweiterte Aufl. Wiesbaden: Springer VS, 2022, S. 349–358. DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-37985-8

Misoch, Sabina: Qualitative Interviews. Berlin: De Gruyter Oldenbourg, 2015. DOI: https://doi.org/10.1515/9783110354614

Przyborski, Aglaja; Wohlrab-Sahr, Monika: Qualitative Sozialforschung: Ein Arbeitsbuch. 5. überarbeitete und erweiterte Aufl. Berlin: De Gruyter Oldenbourg, 2021. (Lehr- und Handbücher der Soziologie). DOI: https://doi.org/10.1515/9783110710663 Alexandra Corinna: Bildungsverständnis und -ideal Öffentlicher Bibliotheken in Deutschland. Berlin: Univ., Diss., 2024. DOI: https://doi.org/10.18452/28067

Seidman, Irving: Interviewing as Qualitative Research: A Guide for Researchers in Education and the Social Sciences. Third Ed. New York: Teachers College, Columbia University, 2006. URL: https://is.gd/qTlUPl

Werner, Petra: Qualitative Befragungen. In: Umlauf, Konrad; Fühles-Ubach, Simone; Seadle, Michael (Hrsg.): Handbuch Methoden der Bibliotheks- und Informationswissenschaft: Bibliotheks-, Benutzerforschung, Informationsanalyse. Berlin: De Gruyter Saur, 2013, S. 128–151. DOI: https://doi.org/10.1515/9783110255546


  1. Das Online-Portal Scribbr bietet neben Anleitungen auch Musterdokumente für Interviewvorhaben. Vgl. https://is.gd/jtFUqL↩︎


Dr. phil. Alexandra Roth ist Lektorin bei der Münchner Stadtbibliothek. Sie hat in Bibliothekswissenschaft promoviert und arbeitet vor allem zu medienwissenschaftlichen und bibliothekspädagogischen Themen.