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Angewandte Ethik: Zum moralischen Status des Catalogue Enrichment


Zitiervorschlag
Joachim Eberhardt, "Angewandte Ethik: Zum moralischen Status des Catalogue Enrichment. ". LIBREAS. Library Ideas, 4 ().


Einleitung

Stellen Sie sich vor: Sie haben ein wissenschaftliches Buch geschrieben. Jahre Ihres Lebens stecken darin und viel Herzblut. Endlich ist es veröffentlicht, die ersten Bibliotheken haben es gekauft. Stolz betrachten Sie den Katalogeintrag Ihrer UB. Doch was bedeutet der Link darunter? Eine Rezension? Sie klicken darauf und stellen fest, dass man dort tatsächlich eine Rezension abgelegt hat. Und zwar eine, die – leider, leider – weder Ihr Buch gut findet, noch es richtig verstanden hat. Was für ein Ärger! Jetzt fragen Sie sich: Darf das die Bibliothek überhaupt?

In einer SZ-Polemik und anhand eines konkreten Falls warnte Reinhard Markner vor der Anreicherung von Katalogen mit „Wertung“ und lobte die bis dato von ihm geschätzte „absolute Neutralität der Kataloge“.[Fn1]

Der Artikel blieb nicht unbemerkt – in INETBIB entstand gleich eine Diskussion [Fn2], und am 2. Juni veröffentlichte die SZ (S. 18) auch Leserbriefe von bibliothekarischer Seite. Die Meinungen gehen auseinander; entscheidend für die Behandlung der Frage ist den beteiligten Personen aber die rechtliche Situation. Gegner heben hervor, dass zu prüfen wäre, ob Bibliotheken als öffentliche Einrichtungen mit einem Katalog nicht eine „Amtsblattähnliche Veröffentlichung“ vornähmen, die, siehe Markner, „zur absoluten Neutralität verpflichtet“ sei. Sie würden mit parteiischen Rezensionen die Rechte des Autors verletzen. Fürsprecher wie Klaus Graf räumen ein, dass man sich womöglich an gewisse Regeln zu halten habe, damit die Praxis „vor Gericht Bestand“ haben könne.[Fn3]

Interessanterweise sind dies alles rechtliche Bedenken. Aber gibt es keinen anderen Maßstab, der uns sagt, ob die Anreicherung von Katalogen fragwürdig ist oder nicht?

Doch, den gibt es: die Ethik. Sie ist der erste Maßstab, und die rechtlichen Bedenken sind recht verstanden ein Indiz dafür, dass es um eine moralische Frage geht, um das „Was sollen wir tun?“

Wie man mit dieser Frage umgehen kann und welche Gesichtspunkte in der moralischen Reflexion eine Rolle spielen, das möchte ich im Folgenden ausführlicher zeigen.

Warum Catalogue Enrichment ein moralisches Problem ist

Wenn Bibliothekskataloge über die formalen Daten hinaus mit weiteren Informationen zum Verzeichneten angereichert werden, dann hilft das den Benutzern und den Bibliotheken. Im besten Fall sind die anreichernden Elemente durchsuchbar, dann profitieren die Nutzer in zweierlei Hinsicht: treffsicherere Recherche mit mehr Suchmöglichkeiten, treffsicherere Ausleihe (vor allem in Magazin-Bibliotheken). Bibliotheken haben ebenfalls Vorteile: wenn die Ausleihen durch mehr Suchmöglichkeiten steigen, weil hohe Ausleihzahlen ein Ausweis für die Zielerreichung sein können, wenn die Ausleihzahlen durch gezieltere Bestellungen sinken, weil weniger Arbeit anfällt.

Zur Anreicherung können die verschiedensten Typen von Material verwendet werden. Im Gespräch und in der Praxis sind das Inhaltsverzeichnisse, Abstracts, Klappentexte und Verlagsmaterialien, Cover, Rezensionen. Diejenigen Materialien, die ohnehin Teil des Buches sind, die also auch zu Gesicht bekommt, wer es in die Hand nimmt, bieten keine Schwierigkeit. Das tun die anderen.

Besonders interessant sind Rezensionen: Über die bloße Inhaltsinformation hinaus bieten sie Wertungen des Buches als Orientierung für die Leser. Während diese dafür im Allgemeinen dankbar sein dürften und sich allenfalls ärgern, wenn sie einmal feststellen müssen, dass die ihnen vorgelegte Rezension falsch ist, sind die Autoren der rezensierten Bücher stärker betroffen. Denn sie wollen gelesen werden, und wenn eine negativ wertende Rezension im Bibliothekskatalog manchen von der Lektüre abhält, dann mindert das die Zahl der Leser und verstößt gegen ihre Interessen.

Ist ein solcher Verstoß moralisch zu rechtfertigen? Sind die Interessen des Autors überhaupt moralisch relevant? Was zeichnet denn ein moralisches Problem aus?

