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Zur Legitimation Öffentlicher Bibliotheken


Zitiervorschlag
Fabio Tullio, "Zur Legitimation Öffentlicher Bibliotheken". LIBREAS. Library Ideas, 30 ().


Einleitung

Der vorliegende Artikel spiegelt Ergebnisse meiner im Oktober 2014 als Abschlussarbeit an der Universität Duisburg-Essen eingereichten Exploration der Legitimation Öffentlicher Bibliotheken aus einer neoinstitutionalistischen Perspektive der Organisationssoziologie.

Bibliotheken stehen eher selten im Mittelpunkt soziologischer Betrachtungen und sind noch seltener in den soziologischen Nachschlagewerken des 21. Jahrhunderts zu finden. Der soziologischen Forschung liegt an dieser Stelle eine Erkenntnislücke vor, auf die mit der Arbeit in gegebenem Rahmen eingegangen wurde. Mit der Frage nach der Legitimation ist in dieser Arbeit der Wandel der Erklärung und Rechtfertigung Öffentlicher Bibliotheken in Deutschland bearbeitet worden. Unter Rekurs auf Berger und Luckmann (2009) lässt sich die Legitimation als eine sekundäre Objektivation von Sinn, die einer Institution zugeschrieben wird, verstehen. Dies geschieht durch Legitimatoren, die einer Institution Sinnhaftigkeit im Kontext einer symbolischen Sinnwelt zuschreiben.1 In Bezug auf die als Öffentliche Bibliotheken verstandenen Einrichtungen wurden hierfür die Erklärungen und Rechtfertigungen der Bibliothekswissenschaft in Betracht gezogen. Im vorliegenden Artikel wird der Steuerung sowie der Definition der Bibliothek besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Quellen hierfür sind Lehrbücher, Monographien und Nachschlagewerke der Bibliothekswissenschaft.

Das Buch Studien zur Soziologie der Bibliotheken von Peter Karstedt aus dem Jahre 1965, welches ich auf meiner Suche nach einer Bibliothekssoziologie fand, wurde zum intellektuellen Ausgangspunkt meiner Arbeit. Karstedt merkte dort eine Fremdheit zwischen Soziologie und Bibliothekswissenschaft an, die auch heute noch weiterbesteht. Er schrieb hierzu:

Dass inzwischen in zweiter Auflage erschienene Handbuch der Bibliothekswissenschaft kennt keine Bibliothekssoziologie. Die neuen Nachschlagewerke der Soziologie kennen nicht das Schlagwort Bibliothek. Um so erstaunlicher, daß ein Buch über Bibliothekssoziologie in neuer Auflage herauskommt, nachdem es seit mehr als zwei Jahren vergriffen war (Karstedt, 1964, Vorwort zur zweiten Auflage).

Die Soziologie hat bekannterweise viele Bindestrichsoziologien hervorgebracht, doch lässt sich eine Bibliothekssoziologie weder in den Standardlexika, den Handbüchern noch in den Nachschlagewerken zu speziellen Soziologien auffinden. Wer eine spezielle Soziologie der Bibliotheken sucht, der wird heute am ehesten in den Nachschlagewerken der Bibliothekswissenschaft fündig. Diese rekurriert zwar nicht selten auf eine Bibliothekssoziologie, die sogar von diversen Autoren definiert wird, doch existiert eine Bibliothekssoziologie in dieser Form im Kontext soziologischen Denkens bis heute nicht. Es lässt sich feststellen, dass trotz diverser nennenswerter Beiträge wie denen von Karstedt (1965) und Heidtmann (1974) kaum Literatur existiert, die sich explizit mit der Bibliothek als Organisation respektive Institution aus Soziologischer Perspektive befasst. Dass Bibliotheken seit 2008 nicht mehr im Datenreport des Bundesamt für Statistik aufgeführt werden, sei hier nur angemerkt. Der vorliegende Artikel kann letztlich nur deskriptiven Charakters sein und kann in dem Sinne keine Analyse der Institution Bibliothek oder des Organisationsfeldes der Öffentlichen Bibliotheken leisten.

Legitimation

Als sinnstiftende Gebilde haben Institutionen zwar eine Neigung zur Dauerhaftigkeit, doch ist der Zustand der Institutionalisierung kein unwiderruflicher Prozess. Berger und Luckmann schrieben hierzu:

Institutionen sind dauerhaft, solange sie nicht problematisch werden.2

Wenn Institutionen problematisch werden, spielt die Legitimation eine entscheidende Rolle für das Überleben der Institution:

Legitimation sagt dem Einzelnen nicht nur, warum er eine Handlung ausführen soll und die andere nicht ausführen darf. Sie sagt ihm auch, warum die Dinge sind, was sie sind.3

Solange eine Institution ein Faktum ist, welches keiner weiteren subjektiven oder biographischen Unterstützung bedarf, ist sie für alle Betroffenen Gewissheit. Ihre Anwesenheit bedarf in diesem Falle keiner Erklärung oder Rechtfertigung respektive Legitimation. Berger und Luckmann schrieben hierzu:

