Vanessa Hannesschläger stellte bei den Open-Access-Tagen 2019 in Hannover die Open Policy des Austrian Centre for Digital Humanities der Österreichischen Akademie der Wissenschaften vor.1 Sie thematisierte den Entstehungsprozess der Richtlinien (bottom-up Prozess) und die Grenzen, die der Institutionalisierung von Openness an einem derartigen Institut gesetzt sind. Interviewt wurde sie vor Ort von Maxi Kindling und Michaela Voigt.
LIBREAS: Kannst du deine Institution kurz vorstellen? Welche Rolle spielt sie innerhalb Österreichs?
VH: Ich bin für das Austrian Centre for Digital Humanities der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ACDH-OeAW) tätig. Den Namen des Instituts muss man tatsächlich so umfänglich nennen, denn der Name Austrian Centre for Digital Humanities
würde glauben lassen, dass es ein österreichisches Zentrum für digitale Geisteswissenschaften gibt. Dem ist aber nicht so. Es gibt vielmehr drei Zentren: Das sind zum einen wir an der Akademie der Wissenschaften und zum anderen unser Schwesterinstitut in Graz – das Zentrum für Informationsmodellierung – sowie zum dritten ein Zentrum an der Universität Wien. Diese drei formieren sich gemeinsam mit weiteren Institutionen zum Konsortium Digital Humanities Austria, welches CLARIN ERIC und DARIAH-EU in Österreich vertritt.
Unserem Institut, also dem ACDH-OeAW, obliegt die Koordination der Aktivitäten von CLARIN und DARIAH in Österreich, denn einer unser Direktor*innen ist in Personalunion auch der nationale Koordinator beider Projekte. Wir unterstützen die geisteswissenschaftlichen Institute an der Akademie bei der Transformation zum digitalen Paradigma, vor allem bei der Durchführung digitaler geisteswissenschaftlicher Forschungsprojekte. Die Forschungsinstitute entwickeln Fragestellungen und Projektideen; wir entwickeln mit ihnen gemeinsam deren digitale Umsetzung. Konkret kümmern wir uns um die Datenmodellierung, die Programmierung, die Erstellung von Datenmanagementplänen, die Datenarchivierung, Langzeitverfügbarkeit… Wir betreiben auch das Repository ARCHE2 – ein Repositorium für geisteswissenschaftliche Forschungsdaten in Österreich. Publikationen hingegen werden auf Zenodo oder auf dem Repository epub3 gehostet, welches der Verlag der Akademie betreibt. Wir sind außerdem sehr stark im Soft-Skill-Bereich der Infrastrukturarbeit involviert. Aktivitäten, die landläufig unter outreach
fallen, wie zum Beispiel Trainings oder Workshops, in denen Geisteswissenschaftler*innen bestimmte Werkzeuge und Methoden der digitalen Geisteswissenschaften kennen- und benutzen lernen können. Dazu gehören aber auch eher Keynote-artige Vorträge, die ACDH Lectures4, die zur digitalen Arbeit im Allgemeinen inspirieren sollen. Das Schlagwort lautet hier kultureller Wandel; die Inspiration zum kulturellen Wandel gehört sozusagen zu unseren Aufgaben.
LIBREAS: Kurz zu CLARIN und DARIAH – ihr wirkt also in die Einrichtung, in die Akademie und die Institute. Wie ist dabei die Verbindung zu den großen Forschungsinfrastrukturprojekten?
VH: Wir sind die Koordinationsstelle für die österreichischen Manifestationen dieser Forschungsinfrastrukturen, die es ja immer auf zwei Ebenen gibt – als das EU-Projekt und in den nationalen Gremien. So ist es bei uns auch. Zum einen gibt es die innerösterreichischen Projekte, in denen Infrastruktur im Kleineren aufgebaut werden soll. Zum anderen gibt es natürlich Mitwirkung an den größeren, von den europäischen Infrastrukturen selbst initiierten Projekten. Für CLARIN könnte man zum Beispiel das Virtual Language Observatory5 nennen, bei dem wir stark im Bereich Datenkuratierung involviert sind. Für DARIAH könnte man die Arbeitsgruppe ELDAH6 nennen, die sich mit ethics and legality in arts and humanities
auseinandersetzt.
LIBREAS: Und der Content von kleineren Projekten in Österreich wird in die großen Infrastrukturen eingebunden?