Meist wissen wir, ob unser Handeln moralisch bedenklich oder unbedenklich ist, denn wir haben Übung im moralischen Urteilen. Fortwährend beurteilen wir, was wir erleben, nach moralischen Gesichtspunkten, das Welterleben ist moralisch gefärbt.[Fn4]

Ein Beispiel: Wenn man jemanden bei Rot über die Ampel gehen sieht, während Kinder ebenfalls an der Ampel stehen, und man als Beobachter unwillkürlich denkt: „Das hätte ich nicht gemacht“, dann ist das ein – kleines – moralisches Urteil. Es tadelt das Verhalten des Andern und hebt das stattdessen erwünschte Verhalten heraus. Moralisch ist das Urteil, a) weil es das Verhalten bewertet, b) weil es nicht die eigenen Belange betrifft, c) weil der Maßstab für richtig oder falsch das Wohlergehen von Anderen ist, d) weil man davon ausgeht, dass der andere das Urteil verstehen würde.

Zu allen vier Punkten ein paar Bemerkungen.

a) Verhalten bewerten:

Einige Moraltheoretiker meinen, dass moralische Urteile keine Behauptungen sind, sondern lediglich dazu dienen, Einstellungen oder Gefühle gegenüber einer Handlung auszudrücken [Fn5]. Aber wer das glaubt, kann nicht über Moral mit andern streiten. Sicher drücken moralische Urteile auch Einstellungen aus, wir haben diese Einstellungen aus Gründen. Im Beispiel oben: Ich finde das Verhalten des Über-die-Straße-Gehens im Angesicht von Kindern schlecht, weil es den Kindern als Beispiel dienen mag. Kinder sind weniger erfahrene Verkehrsteilnehmer; sie werden dadurch zu riskantem Verhalten ermuntert, und das gefährdet sie. Die Gefährdung der Kinder ist mein Grund, das Verhalten schlecht zu finden.

b) Meine Belange:
Wir fällen moralische Urteile unabhängig davon, ob wir vom beurteilten Sachverhalt betroffen sind. Um die ‘moralische Wahrheit’ herauszufinden, ist es zuweilen sogar einfacher, nicht selbst betroffen zu sein, weil eigene Interessen wie moralische Scheuklappen wirken können. So kann ich z.B. überzeugt sein, dass Tiere eigene Rechte haben, die denen von Menschen gleich sind, möchte aber auf mein geliebtes Steak nicht verzichten.[
Fn6] Vorsicht ist also auch geboten, wenn ein Bibliothekar über Catalogue Enrichment nachdenkt!

c) Das Wohlergehen von Andern: Wozu ist Moral gut?

Bei den alten Griechen beantwortet die Moraltheorie die Frage nach dem guten Leben, das heißt kurz gefasst: Wer sich moralisch verhält, der wird glücklich sterben.[Fn7] Heute tendieren wir dazu, uns selbst als mündig und die Moral im Gegensatz etwa zu eigenen Wünschen, Interessen oder Absichten zu sehen; die Erfüllung der letzteren erscheint uns als bessere Voraussetzung zum glücklichen Sterben. Moral begreifen wir heute weniger ganzheitlich als die alten Griechen als Regulativ, welches die Interessen des Einzelnen gegenüber den Interessen der anderen (oder die Rechte und Pflichten des Einzelnen gegenüber den andern) relativiert: Moral betrifft das Zusammenleben.[Fn8] Die erste moralische Lektion erhalten die meisten von den Eltern: Gib den Geschwistern etwas von den Gummibärchen ab! Oder abstrakt: Denk auch an die andern!

d) Das Verständnis des Andern.

Einer der Lieblingseinwände in der zeitgenössischen Philosophie gegen den Objektivismus in der Moral ist die relativistische These, dass Moral nur als „Moral für jemanden“ gedacht werden darf, moralische Urteile nur in Bezug auf ein lokal gültiges Wertesystem gefällt werden können. Daraus wird flugs gefolgert, dass es 1. keine objektiven Werte gibt und 2., dass der westliche Export von Werten ein neuer Kolonialismus ist. Man nennt diese These „Relativismus“; sie ist selbst, paradoxerweise, objektivistisch.[Fn9] Sie entschuldigt die Teilnehmer einer moralischen Auseinandersetzung, wenn sie aus verschiedenen Kulturen stammen: Diese können einander gar nicht verstehen, ihnen fehlt der gemeinsame (Wert-) Bezugsrahmen. Zum Glück braucht das hier nicht zu interessieren, weil alle Betroffenen in Hinblick auf das „Cataloge Enrichment“ dem gleichen Kulturkreis angehören.

Ist Catalogue Enrichment ein moralisches Problem?

Wenn es in der Moral darum geht, dass die eigenen Handlungen und Verhaltensweisen durch die Interessen (oder die Rechte) anderer gezügelt werden, dann lautet die Kernfrage, ob Catalogue Enrichment die Interessen (oder Rechte) von Anderen als den Handelnden berührt. Ich habe in der Einleitung oben skizziert, dass und in welcher Weise es geschieht: Catalogue Enrichment betrifft neben Bibliotheken die Interessen von Katalogbenutzern, von Verfassern des Materials, mit denen Kataloge angereichert werden, und von Urhebern der Medien, deren Katalogeinträge mit dem angereicherten Material versehen oder nicht versehen werden.[Fn10]

Welche Interessen werden berührt?