Das Problem der Legitimation entsteht unweigerlich erst dann, wenn die Vergegenständlichung einer (nun bereits historischen) institutionalen Ordnung einer neuer Generation vermittelt werden muß.4

Die Legitimierung stellt im Sinne Berger und Luckmanns die letzte Stufe und insbesondere die Vollendung der Institutionalisierung dar. Sie bezeichnet einen Vorgang, der die sekundäre Objektivation von Sinn beschreibt. In diesem wird einer Institution, die bereits zu einem historischen Faktum geworden ist, durch institutionalisierte Legitimatoren eine neue Sinnhaftigkeit im Kontext institutionaler Ordnungen zugeschrieben. Diese dient dazu, Bedeutungen, die ungleichartigen Institutionen schon anhaften, zu Sinnhaftigkeit zu integrieren.5 Die Integration dieser oder jener Art einer Institution ist letztlich in Relation zu den Motiven der Legitimatoren zu betrachten und zu verstehen, während es die Funktion der Legitimierung ist:

primäre Objektivationen, die bereits institutionalisiert sind, objektiv zugänglich und subjektiv ersichtlich zu machen.6

Der Grund für die Legitimation, so Berger und Luckmann, ist gelegt, sobald ein System sprachlicher Objektivationen menschlicher Erfahrung weitergegeben wird. Die Weitergabe eines Vokabulars legitimiert in diesem Verständnis aus sich heraus:

Die fundamentalen, legitimierenden Erklärungen sind sozusagen in das Vokabular eingebaut.7

Bibliothek und Stadt

Karstedt zeichnete den Weg der uneingeschränkt Öffentlichen Bibliotheken in die (europäische) Öffentlichkeit unter Bezug auf die gesellschaftlichen Verhältnisse, Wirtschaftsformen und die sozialen Strukturen ihrer jeweiligen Umwelten nach, die sich höchst unterschiedlich ausgedrückt haben.8 Den genauen Punkt des Ursprunges zu benennen, lehnt dieser aufgrund der Unmöglichkeit einer Bestimmung zwar ab, doch beschreibt er einen soziologischen Ort des vermutlichen Ursprungs:

Er konnte nur dort liegen, wo politische Macht zuerst als nicht mehr an eine Person gebunden in Erscheinung trat.9

Das war nach Karstedt in den Städten mit Ratsverfassungen im 12. Jahrhundert der Fall.10 Karstedt schreibt hierzu:

Erst jetzt, da das Sozialgebilde Stadt, in seiner verfassungsmäßigen Struktur ausgewachsen und erstarrt als Stadtrepublik, das volle soziale Selbstbewußtsein erreicht hat, ist auch die öffentliche Hand vorhanden, welche die öffentliche Bibliothek der ganzen Stadt, die Stadtbibliothek entstehen lassen kann.11

Karstedt wird hierzu auch noch etwas konkreter, wenn er zum Ende seiner historischen Betrachtung des Weges der Öffentlichen Bibliothek in die Öffentlichkeit zusammenfassend anmerkt:

Hier, also in erster Linie in den alten freien Reichsstädten, ist die Demokratie, ist der moderne Staatsgedanke und mit ihm die öffentliche Bibliothek zuerst Wirklichkeit geworden. Und hier hat er sich zäh gehalten auch in der Zeit, als es im Staate nur eine Fürstensouveränität und private Fürstenbibliotheken gab und die politische Bedeutung der Städte völlig geschwunden war. Sobald den Städten die Möglichkeit, ihre eigenen Angelegenheiten in demokratischer Selbstverwaltung zu besorgen, erneut gegeben war, kommt es auch wieder zu neuen Gründungen öffentlicher Bibliotheken.12

Regional zeitversetzt ist im Europa des 19. Jahrhunderts die Forderung auf den Mitgebrauch der Bildungsmittel verschiedentlich eingelöst worden, was sich insbesondere in den Geschichten der Nationalbibliotheken oder der Anwesenheit eines Bibliotheksgesetzes widerspiegelt.

Das Volk erhob nicht nur seine Ansprüche auf die Mitwirkung bei den Staatsgeschäften, sondern auch auf Mitgebrauch der in staatlichem Besitz befindlichen Bildungsmittel.13

Einige der Nationalbibliotheken, die sich in Europa aus Hofbibliotheken heraus entwickelten, wurden im 19. Jahrhundert als Staatsinstitute gegründet und standen in dieser Form erstmals einem öffentlichen Publikum zum Gebrauch zur Verfügung. Die Frage, wem die Hofbibliotheken und damit die in ihnen befindlichen Bildungsmittel gehörten, führte 1874 in Wien so weit, dass diese Frage in der konkreten Form, ob die Hofbibliothek in Wien ein Hof- oder ein Staatsinstitut sei, in aller Öffentlichkeit folgendermaßen beantwortet wurde:

die Bibliothek sei nicht Privateigentum des Hofes, ihre Benutzung durch das Publikum sei ein Recht und keine Gnade.14