VH: Ja, genau. Natürlich nicht auf Punkt und Komma. Nicht jede Kleinigkeit, die für Österreich relevant ist, wird in die europäische Infrastrukturen überführt. Aber grundsätzlich werden die Inhalte weitergegeben und zentral gesammelt.
LIBREAS: Einiges wurde schon kurz genannt. Kannst du etwas detaillierter ausführen, welche Art von Forschungsinfrastruktur am ACDH-OeAW betrieben beziehungsweise benutzt wird?
VH: Wie schon erwähnt, es gibt das Repositorium ARCHE7 für Forschungsdaten. Das macht einen großen Teil aus. Daneben gibt es einen inzwischen recht gut ausgebauten Technologie-Stack für geisteswissenschaftliche Arbeit, die vor allem textfokussiert ist. Das umfasst sowohl Datenbanken für Texte und TEI-kodierte XML-Daten. Andererseits arbeiten wir sehr viel mit kontrollierten Vokabularen. Wir hosten SKOS-Vokabulare, die sogenannten ACDH Vocabs.8 Diese werden in den verschiedenen Projekten verwendet. Ein weiteres herausragendes Angebot ist APIS, ein prosopographisches Informationssystem.9 APIS ist ursprünglich aus einer Kooperation mit dem Österreichischen Biographischen Lexikon entstanden, das auch digital werden sollte. Hier werden vor allem Personen aber auch Institutionen erfasst und mit vorhandenen Normdatensätzen verknüpft. APIS ist inzwischen sehr elaboriert und man kann damit quasi die ganze Welt abbilden, was es besonders für historische Projekte spannend macht. Das sind drei der großen Komponenten in unserem Technologie-Stack, die meist zusammenspielen und auf die die verschiedenen Projekte zurückgreifen können.
Technische Infrastruktur ist das Eine. Unser Institut legt viel Wert darauf zu betonen, dass Infrastruktur nicht nur aus den technischen Ebenen besteht, in denen digitale Objekte gespeichert werden können. Dazu gehört natürlich auch die kulturelle Transformation, die eine neue Art des Arbeitens, eine neue Art der kollaborativen und offenen Kultur ermöglicht. Deswegen gehören Vermittlung, Outreach und Advocacy ebenso sehr zu unseren Kernaufgaben.
LIBREAS: Welche Rolle spielt Nachhaltigkeit für diese Komponenten und in der Institution insgesamt?
VH: Das ist eine große Frage. Schauen wir uns zuerst die soziale Ebene an. Wir streben vor allem an, die Forschenden zum Umdenken zu inspirieren. Man kann natürlich die Wissenschaftler*innen nicht einfach flippen
– wie im Open-Access-Bereich die Zeitschriften. Einen Denkprozess anzustoßen dauert lange; es ist mühsam. Und es gibt immer Personen, die man nicht erreicht. Aber denen, die wir erreichen, ist klar, dass der Wandel unwiderruflich ist. Quasi ein Schneeballeffekt. Wer einmal verstanden hat, wie sich diese Veränderung vollzieht, hört nicht einfach wieder auf und kehrt zum ursprünglichen Arbeiten zurück. Damit befinden wir uns im Soft-Skill-Bereich, den wir gerade schon angesprochen haben.
Bei der Ebene der Daten und der Werkzeuge stehen wir vor einer enormen Herausforderung. Das Repositorium ist der erste Versuch. Es heißt nicht ohne Grund ARCHE, denn es soll wirklich eine sein: Es geht tatsächlich darum, die Daten zu retten
und so lange wie möglich am Leben zu halten. Wobei selbst in der Open Policy des ACDH bereits steht, dass wir uns als Institut und die hier beschäftigten Wissenschaftler*innen sich dazu verpflichten, die Daten nachhaltig zu sichern, solange das technologisch sinnvoll möglich ist.10 Die Daten sollen transformiert werden, solange dies ohne Verlust des Informationsgehalts machbar ist. Es wird also schon mitgedacht, dass die Daten realistisch betrachtet in 50 Jahren kaputt sein könnten. Wobei 50 Jahre schon utopisch sind. Die digitale Langzeitarchivierung ist bekanntlich noch ein ungelöstes Problem. Selbst die Sicherung in Form von Screenshots, die dann als TIFF oder JPEG abgelegt werden, wäre nur die absolut minimale Verlustvariante, um im Internet zugängliche Materialien zu sichern. Und selbst das ist kein Versprechen, denn auch diese Formate können kaputt gehen. Man müsste die Materialien schlussendlich doch wieder ausdrucken und in den Schrank legen… Man muss also realistisch bleiben. Wir versuchen so weit wie möglich vorauszudenken, aber wir haben, wie alle anderen auch, keine wirklich befriedigenden Antworten hinsichtlich der digitalen Langzeitarchivierung.