Ich halte es für plausibel, das Folgende anzunehmen: Positive Rezensionen erhöhen die Ausleihzahlen für ein Buch, negative Rezensionen verringern sie. Haben Leser einmal die Erfahrung gemacht, dass die Rezensionen im Großen und Ganzen zutreffend sind, dann verstärkt sich dieser Trend. Sind die Rezensionen von schlechter Qualität und im Großen und Ganzen unzutreffend, dann flaut er ab. Leser wünschen sich natürlich gute, d.h. zutreffende und zutreffend wertende Rezensionen.

Autoren von Büchern wünschen sich dagegen in erster Linie positive Rezensionen (sie sind vielleicht sowieso davon überzeugt, dass ihr Buch gut ist). Autoren könnten außerdem ein Interesse daran haben, dass direkte Konkurrenten nicht durch eine (positive Rezension) unterstützt werden, insbesondere dann, wenn zu ihrem eigenen Buch überhaupt keine oder nur eine schlechte Besprechung im Katalog angezeigt ist. (Dass durch positive und negative Rezensionen auch die materiellen Interessen der Verlage berührt sind, lasse ich hier einmal außen vor.)

Auch die Interessen von Bibliotheken sollen kurz reflektiert sein. Denn Bibliotheken wollen ja nicht an sich Rezensionen nachweisen, sondern sie tun dies als Mittel zum höheren Zweck, dem Dienst am Leser. Bibliotheken wollen ihren Lesern zutreffende Informationen geben [Fn11], und davon lieber mehr als weniger. Sie wollen dies mit möglichst geringem Aufwand erreichen.

Ist so die Interessenlage zutreffend dargestellt, dann ist leicht zu erkennen, wo die Schwierigkeiten liegen. Das Interesse der Bibliotheken, zutreffende Zusatzinformationen zu geben, konfligiert mit dem der Autoren, ihre Bücher mit positiven Rezensionen verknüpft zu sehen.

Das Problem ist eines der Gerechtigkeit bzw. Fairness:

Die Bibliothek verteilt das Gut der Aufmerksamkeit, indem sie die Aufmerksamkeit der Leser über Zusatzinformationen im Katalog beeinflusst. Eine ungleichmäßige Verteilung der Aufmerksamkeit ist gegenüber den Autoren ungerecht, eine ungleichmäßige Qualität der Hinweise ist gegenüber den Autoren und den Nutzern ungerecht. „Gerechtigkeit“ ist, denke ich, ein eindeutig moralischer Begriff – übrigens einer, dem die Moraltheorie ihre Rückkehr in die Gefilde praktischen Nachdenkens verdankt, nachdem sie sich ein halbes Jahrhundert mit metatheoretischen Fragestellungen beschäftigt hatte.[Fn12]

Eigenschaften ethischer Reflexion

Wie über dieses Problem nachdenken? Zunächst ist es hilfreich, sich darüber klar zu werden, was die ethische Reflexion von der Alltagsmoral (siehe II oben) unterscheidet. Ethische Reflexion versucht die konkrete moralische Frage ins Abstrakte zu heben und an ein allgemeines System von Normen zu binden. So bildet sich die handlungsleitende ethische ‘Theorie’ des Einzelnen heraus. „Der hätte eben nicht bei Rot über die Straße gehen sollen“ ist ein moralisches Urteil; „Man sollte Kindern kein schlechtes Vorbild sein“ eine mögliche Abstraktion davon mit Normcharakter. Manche Moraltheoretiker streben danach, die ausgebildeten Normen auf eine einzige zurückzuführen; das ist der so genannte „Monismus“. Monisten haben kein Problem damit, für die Widerspruchsfreiheit ihrer moralischen Theorie zu sorgen; für alle anderen ist das ein wesentliches Prüfkriterium für die Qualität ihrer Theorie: Die ethische Reflexion bemüht sich um die Widerspruchsfreiheit der vertretenen Urteile.

Man denke nicht, dass das so einfach sei, Widersprüche schmuggeln sich leicht ein. So tendieren wir als Personen dazu, uns selbst wichtiger zu nehmen als andere. Im medizinischen Kontext führt das z.B. dazu, dass wir das Risiko, an einer bestimmten Krankheit zu erkranken, unterschätzen, weil wir uns schlecht vorstellen können, dass es gerade uns selbst erwischt (sofern wir Optimisten sind).

Im moralischen Zusammenhang führt dieses Phänomen zu den wohlfeilen Ausnahmen: „Man sollte seine Versprechen halten, aber ich hatte etwas ganz wichtiges anderes zu tun, dass es mir unmöglich gemacht hat ...“ Das ist – moralisch – unzulässig. Ein System moralischer Normen ist unparteiisch, oder technischer ausgedrückt: Die Normen müssen mit Individuenvariablen formuliert werden können, nicht mit Individuenkonstanten. Dieselbe Überlegung lässt sich auch folgendermaßen ausdrücken:

Zwei Handlungen müssen dann moralisch gleich beurteilt werden, wenn sie in jeder relevanten Hinsicht gleich sind. Kein moralischer Unterschied ohne einen anderen Unterschied.[Fn13]

Welche Eigenschaften einer Handlung sind denn moralisch relevant?