Der 24. Oktober 1828 gilt in Deutschland als der Tag der Bibliothek. An diesem Tag richtete Karl Benjamin Preusker in Großhain eine Schulbibliothek für Lehrer und Schüler ein, die 1832 zur ersten unentgeltlichen Bürgerbibliothek erweitert wurde. Bis zur preußisch-deutschen Reform des Bibliothekswesens lässt sich beobachten, dass die großen uneingeschränkt Öffentlichen Bibliotheken überwiegend im Nebenamt von Gelehrten geleitet und/oder betrieben wurden und ihre Bezeichnung als Institut respektive Staatsinstitut weitestgehend verbreitet war. Mit der Institutionalisierung des Berufsbibliothekars in den 1890er Jahren wurde die Bibliothek und mit ihr die Öffentliche Bibliothek von einem Institut jedoch vorerst zu einem funktionalen Teil der Verwaltung und somit zu einer Behörde, für die allgemein bis ins 20 Jahrhundert hinein auch der Begriff der Volksbibliothek verwendet wurde.15 Mit dem Berufsbibliothekar, der durch die preußisch-deutschen Reformen die Form eines mechanisch tätigen Verwaltungsbeamten annahm, entwickelten sich nach 1900 innerhalb der bibliothekarischen Fachwelt jedoch erhebliche Spannungen, die auch als Richtungsstreit bekannt wurden und bis weit in das 20. Jahrhundert strahlten.16 Die Frage, was Bibliotheken im Kern sind, ob Behörden oder Institute, beschäftigte weite Teile der bibliothekarischen Fachwelt bis weit ins 20. Jahrhundert hinein, so schrieb Rolf Kluth 1970:

Es ist nicht einfach, Klarheit in den organisatorischen Rahmen des Bibliotheksbetriebes zu bringen. Das liegt z.T. an der allgemeinen Uneinheitlichkeit, z.T. aber auch an der Eigenart der Bibliothek, die ein Institut und keine Verwaltung ist.17

Eine Vielzahl uneingeschränkt Öffentlicher Bibliotheken hat sich aus Stiftungen, Lesegesellschaften, Gründungsbewegungen und Vereinen heraus entwickelt, die im Laufe der Zeit der Öffentlichen Hand übergeben wurden. Dass Öffentliche Bibliotheken in Deutschland weitestgehend als kommunalisiert bezeichnet werden können, lässt sich etwa ab der Zeit der Weimarer Republik feststellen.18 Die Definition bestimmter persönlicher und/oder sachlicher Voraussetzungen, die zur Benutzung einer Öffentlichen Bibliothek berechtigen, steht in einem direkten Zusammenhang mit der Kultur- und Bildungspolitik bzw. Staatsform und/oder Verfassung einer Gesellschaft.19 Die rechtliche Grundlage zur Nutzung des Informations-, Medien- und Dienstleistungsangebotes in öffentlich zugänglichen bibliothekarischen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland leitet sich heute in erster Linie aus den in Artikel 5. GG gegebenen Grundrechten ab.20 Das Verständnis der Öffentlichkeit einer Öffentlichen Bibliothek21 ist mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im weitesten Sinn an das der Public Library aus dem anglo-amerikanischen Raum angelehnt worden, welches sich insbesondere durch einen Freihandbestand,22 den Informationsdienst und weitestgehende Befreiung von pädagogischer Bevormundung und geplanter Einwirkung auf die Nutzerinnen und Nutzer auszeichnet.23

Öffentliche Bibliotheken, so kann an dieser Stelle festgehalten werden, erfüllen heute in der Regel als Anstalten des öffentlichen Rechts Aufgaben im Interesse der Öffentlichkeit24 wie zum Beispiel die Literaturversorgung der Bevölkerung oder spezieller Gebrauchsöffentlichkeiten. Diese Aufgabenerfüllung wird durch öffentliche Mittel finanziert, die wiederum von den Unterhaltsträgern, also Städten und Gemeinden, aufzubringen sind.

Bibliotheksverwaltung/Bibliotheksmanagement

Bis in die 70er Jahre hinein wurden bibliothekarische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland weitestgehend als Behörden oder auch Institute25 verstanden und beschrieben. In diesen wurde das Handeln, sofern sie in öffentlicher Trägerschaft geführt wurden, durch Grundsätze des Verwaltungshandelns wie Haushaltsrecht, öffentliches Dienstrecht und Verwaltungsvorschriften organisiert.26 Auch als Kern der Bibliothekswissenschaft bezeichnet, stand die Lehre der Bibliotheksverwaltung bis weit in die 90er Jahre hinein, allgemein von der Fachwelt anerkannt, im Mittelpunkt bibliothekarischer Ausbildung. Gekennzeichnet wurde die Bibliotheksverwaltung in Anlehnung an die klassische Definition von Anselm Graesel durch die Lehre vom Gebäude und dem Bibliothekspersonal, der Erwerbung, der Katalogisierung und der Benutzung.27 Diese Themen wurden in den Hand- und Lehrbüchern zur Bibliotheksverwaltungslehre in der Regel von Bibliothekaren und ihren Mitarbeitern definiert und beständig durch die Weiterführung diverser Hand- und Lehrbücher erweitert. Die Bibliotheksverwaltung hat durch die Integration betriebswirtschaftlicher Denkansätze seit den 70er Jahren jedoch einen Wandlungsprozess erfahren, dem in Folgenden nachgegangen wird.