LIBREAS: Wie ist das Finanzierungsmodell für die Forschungsinfrastrukturen am ACDH-OeAW?
VH: Das Repository ARCHE etwa ist in einem ersten Schritt in einem Projektkontext aufgebaut worden – einerseits mit Mitteln aus der Nationalstiftung und andererseits mit eigenen Mitteln aus dem Institutsbudget. So finanziert sich der Aufbau und aktuell auch der Betrieb des Repositoriums. Die Mittel dafür sind im Moment noch vergleichsweise luxuriös und erlauben auch Experimente. Die Frage der dauerhaften Finanzierung ist allerdings noch nicht abschließend geklärt.
Bei den anderen Infrastrukturen ist die Lage ähnlich, etwa auch bei CLARIN und DARIAH. Das klingt erst einmal nicht gut. Aber man muss das im Kontext sehen: Eine Regierung wird auch nur für fünf Jahre gewählt und kann keine Versprechen darüber abgeben, was in zehn Jahren finanziert wird. Niemand kann versprechen, dass in 100 Jahren noch die gleiche Summe in die gleichen Bereiche fließt. Dinge verändern sich kontinuierlich, die Aufgaben und Anforderungen wandeln sich.
LIBREAS: Die langfristige Finanzierung für eine konkrete Infrastruktur wie das Repositorium eines bestimmten Instituts zu klären ist natürlich etwas leichter als für große, auch internationale Infrastrukturen. Zum Beispiel, dass sich das Institut etwa verpflichtet, langfristig Personalmittel für den Betrieb und auch die Weiterentwicklung bereitzustellen.
VH: Genau, ein Repositorium muss man eher denken wie eine Bibliothek. Es gehört zur Institution und Punkt.
LIBREAS: Welche Rolle spielt Kollaboration mit anderen Einrichtungen für die Nachhaltigkeit der Forschungsinfrastrukturen?
VH: Es gibt das Digital Humanities Austria Konsortium11, dem sich immer wieder neue Partnerinstitutionen anschließen. Dieses Konsortium entspricht in etwa den österreichischen Sparten von CLARIN und DARIAH. In diesem Konsortium kommen die Arbeiten der verschiedenen Partner zusammen. Es ist eine Art Operationalisierung der Kollaboration, die zwischen verschiedenen Institutionen bereits stattfand – weil es inhaltliche Vorteile bietet. Das Konsortium erleichtert die Zusammenarbeit, weil es als Struktur eine gewisse Repräsentativität birgt. Es erleichtert die Durchsetzung bestimmter Entscheidungen und auch die Mittelbeantragung.
LIBREAS: In Deutschland gibt es im Bereich Digital Humanities eine viel kleinteiligere Landschaft, in der auch mehr Konkurrenz stattfindet. Hier fehlt ein solcher nationaler Rahmen.
VH: Konkurrenz gibt es in Österreich natürlich in gewissem Umfang auch.
LIBREAS: Vom Konsortium abgesehen, welche Rolle spielt Kollaboration? Stellt Kollaboration einen Wert an sich dar um Nachhaltigkeit zu sichern? Oder ist das ein Fehlschluss?
VH: Eine gute Frage. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass Kollaboration prinzipiell förderlich ist – für die Entwicklung ebenso wie für die Absicherung der Nachhaltigkeit. Aber richtig argumentieren… Das ist eher ein Gefühl. Kollaboration ist gut für den Forschungsinhalt – seien es Daten, seien es Ergebnisse oder Gedanken. Es ist gut für einen Forschungsinhalt, wenn sich mehr als Eine*r dafür interessiert. Das ist nicht unbedingt eine Eigenheit der Wissenschaft, sondern gilt generell: Wenn sich mehrere Köpfe zusammen tun, bekommen Dinge eine andere Dynamik und die Chance ist höher, dass noch jemand eine Idee einbringt. Insofern unterstützt Kollaboration die Nachhaltigkeit.
LIBREAS: Die Frage ist zugegeben auch etwas schwammig. Konsortiale Strukturen bergen ja auch gewisse Nachteile, und es gibt auch Formen der Kollaboration, die nicht institutionalisiert sind…
VH: Ich glaube, dass formale Strukturen im schlechtesten Fall sogar Nachhaltigkeit aktiv verhindern können. Mitunter arbeiten formalisierte Gruppen auch gegen sich selbst. Bei informeller Zusammenarbeit, die sich aus inhaltlichen Interessen und Gemeinsamkeiten speist, ist es umgekehrt. Eher stoppt die Kollaboration als das Projekt, wenn es Uneinigkeiten gibt.