Zwei Beispiele: In vielen Fällen ist der Ort einer Handlung keine ihrer moralisch relevanten Eigenschaften: Es ist egal, ob ich in Berlin oder in Hamburg in eine Villa einbreche; Einbruch ist moralisch verwerflich. Und auch wer handelt, ist meist nicht von Belang: Ob ich einbreche oder Sie, es bleibt eine unmoralische Tat.[Fn14] Aber hier muss man natürlich genau hinsehen. Um einen Einbruch zu beurteilen, ist in der Regel das Geschlecht des Handelnden nicht von Belang. Geht es um eine sexistisch klingende Äußerung, ist es das sehr wohl.

Für die Frage nach dem Catalogue Enrichment genügt zunächst die Feststellung, dass es hinreicht, die Handlungsrollen zu unterscheiden. Welche individuelle Bibliothek ihren Katalog anreichert, welches Buch mit Rezensionen versehen wird, welcher Leser den Hinweis im Katalog sieht, wird für die moralische Beurteilung der Handlung keinen Unterschied machen.

Die konsequentialistische Beurteilung: wie wichtig sind unzutreffende Rezensionen?

Welche Eigenschaften einer Handlung sind moralisch relevant? Eine der bekanntesten Theorien stellt das moralische Urteil ab auf die Folgen der betrachteten Handlung bzw. Handlungsweise: Der Konsequentialismus, dessen prominenteste Spielart der Utilitarismus ist.[Fn15]

Bei allen Mängeln, die der Konsequentialismus als solcher aufweist [Fn16], kann er doch hier die moralische Betrachtung lenken. Zunächst einmal zeigt die Theoriegeschichte, dass die Beurteilung von Einzelhandlungen zu nicht zu bewältigenden Schwierigkeiten führt – das moralische Kalkül des Konsequentialismus wird so überlastet. Deswegen tendieren die meisten Theoretiker zu einer konsequentialistischen Beurteilung von Handlungsnormen oder Handlungsweisen. Für unseren Fall heißt das, dass wir nicht jeden einzelnen Vorgang der Kataloganreicherung auf seine erwartbaren oder tatsächlichen Folgen zu untersuchen haben, sondern uns fragen müssen, welche Folgen das Catalogue Enrichment in der Regel hat und ob diese wünschenswert sind oder nicht. Ich tue dies zunächst im Hinblick auf den einzelnen Leser, der vom bibliothekarischen Handeln betroffen ist, weil die einzelne Rezension vielleicht nicht zutrifft.

Wie ist der Regelfall zu beurteilen?

Die Antwort ist – wie häufig in der moralischen Reflexion – : „Das hängt davon ab.“ Denn ob die Rezensionen im Regelfall zutreffend sind, hängt z.B. davon ab, wie sie zustande kommen und welche Qualitätssicherungsmechanismen dabei greifen. Bei einer Zeitschrift, die Rezensionen in einem ausgearbeiteten Redaktions- und Gutachterverfahren durch eine Reihe von Fachleuten betreuen lässt, werden die rezensierten Bücher eher zutreffend bewertet als bei einer, die in Heimarbeit von einem Liebhaber allein geschrieben wird.

Der Einfluss der Bibliothek auf die Qualität der Rezensionen liegt darum wesentlich in der Auswahl ihrer Rezensionsquellen. Ihre erste moralische Pflicht ist es, verlässliche Quellen zu wählen. Geht ihre Verpflichtung noch weiter? Hat sie z.B. dann die Qualität selbst stichprobenartig zu prüfen oder muss sie gar jede einzelne Rezension prüfen? Die konsequentialistische Betrachtungsweise erlaubt hier das Abwägen der Folgen gegeneinander.

Angenommen, die Bibliothek würde jede Rezension einzeln prüfen, die sie im Katalog zu verknüpfen plant. Weil die Rezensionen in der Regel zutreffen und weil der Prüfprozess selbst fehlerhaft sein kann, findet sie vielleicht die Hälfte der unzutreffenden Rezensionen, schließt aber anderseits einen gewissen Prozentsatz, sagen wir: 5%, zutreffender Rezensionen aus, weil sie sich in deren Beurteilung irrt. Der Aufwand dafür ist beträchtlich: Nur Fachreferenten, die sich gut auskennen, könnten ohne Weiteres beurteilen, ob die Rezensionen zutreffen oder nicht, ansonsten müsste dies mit erhöhtem Aufwand geprüft werden. Bei einem Aufkommen von fünf Rezensionen in der Woche pro Referent und einer optimistisch geschätzten Prüfzeit von einer Stunde pro Rezension würde jeder Fachreferent etwa 1/8 seiner Arbeitszeit mit der Prüfung von Rezensionen verbringen, ohne dadurch doch die absolute Zuverlässigkeit der Auswahl garantieren zu können. Hier scheint mir darum der Zugewinn an Zuverlässigkeit in keinem Verhältnis zum Aufwand zu stehen.