In den 60er Jahren erscheinen die ersten Artikel zu betriebswirtschaftlichen Problembereichen in der Bibliotheksverwaltung. In den 70er Jahren erscheinen neben weiteren Artikeln die ersten Abhandlungen zu ganzheitlichen betriebswirtschaftlichen Ansätzen des Bibliotheksbetriebs. Beispielhaft hierfür ist eine Abhandlung von Robert Funk (1975). Mit seinem Beitrag wollte Funk sich sowohl an Bibliothekare als auch Verwaltungspraktiker, die ein Interesse an Wirtschaftlichkeitsproblemen und insbesondere an Kostenproblemen haben, wenden.28 Funk hielt Kostenrechnungen in der gesamten Universität beziehungsweise in einem abgestimmten System für wünschenswert, um größere Genauigkeit zu erzielen. Hierzu schrieb Funk 1975:

Außer den praktischen Schwierigkeiten bei der Anwendung der technischen Verfahren der Kostenerfassung, -verteilung etc., die im Zeitablauf zu bewältigen sind, um später zu einer exakten Bibliothekskostenabrechnung zu führen, sind der Kostenrechnung dennoch gewissen Grenzen durch Rechtsverordnungen, insbesondere auch verwaltungsrechtliche Gesetze und Vorschriften gegeben. Aber das größte Hemmnis bei der Einführung einer Kostenrechnung ist im psychologischen Verhalten des Personals gegenüber den betriebswirtschaftlichen Methoden zu suchen.29

In der Zeit vor 1975 war die Auffassung dessen, was unter Bibliotheksverwaltung zu verstehen ist in beiden Teilen Deutschlands weitestgehend identisch, so schrieb Horst Kunze in seinem in Leipzig erschienen Lehrbuch 1958:

Die Bibliotheksverwaltungslehre umfaßt einerseits die Grundlagen allgemeiner Verwaltungskunde, andererseits die spezifisch bibliothekarischen Kenntnisse von der Einrichtung und Organisation der Bibliotheken. […]. In Übereinstimmung mit A. Graesel hat sich die bisher allgemein gebräuchliche Kurzdefinition der Bibliotheksverwaltungslehre ergeben, die geradezu als die klassische anzusehen ist: Die Lehre von der Erwerbung, der Katalogisierung und der Benutzung der Bücher. […]. Der eigentliche Schwerpunkt der bibliothekarischen Arbeit ist [..] heute in den zweckmäßigsten Methoden und Formen der Literaturauswertung (Bestandserschließung) zu sehen.30

Hermann Fuchs schrieb in seinem in Wiesbaden erschienen Lehrbuch 1968 hierzu:

Die Bibliotheksverwaltungslehre stellt den eigentlichen Kern der Bibliothekswissenschaft dar. Sie umfaßt die spezifisch bibliothekarischen Kenntnisse von der Einrichtung und Organisation einer Bibliothek. Hierzu rechnen neben der Lehre vom Gebäude und dem Bibliothekspersonal nach der Definition von Arnim Graesel in seinem Handbuch der Bibliothekslehre (1902) die Lehre von der Erwerbung, der Katalogisierung und der Benutzung der Bücher. Die dafür auch gebrauchten Bezeichnungen Bibliothekslehre, Bibliothekskunde, Bibliothekonomie haben sich nicht durchzusetzen vermocht. Neuerdings pflegt man auch die allgemeine Verwaltungs- oder Bürokunde mehr oder weniger ausführlich dabei abzuhandeln.

Im Hinblick auf die Erklärung der Bibliotheksverwaltung durch die Bibliothekswissenschaft, fiel mir das Lehrbuch von Wilhelm Krabbe und dessen Entwicklung auf. Als Kurzgefasstes Lehrbuch der Bibliotheksverwaltung im Jahre 1937 erschienen, ist es erweitert und mit Wilhelm Martin Luther 1953 in dritter Auflage herausgegeben worden. 1997 ist es in Weiterführung von Gisela Ewert und Walther Umstätter völlig neu bearbeitet und noch als Lehrbuch der Bibliotheksverwaltung herausgegeben worden. Seit 2011 liegt es als Lehrbuch des Bibliotheksmanagements von Walther Umstätter vor.

Noch Ende der 90er Jahre, so Ewert und Umstätter, wollten weite Teile der Bibliothekswissenschaft, der bibliothekarischen Tradition verpflichtet, dem englischsprachigem Management einen akzeptablen deutschsprachigen Begriff entgegensetzen.31 Hiermit wurde versucht, nachzuweisen, dass die Verwaltung einer Bibliothek über das Management eines öffentlichen Unternehmens, auch unter betriebswirtschaftlichen Erfordernissen, hinausgeht und ein eigenständiges Spezialgebiet ist. Ewert und Umstätter schrieben 1997 zur Bibliotheksverwaltung:

Bibliotheksverwaltung umfaßt alle Handlungen (Operationen), die zur Leitung und Organisation der bibliotheksspezifischen Arbeits-, Informations- und Kommunikationsprozesse zielgruppenorientiert erforderlich sind, einschließlich der Fragen des Gebäudes, seiner Einrichtung und Ausstattung sowie der Fragen zur Personalführung.32