LIBREAS: Wir würden gern noch über freie Lizenzen sprechen. Welche Rolle spielen sie und andere Kriterien offener Wissenschaft – sowohl für die Infrastrukturen, über die wir sprachen, als auch für die Policy?
VH: Die Policy besagt, dass freie Lizenzen prinzipiell gewünscht sind. Sie sollen grundsätzlich genutzt werden und sollen so frei sein, wie es in dem konkreten Zusammenhang und auf Grundlage der jeweiligen rechtlichen Gegebenheiten möglich ist. Auch das Digital Humanities Austria Konsortium bekennt sich zu freien Lizenzen und zu offener Wissenschaft, wenn auch die Nutzung freier Lizenz nicht ganz so klar, wie in der Policy des ACDH-OeAW, angemahnt wird. Es wird immer dann kompliziert, wenn die Forschenden selbst ins Spiel kommen. Geistiges Eigentum
ist ein schwieriges Konzept. Das kann das Arbeiten erschweren. Das weiß jede*r, der/die programmiert. Wir brauchen Offenheit und freie Lizenzen, sonst kann kein sinnvoller Code entstehen – gerade wenn man nicht für einen großen Konzern arbeitet. Wenn es um die digitalen und technologischen Komponenten geht, ist die Antwort ganz klar: Sie sind nicht sinnvoll umsetzbar, wenn man nicht mit offenen Materialien arbeitet. Für die technologischen Grundkomponenten sind offene Lizenzen also eine Grundvoraussetzung. Und das wird in der Praxis auch so umgesetzt. Im Code selbst ist die Angabe der Lizenz eine Zeile. Die Programmierer*innen stellen das auch gar nicht in Frage; sie verstehen häufig die Aufregung nicht.
LIBREAS: Warum ist die Situation mit Blick auf die Wissenschaftler*innen schwieriger? Woran liegt das?
VH: Es ist wohl ein althergebrachtes Verständnis von Wissenschaft. Und in gewisser Hinsicht ist das auch nachvollziehbar – es geht um unsere Karrieren und um Anerkennung für unsere Arbeit. Ich selbst bin Wissenschaftlerin und keine Programmiererin. Ich kann das schon nachvollziehen. Ein Beispiel: Digitale Edition haben eine Herausgeber*innenschaft und die Herausgeber*innen werden auch benannt. An einer digitalen Edition sind aber viele Personen beteiligt. Die wissenschaftlichen Herausgeber*innen sind in der Regel die Projektleiter*innen. Dass die digitale Edition entsteht, ist aber letztendlich auch der Verdienst der Programmierer*innen und Datenkurator*innen – die jedoch nicht als Herausgeber*innen gelistet werden. Aber welche Rolle haben diese beiden Gruppen? Und an welcher Stelle werden sie in einer digitalen Edition aufgeführt? Wie früher bei Büchern ist es wichtig, dass der Name an der richtigen Stelle steht. Dabei wird aber nicht berücksichtigt, dass eine digitale Edition ganz anders entsteht als ein Buch.
LIBREAS: Namensnennung als solches ist kein unlösbares Problem. Diese Thematik verhindert doch nicht, dass ein Werk zum Beispiel unter einer CC-BY-Lizenz verbreitet wird. Es klingt so, als ob die Kontroverse nicht ist, dass die digitale Edition unter freier Lizenz erscheint – sondern vielmehr wer an welcher Stelle aufgeführt wird. Stimmt das?
VH: Ja, durchaus. Lizenzierung als solches ist einzelnen Wissenschaftler*innen mitunter fremd. Wenn man ihnen die Grundthematik erläutert, ist es in der Regel nicht schwierig, sie von den Vorteilen einer offenen Lizenzierung zu überzeugen. Ein Problem für die Lizenzierung ergibt sich häufig eher durch die Materialien, mit denen die Wissenschaftler*innen arbeiten. Wenn diese noch Urheberrechtsschutz genießen, dann stehen die Rechte der Urheber*innen beziehungsweise der Rechteinhaber*innen einer freien Lizenzierung der digitalen Edition entgegen. Digitale Editionen sind eine besondere Kategorie. Ab wann ist bei einer digitalen Edition die Schöpfungshöhe erreicht? Welche Rechte hat der/die Arbeitgeber*in? Und können auch Metadaten urheberrechtlich geschützt sein? Die Abgrenzung ist nicht trivial, weder im analogen noch im digitalen Bereich.