Damit bleiben als Alternative a) keine Prüfung, b) keine Verknüpfung. Keine Verknüpfung würde bedeuten, dass die Katalogbenutzer um ein im Regelfall zuverlässiges Mehr an Informationen gebracht würden. Keine Prüfung würde bedeuten, dass die Bibliothek in Kauf nimmt, die Katalogbenutzer in einer geringen Zahl der Fälle unzutreffend zu informieren.

Die Folgen solcher unzutreffenden Information wären, dass die Katalogbenutzer a) ermuntert werden ein Buch auszuleihen, das sie gar nicht wollen oder b) ermuntert werden, ein Buch nicht auszuleihen, das sie eigentlich wollen. Im Falle a) können sie das Buch zurückgeben; im Fall b) sollte man feststellen, dass Benutzer wissen, was Rezensionen sind, und beurteilen können, ob sie das Buch nicht vielleicht trotz der negativen Empfehlung der Rezension wollen. Diese Folgen scheinen mir darum im moralischen Kalkül vernachlässigbar: Sofern die Bibliothek Sorge trägt, einen zuverlässigen Partner auszuwählen, tut sie ihren Lesern einen Gefallen. Das Mehr an Information ist ein Gewinn, vor dem der geringe Teil der Fehlinformation nicht ins Gewicht fällt.

Welche Pflichten entstehen gegenüber den Autoren schlechter Bücher?

Wie steht es mit den Autoren? Für die Leser ist im Wesentlichen interessant, ob die Rezensionen in der Regel zutreffen. Für die Autoren ist vermutlich eher interessant, wie sie bewertet werden, weil die Wertung das Leserverhalten unmittelbar beeinflusst.[Fn17] Die Interessen der Autoren sind zudem anders zu beurteilen als die der Leser, weil letztere es selbst in der Hand haben, ihrerseits die Rezension zu beurteilen und noch Einfluss nehmen können auf die Folgen der Handlung der Bibliothek. Die Autoren hingegen sind der Verknüpfung ihrer Bücher mit Rezensionen sozusagen „ausgeliefert“, weil sie keinen Einfluss haben auf die Folgen der bibliothekarischen Handlung.

Vermutlich hat kein Autor etwas dagegen, wenn sein Buch mit einer positiven Rezension verknüpft wird. (Sollte er doch etwas dagegen haben, können wir diesen Einwand als reine Störrigkeit und irrationales Verhalten aus dem Bereich der Moral ausschließen.) Dann bleiben die negativen Wertungen, die der Bibliothek seinen Unwillen und Protest zuziehen könnten. Nun scheint mir auf den ersten Blick fragwürdig, dass der Autor eines schlechten Buchs einen moralischen Anspruch darauf haben sollte, dass man eine Rezension, die dies tatsächlich ausspricht, nicht bekannt machen sollte. Dafür gibt es mindestens zwei Gründe.

1. Wenn man das Verhältnis von Autor und Leser als Geben und Nehmen betrachtet, dann ist der Autor eines schlechten Buches seinen Lesern etwas schuldig geblieben. Die schlechte Rezension ist eine Konsequenz dieser Schulden. Natürlich kann ein Autor etwas dagegen haben, wenn man dies in einer Verknüpfung im Katalog bekannt macht. Aber das ist kein moralischer Einwand. In diesem Zusammenhang geht es ja darum, dass die Bibliothek das Gut der Aufmerksamkeit verteilt, und die Frage wäre, ob es ungerecht oder unfair ist, dem Autor eines schlechten Buches weniger Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Das scheint mir nicht der Fall zu sein.

2. Bibliotheken verschaffen den Büchern, die in ihren Beständen sind, ohnehin einen Aufmerksamkeitsvorteil gegenüber denjenigen, die es nicht sind, weil sie erstere in ihren Katalogen nachweisen, erschließen und damit für alle ihre Benutzer in vielfacher Weise sichtbar machen. Das ist Teil ihres öffentlichen Auftrags und eine der Dienstleistungen, die sie ihren Nutzern erbringen.

Welche Pflichten entstehen gegenüber den Autoren guter Bücher?

Es bleiben die Fälle, in denen ein gutes Buch mit einer negativen Rezension verknüpft wird. Der Autor hat getan, was in seinen Kräften steht, um seinem Buch einen guten Weg zu ebnen. Die Bibliothek lenkt mit der verknüpften Rezension, wohin die Aufmerksamkeit der Leser fließt. [Fn18]

Gehen wir davon aus, dass 5% der Rezensionen nicht zutreffen, und die Hälfte davon sind negativ, schaden sie also einem guten Buch und den Interessen seines Autors. Bei einer durchschnittlichen Neuerwerbungszahl einer mittleren UB von, sagen wir, 30.000 Einheiten im Jahr wären das immerhin 750 Fälle!

Diese Zahlen sollen die Größenordnung verdeutlichen, um die es gehen könnte. Tatsächlich ist diese Größenordnung bisher längst nicht erreicht,[Fn19] die Zahlen sind bislang deutlich kleiner. Aber gerade weil die Autoren den Verknüpfungen ausgeliefert sind, muss man hier vorsichtiger argumentieren. Lassen wir das utilitaristische Kalkül beiseite und fragen uns, ob die Handlung per se richtig ist.