Die Bezeichnung Bibliotheksverwaltung fand zwar noch Ende der 90er Jahre Verwendung, doch spiegelt sich in dem Neologismus des Bibliotheksmanagements unter anderem der Wandel des Verständnisses der Steuerung des Bibliotheksbetriebs wider. Der Begriff des Bibliotheksmanagements hebt in seiner Interpretation nach Umstätter auf die Dimension der laufenden Anpassung an sich verändernde Anforderungen der Umwelt ab und wird von ihm wie folgt definiert:

Bibliotheksmanagement umfasst alle Handlungen (Operationen), die zur Leitung und Organisation der bibliotheksspezifischen Arbeits-, Informations- und Kommunikationsprozesse zielgruppenorientiert erforderlich sind, einschließlich der Frage des Gebäudes, seiner Einrichtung und Ausstattung sowie der Fragen zur Personalführung und der Bibliothekszusammenarbeit.33

Die Bibliotheksverwaltung im erweiterten Sinne wurde im Zuge der Neudefinition ebenfalls durch Bibliotheksmanagement ersetzt.

Bibliotheksmanagement im erweiterten Sinne umfasst alle Handlungen (Operationen), die zur Leitung und Organisation von bibliotheksspezifischen Arbeits-, Informations- und Kommunikationsprozessen im weltweit strukturierten Bibliothekssystem erforderlich sind, einschließlich der Fragen nach den Gebäuden, Einrichtungen und ihrer Vernetzung untereinander so wie der nach den Qualifikationen des Personals.34

Die Definition zum Begriff der Bibliotheksbetriebslehre im Lexikon der Bibliotheks- und Informationswissenschaften von 2011 zeigt die Entwicklung des Verständnisses der Steuerung durch die Verwendung des Managementbegriffs und die in Klammern stehende Bezeichnung der Bibliothek als Betrieb noch etwas deutlicher an:

Als Einrichtungen (=Betriebe) in überwiegend öffentlich-rechtlicher Trägerschaft unterliegen Bibliotheken dem öffentlichen Dienst- und Haushaltsrecht, das auch für den gesamten Bereich der öffentlichen Verwaltung maßgeblich ist. Insofern bezieht sich die Bibliotheksbetriebslehre primär auf das Management und die Organisation der bibliotheksspezifischen Dienstleistungen.35

Seit den 1990er Jahren geht die Bibliotheksbetriebslehre, welche in den 1970er Jahren begann die Bibliotheksverwaltungslehre abzulösen, in uneinheitlichen Managementlehren auf,36 wodurch sich in Anbetracht der dezentralen Organisation der einzelnen Bibliothekssysteme, welche durch die Diversität der einzelnen Bundesländer und sozial-räumliche Disparitäten in diesen gekennzeichnet sind, auch eine Vielfalt an Ausgestaltungen von Managementlehren in den einzelnen Einrichtungen auffinden lässt.

Ende der 90er Jahre schrieben Gisela Ewert und Walther Umstätter zur Situation des Bibliothekswesens:

Das Bibliothekswesen befindet sich aufgrund seines rasanten Wachstums zweifelsohne seit längerem in einer Identitätskrise. Bedingt durch die quantitativ und qualitativ veränderten Anforderungen der modernen Wissensgesellschaft stößt es mit den klassischen Methoden auf räumliche und insbesondere auf finanzielle Grenzen.37

Die von Ewert und Umstätter benannte Identitätskrise des Bibliothekswesens löste in den vergangenen Dekaden eine breit angelegte Suche nach einem neuen Verständnis von Bibliotheken und ihrer Aufgabe aus. Im Fokus der Diskussionen standen nach Ewert und Umstätter: technische Lösungsmöglichkeiten, die Suche nach einem neuen Berufsbild mit veränderten Ausbildungs- und Besoldungsstrukturen sowie veränderte und/oder neue Finanzierungsmodelle und Kriterien, um auch im Bibliothekswesen mit Erfolg nach Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und des Marketings arbeiten zu können.38

Zur Bibliothekswissenschaft

Unter Rekurs auf die Arbeiten von Uwe Jochum lässt sich die Geschichte der Bibliothekswissenschaft seit der Neuzeit auch als Suche nach einer Bestimmung dessen, was Bibliotheken sind und Bibliothekare zu leisten haben, bezeichnen. Diese Suche bewegt sich in einem von Jochum angedeutetem Kontinuum zwischen Bildung und Markt betreffend ihrer Funktionen und Aufgaben. 1970 merkte Rolf Kluth zur Entwicklung der Bibliothekswissenschaft an:

Es ist erstaunlich, daß eine wirkliche, wissenschaftliche Standortbestimmung der Bibliothek überhaupt erst seit kurzer Zeit möglich ist. Alle Versuche, eine Bibliothekswissenschaft zu entwickeln, mußten scheitern, da der wissenschaftliche Gehalt der Bibliothek nicht zu ermitteln war. Erst die Entstehung des Begriffes der Kommunikationswissenschaft und des Systems der Kommunikationswissenschaften hat hier den Weg frei gemacht. Innerhalb der Kommunikationswissenschaft hat die Bibliothek einen spezifischen Stellenwert, im Rahmen der Kommunikationswissenschaften ist Bibliothekswissenschaft möglich.39