LIBREAS: Lass uns noch einen Blick in die Zukunft werfen. Was kommt nach der Policy?
VH: (lacht) Die richtige Arbeit beginnt eigentlich mit der Verabschiedung der Policy. Die Implementierung einer so weitgreifenden Richtlinie ist ein langer Weg durch die Instanzen, der mit der Verabschiedung der Policy durch das Direktor*innengremium des Instituts im Februar 2019 erst begonnen hat. Aber es gilt nun, die Policy-Inhalte im Alltag umzusetzen. Die Policy sieht keine Sanktionierung bei Nichteinhaltung vor. Sie soll vor allem motivieren. Aber eine positive Wirkung entfalten kann sie nur, wenn sie auch bekannt ist. Der nächste Schritt wird also sein, die Policy im ACDH-OeAW bekannt zu machen und der/den Einzelnen zu vermitteln, welche Vorteile die Einhaltung der einzelnen Punkte birgt.
LIBREAS: Wir danken dir herzlich für die vielen Anregungen und das Gespräch!
Vanessa Hannesschläger. (2019). Nachhaltigkeit durch Institutionalisierung: Die Open Policy des Austrian Centre for Digital Humanities der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Open-Access-Tage 2019. https://doi.org/10.5281/zenodo.3465505.↩︎
A Resource Centre for the HumanitiEs (ARCHE), siehe https://arche.acdh.oeaw.ac.at/.↩︎
epub.oeaw, siehe http://epub.oeaw.ac.at/.↩︎
Siehe auch https://www.oeaw.ac.at/acdh/events/event-series/acdh-lectures/.↩︎
CLARIN Virtual Language Observatory (VLO), siehe https://vlo.clarin.eu/.↩︎
Ethics and Legality in the Digital Arts and Humanities (ELDAH), siehe https://www.dariah.eu/activities/working-groups/ethics-and-legality-in-the-digital-arts-and-humanities-eldah/.↩︎
A Resource Centre for the HumanitiEs (ARCHE), siehe https://arche.acdh.oeaw.ac.at/.↩︎
ACDH Vocabs, siehe https://www.oeaw.ac.at/acdh/tools/acdh-vocabularies/.↩︎
Austrian Prosopographical Information System, siehe https://www.oeaw.ac.at/acdh/projects/apis/.↩︎
Zu Vorgaben der Policy zum Umgang mit Forschungsdaten und Software (Ablage, Lizenz und Aufbewahrungsdauer) siehe Folie 14 bei Hannesschläger (2019) https://doi.org/10.5281/zenodo.3465505:
Forschungsdaten und Aufzeichnungen sind so lange aufzubewahren und zugänglich zu halten, wie ohne Verlust des Informationsgehalts der Daten (z.B. durch häufige Formatmigrationen) möglich ist. Mindestens aufzubewahren sind sie so lange, wie es nach einschlägigen gesetzlichen oder vertraglichen Vorschriften, insbesondere nach einer Vorgabe des Drittmittelgebers erforderlich ist.
↩︎dha - digital humanities austria, siehe http://www.digital-humanities.at/.↩︎
Vanessa Hannesschläger hat Germanistik an der Universität Wien studiert. Zu ihren Interessensgebieten zählen unter anderem das Arbeiten mit Archivmaterialien in digitalen Kontexten, Standardisierung und Langzeitarchivierung im Bereich der Digital Humanities sowie Rechtsfragen im digitalen Raum. Am ACDH leitet sie die Taskforce zum Thema „legal issues” und ist an den Infrastrukturprojekten CLARIN, DARIAH und dha beteiligt. Vanessa war außerdem Open Science Fellow im gleichnamigen Programm von Wikimedia Deutschland, Stifterverband und Volkswagen-Stiftung (Programmjahr 20117/18) und ist Mitglied des Programmkommittees der Open-Access-Tage 2020.
Maxi Kindling (ORCiD: https://orcid.org/0000-0002-0167-0466) ist Referentin im Open-Access-Büro Berlin. Sie ist Mitbegründerin und -herausgeberin von LIBREAS. Library Ideas.
Michaela Voigt (ORCiD: https://orcid.org/0000-0001-9486-3189), Open-Access-Team der TU Berlin, Redakteurin LIBREAS. Library Ideas.