Das ist, nebenbei bemerkt, die zweite Standardtheorie moralischer Reflexion. Statt die Folgen der Handlung zu beurteilen, ist der Maßstab für die moralische Richtigkeit ihre ‘Rechtmäßigkeit’ oder ihre Zustimmungsfähigkeit (Diskursethik). Auch hier geht es weniger um Einzelhandlungen als um Handlungsweisen. Als Test für die Rechtmäßigkeit – neben der Frage, ob die Handlung sich im Widerspruch zu einer bereits akzeptierten Norm befindet – eignet sich vor allem ihre Verallgemeinerbarkeit. Die älteste Formulierung dieses Tests ist die so genannte „Goldene Regel“ („Was du nicht willst, das man dir tu ...“), eine jüngere der Kategorische Imperativ Kants.[Fn20] Die Wirksamkeit des Tests hängt davon ab, in welcher Weise man verallgemeinert. So könnte man auf die Idee kommen, gemäß der Goldenen Regel sich zu fragen: „Möchte ich, dass meine Veröffentlichung mit einer schlechten Rezension verknüpft wird?“ Die Antwort ist „Nein“, also darf man es nicht. – Der auffällige Übergang von „ich“ zu „man“ in diesem Beispiel ist gerade die Wirkung der Verallgemeinerung.

An diesem Beispiel sieht man vor allem, dass die Goldene Regel für den Alltag etwas zu einfach ist, indem sie die Einzelhandlung aus ihrem Kontext löst. Die Verknüpfung mit einer schlechten Rezension ist Teil einer Praxis, und um deren moralischen Status geht es. Sie muss auf ihre Verallgemeinerbarkeit geprüft werden. Die Frage lautet dann, ob man möchte, dass Bücher, z.B. die eigenen, mit Rezensionen verknüpft werden, selbst wenn dabei eine kleine Irrtumswahrscheinlichkeit besteht. Ich plädiere dafür, diese Frage getrost zu bejahen, aus mindestens zwei Gründen.

1. Man tut hier gut daran, das moralische Gewicht der Handlung zu berücksichtigen. Nicht um Mord und Totschlag dreht es sich, sondern um die Zuteilung oder Lenkung von öffentlicher Aufmerksamkeit – das ist ein viel kleineres Kaliber. Darum ist eine Interessenverletzung in wenigen Fällen viel eher tolerabel, sofern damit ein größeres Gut erreicht werden kann.

2. Der Verallgemeinerbarkeitstest macht darauf aufmerksam, dass jeder die Handlung und ihre Wünschbarkeit von allen Seiten betrachten muss. Das gilt auch für den von einer negativen Rezension Betroffenen. Er muss den erlittenen Nachteil moralisch beurteilen im Hinblick auf die allgemeine Praxis; er muss sich zugleich als Leser, als Bibliothek, als möglicher Empfänger von positiven Rezensionen betrachten.[Fn21]

Diese Gründe sind bedingt: sie setzen voraus, dass die Praxis der Verknüpfung mit Sorgfalt erfolgt und die Rezensionen von hoher Qualität sind; andernfalls fällt der Verallgemeinerungstest negativ aus: Möchte man, dass Bücher mit Rezensionen verknüpft werden, wenn diese schlampig geschrieben sind und unzuverlässig werten? Sicher nicht.

Schlussbemerkung

Ich habe einleitend aus einem Artikel von Reinhard Markner zum Catalogue Enrichment zitiert. Dessen Empörung gilt einem einzelnen Fall, in dem eine Katalogaufnahme mit einer offenbar voreingenommenen und negativen Rezension verknüpft worden war. Markner benutzt den Fall dazu, die ganze Praxis in Zweifel zu ziehen. Die bibliothekarischen Reaktionen fielen zum Teil heftig aus.

Nun ist, als Nebeneffekt, vielleicht klar geworden, warum. Ob Bibliotheken mit Rezensionen verknüpfen, ist auch eine moralische Frage. Der Vorwurf mangelnder Sorgfalt ist darum implizit ein moralischer Vorwurf. Seine Verabsolutierung verkennt aber, dass ein auffälliger Einzelfall eine Ausnahme sein könnte. Sie hätte darum in der Reflexion den Status eines Versehens. Versehen stellen eine etablierte Praxis nicht in Frage. Erst wenn eine Praxis regelmäßig zu Versehen führt, geschieht das. Doch davon kann bei der Kataloganreicherung nicht die Rede sein.

Welchen Erkenntnisgewinn erbrachte diese moralische Reflexion? Ausgangspunkt war die Überlegung, dass Catalogue Enrichment ein genuin moralisches Problem darstellt.