Der Begriff Bibliothekswissenschaft tauchte zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Martin Schrettingers Versuch eines vollständigen Lehrbuchs der Bibliothekswissenschaft (1808) erstmalig auf, seine Definition bot dem Diskurs eine grundlegende Orientierung. Schrettinger definierte Bibliothekswissenschaft wie folgt:

der auf festen Grundsätze systematisch gebaute und auf einen obersten Grundsatz zurückgeführte Inbegriff aller zur zweckmäßigen Einrichtung einer Bibliothek erforderlichen Lehrsätze.40

Die Versuche, eine Bibliothekswissenschaft als universitäres Fach zu etablieren, scheiterten jedoch zunächst an der Kritik der Wissenschaftlichkeit und der eines fehlenden Kanons der Bibliothekswissenschaft. Die heterogenen Versuche, der Bibliothekswissenschaft einen Kern zu geben, schieden sich an grundsätzlichen Fragen wie zum Beispiel der eigenen wissenschaftlichen Betätigung, der Ausbildung oder fundamentalen Fragen der Orientierung der Arbeit am Universellen oder Fachspezifischen. Die Institutionalisierung des Berufsbibliothekars in den 1890er Jahren während der preußisch-deutschen Reform des Bibliothekswesens machte die Bibliothekare vorerst zu einem funktionalen Teil der Verwaltung. Die Bestimmung der Bibliothekswissenschaft schwankte seitdem zwischen einem Ideal von gelehrter Tätigkeit und einer Wirklichkeit, die aus Verwaltungstätigkeit bestand. Seit den 1960er Jahren ist die Bibliothek unter dem Einfluss der Theoreme und den Modellen der Informations- und Kommunikationswissenschaften im weitesten Sinne zu einem Gedächtnis (Speicher der Speicher)41 der Informationsgesellschaft im Informationszeitalter geworden. Die Bibliothekswissenschaft hat sich seitdem zu einer der Informationswissenschaft nahen Betätigung entwickelt, die heute als Bibliotheks- und Informationswissenschaft verstanden und im Rahmen der Umstellung auf Bachelor und Master Studienstrukturen auch so gelehrt wird. Plassmann et al. sprechen in diesem Kontext von einem Scheitern des deutschen Sonderwegs, der Bibliotheks- und Informationswissenschaften voneinander getrennt behandelt.

Zur Definition der Bibliothek

Eine Definition der Bibliothek liegt für die Soziologie nicht vor. Eine solche lässt sich weder in den Handbüchern, den Lexika, den Wörterbüchern noch anderen einschlägigen soziologischen Nachschlagewerken auffinden. Lediglich das Handwörterbuch zur Gesellschaft Deutschlands behandelt das Thema Bibliothek, jedoch nur unter dem Überbegriff der Kulturinstitution. Historisch ist die Bibliothek somit als Stützpfeiler einer demokratischen Öffnung für (Volks-) Bildung festgehalten,42 doch in den modernen Nachschlagewerken der Soziologie nicht aufzufinden.

In den sogenannten Alltagslexika, die im Wesentlichen das Wissen um die Alltagswelt in universellem Zugang repräsentieren, findet sich in der Definition der Bibliothek in der Regel eine Fokussierung auf die Bibliothek als Büchersammlung und das Gebäude der Bibliothek, die über die vergangenen Dekaden hinweg relativ stabil blieb. Beispielhaft lässt sich hierzu die Definition im Lexikon der Deutschen Buch-Gemeinschaft von 1963 zitieren:

Bibliothek (griech.), Büchersammlung (auch das sie beherbergende Gebäude). Nach der Zweckbestimmung unterscheidet man allgemeine u. Fach-B.en, Behörden- u. Anstalts-B.en, öffentliche u. Privat-B.en usw., nach der Benutzungsart Ausleih- u. Stand- (Präsenz-)B.en. Gesammelt werden in B.en außer Büchern, Zeitungen und Zeitschriften auch Karten, Musikalien, Schallplatten, Tonbänder, Handschriften usw. Die öffentlichen B.en vergrößern ihren Bestand durch staatl. bzw. kommunale Zuschüsse, Austausch und vor allem durch die Pflichtexemplare.43

An der Definition der Bibliothek in der Brockhaus Enzyklopädie von 1996 lässt sich diese Fokussierung noch feststellen, doch lässt sich hier auch eine Erweiterung vorfinden, die sich auf die Aufgabe der Bibliothek bezieht:

Bibliothk [griech., eigtl. Büchergestell] die, -/-en, Bücherei, öffentliche oder private, planmäßig angelegte Büchersammlung, auch das Gebäude, in dem sie untergebracht ist. Aufgabe einer B. im modernen Sinn ist es, jede Art von Literatur, Medien und Information zu vermitteln.44