Das Schlussergebnis scheint zu sein: der durch fehlerhaftes Catalogue Enrichment angerichtete Schaden ist so gering bzw. so wenig moralisch relevant, dass die Praxis damit nicht infrage steht. Hätte man also auf die Reflexion verzichten können? Die Antwort, und das wesentliche Fazit dieser Überlegungen, ist: Nein. Denn die moralische Erlaubnis ist an eine Sorgfaltsklausel geknüpft. Oben war von einer „kleinen Irrtumswahrscheinlichkeit“ die Rede. Es ist die moralische Verpflichtung der Bibliothek, dafür zu sorgen, dass diese Wahrscheinlichkeit so klein wie möglich bleibt. Der praktische Weg dahin ist die Auswahl verlässlicher Partner. Damit wird allen Beteiligten am besten gedient, und mehr ist aus wirtschaftlichen Gründen kaum möglich. Aber mehr ist auch moralisch nicht zu verlangen.

Fußnoten

[Fn 1]
Reinhard Markner: Kampfplatz Katalog: die Verzeichnisse der Bibliotheken werden fragwürdig „angereichert“. In: Süddeutsche Zeitung, 2. 5. 2005, S. 16. (
zurück)

[Fn 2]
Begonnen von Bernhard Tempel, <
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg27424.html> (13.12.05), als zweiter Thread siehe <http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg27458.html> (13.12.05). (zurück)

[Fn 3]
<
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg27426.html> (13.12.05). Von Klaus Graf stammt wohl auch die ausführliche Projektübersicht im netbib-Wiki, siehe <http://wiki.netbib.de/coma/EnrichedContent> (13.12.05). (zurück)

[Fn 4]
Das ist eine Tatsache, welche meines Wissens zuerst die Phänomenologie bemerkte, vgl. etwa Edmund Husserls Ideen zu einer reinen Phänomenologie und phänomenologischen Philosophie, 1913 und die Vorlesungen des frühen Heidegger. (zurück)

[Fn 5]
Ältere Beispiele dieser Position sind die Theorien von Hobbes und Hume („gut“ bedeutet soviel wie „von mir geschätzt“ bzw. „von den meisten geschätzt“). Fachleute bezeichnen diese Position als „Nonkognitivismus“. Zwar stammen die wesentlichen Diskussionsbeiträge (R. L. Stevenson, A. J. Ayer) aus der Mitte des letzten Jahrhunderts, man findet jedoch auch in jüngerer Zeit wieder Philosophen, die eine Form des Nonkognitivismus vertreten, so Allan Gibbard: Wise choices, apt feelings : a theory of normative judgement. – New York u.a.: Cambridge University Press, 1990; und zuletzt Mark Eli Kalderon: Moral fictionalism. - Oxford : Oxford University Press, 2005. (zurück)

[Fn 6]
Vgl. Charles K. Fink, The predation argument, in: Between the species 5 <http://cla.calpoly.edu/~jlynch/fink.html> (14.12.05). (zurück)

[Fn 7]
Es scheint mehr zum guten und glücklichen Leben dazuzugehören als moralisches Verhalten. Aber dem ist nicht so, wenn man bedenkt, dass Moral als das Ausüben von Tugenden betrachtet wurde, zu denen z.B. auch die Tugend der Großzügigkeit gehört. Die kann man aber nur üben, wenn man etwas auszugeben hat. Das durften (z.B.) Platon und Aristoteles voraussetzen, waren ihre Kunden und Schüler doch die Söhne der Oberschicht. – Die Tugendethik ist das dritte (siehe unten) Paradigma ethischer Reflexion und hat in der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts ein Comeback erlebt, vor allem in den Arbeiten von G. E. M. Anscombe, A. MacIntyre und P. Foot. Tugendethik eignet sich allerdings wenig zur moralischen Beurteilung von Handlungen oder Handlungsweisen und bleibt darum hier außen vor. (zurück)

[Fn 8]
Vertreter einer religiösen, d.h. auf Gottes Geboten aufbauenden Moral würden hier widersprechen bzw. einschränken; für sie hat Moral mit dem Zusammenleben mit Gott zu tun. Manche Ethiker fassen „Zusammenleben“ weiter und gehen von einer anthropozentrischen zur „biozentrischen“ Ethik über, vgl. auch
Fn. 10. (zurück)

[Fn 9]
Vgl. Geoffrey Sayre-McCord: Being a realist about relativism in ethics, in: Philosophical studies 61 (1991), 155-176, online <http://www.unc.edu/%7Egsmunc/Papers/Relativism.pdf> (13.12.05). (zurück)

[Fn 10]
Luciano Floridi und Jeff W. Sanders sind der Meinung, man müsse die Interessen von „information entities“ berücksichtigen: "The ethical question asked by I[nformation]E[thics] is: „What is good for an informational entity and the infosphere in general?“ [...] any informational entity is recognised to be the centre of some basic ethical claims, which deserve recognition and should help." In: L. Floridi, J. W. Sanders, The foundationalist debate in computer ethics. In: Readings in CyberEthics / hg. von Richard A. Spinello, Herman T. Tavani. – 2. erw. Aufl. – Sudbury/MA: Jones and Bartlett, 2004, 81-95, hier S. 93 (online in der Fassung der früheren Veröffentlichung in Ethics and Information Technology 4 (2002), 1-9, hier S. 8, unter <http://www.wolfson.ox.ac.uk/~floridi/pdf/cemfd.pdf> [25.10.05]). ‘Informational entities’ sind u.a. auch Artefakte (S. 92/S. 8), sprich: Bücher. Für eine kritische Analyse dieses Ansatzes ist hier nicht der Ort; es genüge, dass das Interesse, gelesen zu werden, gleichermaßen dem Werk wie dem Autor zugeschrieben werden kann. (zurück)