Die Funktionsorientierung der Definition der Bibliothek entwickelte sich, nach Gisela Ewert und Walther Umstätter, durch die Aufnahme der besonderen Zweckbestimmung der Bibliothek als zur Benutzung aufgestellte Büchersammlung im Sinn der Definition Anselm Graesels, durch Wilhelm Krabbes und Wilhelm Martin Luthers Definition der Bibliothek. Die im vorhergegangenen unter Rekurs auf Uwe Jochum angemerkte Suche der Bibliothekswissenschaft nach einer Bestimmung dessen, was Bibliotheken sind und Bibliothekare zu leisten haben, hat eine Vielzahl heterogener Erklärungsversuche hervorgebracht, auf die an dieser Stelle nicht eingegangen werden kann. Eine soziologische Orientierung lässt sich beispielsweise im Ansatz von Plassmann et al. finden, welcher die Bibliothek im Rahmen systemtheoretischer Ansätze luhmannscher Prägung als Informationsdienstleister in einer Informationsgesellschaft verortet.

1999 erschien mit einem Beitrag von Ewert und Umstätter im Bibliotheksdienst eine Definition der Bibliothek, die im Bibliothekswesen bis heute weite Verbreitung gefunden hat und innerhalb der bibliothekarischen Fachwelt anhaltend diskutiert wird. Diese Definition ist nach Ewert und Umstätter als auf alle Typen und Formen von Bibliotheken anwendbar zu verstehen. Sie ist Ausdruck des vorhandenen Wissens um die Bibliothek und als Beitrag zur Suche nach einem notwendigerweise neuen Verständnis der Bibliothek formuliert worden.

Die Bibliothek ist eine Einrichtung, die unter archivarischen, ökonomischen und synoptischen Gesichtspunkten publizierte Informationen für die Benutzer sammelt, ordnet und verfügbar macht.45

Diese Definition erarbeiteten Ewert und Umstätter in Auseinandersetzung mit den herkömmlichen Definitionen der Bibliothek, die nach ihrer Auffassung relativ einheitlich an dem lokationsorientierten Aspekt der Sammlung beziehungsweise des Aufbewahrungsortes festhielt. Im wesentlichen bezogen Ewert und Umstätter sich bei der Definition der Bibliothek auf drei Aspekte, die im Wissen um die Bibliothek und in den herkömmlichen Definitionen zutage treten:

  • den der Lokation,
  • den der Sammelobjekte, und
  • den der Ziele von Bibliotheken.

Ewert und Umstätter verwenden in ihrer Definition den Begriff der Einrichtung, da mit diesem sowohl ortsgebundene Sachverhalte gekennzeichnet werden (Bibliothek als Raum, Gebäude oder Gebäudekomplex) als auch distribuierte Einheiten und sogar jene, die sich auf virtuelle Räume beziehen. Der Terminus der publizierten Information trägt informationstheoretischen Erkenntnissen und der zunehmenden Digitalisierung Rechnung. Der Zusatz publizierte Information wird zur definitorischen Präzisierung verwendet, um den Gegensatz zum Archiv, das nach Ewert und Umstätter insbesondere nichtveröffentlichte Informationen sammelt, hervorzuheben. In Bezug auf die Aufgaben der Bibliothek führen Ewert und Umstätter drei Aspekte ein, die sie als zielorientierte Qualitätskriterien verstehen:

  • den archivarischen,
  • den ökonomischen, und
  • den synoptischen Aspekt der Bibliothek.

Der archivarische Aspekt wird von Ewert und Umstätter insbesondere vor dem Hintergrund der Informationsflut eingeführt. Ewert und Umstätter schrieben hierzu:

Er kann ohne jede Übertreibung, hinsichtlich des bereits existierenden und des noch zu erwartenden Publikationsaufkommens, als eine der größten bibliothekswissenschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit angesehen werden.46

Mit dem ökonomischen Aspekt berücksichtigen Ewert und Umstätter:

daß Bibliotheken gemäß ihres Auftrages wirtschaftlich agieren und als Dienstleistungseinrichtungen nach dem Prinzip umweltbezogener Wirtschaftlichkeit handeln müssen.47

Was nach Ewert und Umstätter nicht nur bedeutet, Haushalts-, Finanz- und Wirtschaftspläne effizient aufzustellen, sondern:

es bedeutet in diesem Zusammenhang vielmehr, daß sie das wirtschaftliche Interesse des Unterhaltsträgers zu respektieren haben. Mit anderen Worten: Die Informationsversorgung der bibliothekarischen Zielgruppen (die der Nutzer), muß ökonomisch optimiert werden. In dieser Zielrichtung unterscheiden sich Bibliotheken von Buchhandlungen.48

Der synoptische Aspekt bezieht sich auf die Informationsvermittlung, die im Gegensatz zu passiven Dokumentationsangeboten steht. Durch aktive Informationsversorgung und passive Dokumentation, so Ewert und Umstätter, bietet die Bibliothek mithilfe der digital verfügbaren Angebote über die eigenen Bestände hinaus eine Synopsis des weltweiten Informationsangebotes.49