[Fn 11]
Hier könnte man auf die Idee kommen, den Begriff der Information mit dem des „Zutreffens“ zu verknüpfen; dann wäre es ein Pleonasmus, von „zutreffender Information“ zu schreiben, und „Information“ würde genügen. Da wir aber durchaus von „falschen Informationen“ reden oder davon, „schlecht informiert“ zu sein, scheint es mir angemessener, unter „Information“ schlicht etwas zu verstehen, was propositionalen Gehalt hat. Wie dieser sich zur Wirklichkeit verhält, ist eine zweite Frage. (zurück)

[Fn 12]
Der Auslöser war John Rawls’ (1921-2002) Longseller A theory of justice, zuerst 1971. Vgl. Martha Nussbaum: The enduring significance of John Rawls. In : The Chronicle of Higher Education, 20.7.2001 <http://chronicle.com/free/v47/i45/45b00701.htm> (15.12.05). (zurück)

[Fn 13]
Dies ist ein Aspekt der Frage, welchen ontologischen Status moralische Werte haben. Vgl. dazu das berühmte ‘Argument aus der Absonderlichkeit’ (Queerness argument) von John L. Mackie in Ethics: inventing right and wrong, zuerst 1977. (
zurück)

[Fn 14]
Vgl. dazu Richard Mervyn Hare : Moral Thinking: its level, method and point, zuerst 1981. (
zurück)

[Fn 15]
Der Begriff „Konsequentialismus“ wurde, in kritischer Absicht, von G. E. M. Anscombe erfunden, vgl. ihren Aufsatz Modern moral philosophy, in: Philosophy 33 (1958), 1-19, online
<
http://www.philosophy.uncc.edu/mleldrid/SzCMT/mmp.html#_edn8#_edn8 > (15.12.05). (zurück)

[Fn 16]
Eine ausführliche Kritik bei Julian Nida-Rümelin: Kritik des Konsequentialismus. – München : Oldenbourg, 1993. (
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[Fn 17]
Dies ist eine Vereinfachung. Natürlich wird das Verhalten des Lesers auch durch den Informationsgehalt der Rezension beeinflusst, egal ob dieser zutrifft oder nicht, da Rezensionen in der Regel mehr oder weniger ausführliche Beschreibungen des Inhalts ihres Gegenstandes anbieten. Das lasse ich hier außen vor. Ich schreibe oben von „unmittelbarer Beeinflussung“ des Lesers, weil die Wertung der Bekanntschaft mit dem Buch vorausgeht, während der Leser erst erfährt, ob die Rezension zutrifft oder nicht, wenn er sich das Buch ansieht. (
zurück)

[Fn 18]
In der gegenwärtigen Bibliothekslandschaft wird es sich um einen Bibliotheksverbundkatalog handeln, in dem die Rezensionen angezeigt werden, so dass noch weit mehr Leser davon betroffen sind als nur gerade die der lokalen Bibliothek, welche die Verknüpfung zuerst vornimmt. (
zurück)

[Fn 19]
Vgl. die im netbib-Wiki (
Anm. 3) genannten Projekte. (zurück)

[Fn 20]
Die Literatur über Kants Kategorischen Imperativ ist uferlos, auch darum, weil Kant verschiedene Formulierungen angegeben hat und verschiedene Anweisungen, wie mit dem Kategorischen Imperativ umzugehen sei. So scheint das Argument für die kategorische Pflicht, die Wahrheit zu sagen (vgl. Immanuel Kant: Über ein vermeintes Recht, aus Menschenliebe zu lügen, zuerst 1797, online im Kant-Korpus der Uni Bonn <http://www.ikp.uni-bonn.de/cgi-bin/Kant/lade.pl?1&/volltext/Ka08423.htm>), darin zu bestehen, dass sich das Konzept der Aufrichtigkeit nicht halten lässt, wenn sie nicht durchgehalten wird; ähnliches ließe sich von der Verpflichtung sagen, Versprechen zu halten. Trifft das zu, meinte Kant demnach, der Verallgemeinerungstest würde auf einen logischen Widerspruch führen, nicht zu einem Satz, von dem ich dann noch entscheiden kann, ob ich ihn annehmen will oder nicht. (zurück)

[Fn 21]
Auf den Effekt, dass der Verallgemeinerbarkeitstest einen dazu zwingt, in der Reflexion wechselnd alle Handlungsrollen einzunehmen, bin ich durch Hares Moral thinking aufmerksam geworden, siehe
Anm. 14. (zurück)


Joachim Eberhardt betreut das Sondersammelgebiet Philosophie an der Philosophie Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg. Er studierte Deutsche Philologie, Philosophie und Musikwissenschaft in Göttingen.

Mehr über und von ihm unter < http://www.jg-eberhardt.de > und < http://www.philobar.blogspot.com >.