Die Definition der Bibliothek hat in diesem Lehrbuch, wie den vorhergegangen Ausführungen entnommen werden kann, anhaltend Veränderungen und Erweiterungen erfahren. Olaf Eigenbrodt verweist in diesem Zusammenhang zwar auf den bedeutenden Beitrag der Definition von Ewert und Umstätter, die Definition der Bibliothek vom Medium Buch und dem konkreten Aufbewahrungsort dieses Mediums emanzipiert zu haben, doch bewertet Eigenbrodt den Versuch der Definition, welcher seiner Auffassung nach in seiner Entstehungszeit schon anachronistisch war, als einen letzten Versuch, um den Gegenstand der Bibliothekswissenschaft dingfest zu machen50, der sich seiner Auffassung nach diesem Versuch jedoch entzieht. Nach Eigenbrodt reicht die Definition Ewerts und Umstätters heute nicht mehr aus, um die Funktionen, Aufgaben und Arbeitsfelder der Bibliotheken, die hierunter verstanden werden sollen, zu beschreiben. Eigenbrodt kritisiert insbesondere das Festhalten an funktionalistischen und positivistischen Definitionen, die seiner Auffassung nach wissenschaftliche Bibliotheken schon immer nur teilweise beschrieben und Öffentliche Bibliotheken eigentlich ignoriert haben.51 Mit seinem Beitrag versucht Eigenbrodt eine weitere Debatte zu eröffnen, deren Gegenstand die Frage ist:

ob sich auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse eine neue, vielleicht erweiterte Definition finden lässt, oder, ob eine solche eventuell gar nicht mehr notwendig ist.52

Schlussbetrachtung

Der Artikel versucht aufzuzeigen, dass eine soziologisch verankerte Betrachtung der Bibliothek nützlich doch innerhalb der Soziologie leider weitestgehend abwesend ist. Versucht wurde in exploratorischer Art, der Entwicklung der Erklärung und Rechtfertigung der Steuerung und Definition einer Öffentlichen Bibliothek nachzugehen. Hierfür wurde eine bewusste Auswahl an Quellen betrieben.

Die Frage was Bibliotheken im Kern sind, beschäftigt die bibliothekarische Fachwelt anhaltend. Die Definition der Bibliothek liegt seit ihrer Formulierung durch Ewert und Umstätter 1999 in einer Form vor, die über den lokationsorientierten Aspekt der Sammlung beziehungsweise des Aufbewahrungsortes von Büchern hinausgeht und innerhalb des Bibliothekswesens weite Verbreitung erfahren hat. Von Bedeutung ist an dieser Stelle, dass in der Definition ein ökonomischer Aspekt zum Tragen kommt, welcher dass wirtschaftliche Interesse des Unterhaltsträgers fokussiert. Wie sich die Definition weiterentwickeln wird ist offen.

Die Einführung und Entwicklung betriebswirtschaftlicher Methoden der Steuerung, Planung und Organisation zur Auftragserfüllung und Zielerreichung in Bibliotheken spielt heute eine besondere Rolle für die Legitimation der Einrichtungen. Der Neologismus Bibliotheksmanagement zeigt dies deutlich an. Die einst auch als Institute bezeichneten Einrichtungen scheinen sich derzeit von einer verwalteten Behörde zu einem betriebswirtschaftlich organisierten Dienstleister zu entwickeln, für den die betriebswirtschaftliche Denkweise und Organisation von Aufbau- und Ablauforganisation, durch ihre Abhängigkeit als unselbstständiger Teil der Verwaltung, notwendigerweise zunehmend an Bedeutung gewinnt.

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Rakowski, Frank, ed. 1968. Die öffentliche Bibliothek. Auftrag Und Verwirklichung. Berlin: Deutscher Büchereiverband.

Schäfers, Bernd und Wolfgang Zapf, ed. 2001. Handwörterbuch Zur Gesellschaft Deutschlands. Opladen: Leske+Budrich.

Schöller, Peter, ed. 1969. Allgemeine Stadtgeographie. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft.

Scott, Richard W. 1995. Institutions and Organisations. Thousand Oaks: Sage Publications,

Senge, Konstanze. 2011. Das Neue Am Neo-Institutionalismus. Der Neo-Insitutionalismus Im Kontext Der Organisationswissenschaft. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Senge, Konstanze und Kai-Uwe Hellmann, ed. 2006. Einführung in Den Neo-Institutionalismus. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Umlauf, Konrad. 2003. Leistungsmessung Und Leistungsindikatoren Für Bibliotheken Im Kontext Der Ziele von Nonprofit Organisationen. Vols. 116, Berliner Handreichungen zur Bibliothekswissenschaft. Berlin: Institut für Bibliothekswissenschaft der Humboldt-Universität.

Umlauf, Konrad und Stefan Gradmann, ed. 2011. Lexikon Der Bibliotheks- Und Informationswissenschaft. Stuttgart: Anton Hiersemann.

Umstätter, Walther. 2011. Lehrbuch Des Bibliotheksmanagements. Stuttgart: Anton Hierseman KG.

Vodosek, Peter und Werner Arnold, ed. 2008. Auf Dem Weg in Die Informationsgesellschaft: Bibliotheken in Den 70er Und 80er Jahren Des 20. Jahrhunderts. Wiesbaden: Harrassowitz Verlag, Wiesbaden.


  1. Vgl. hierzu: Berger und Luckmann, 2009: Die gesellschaftliche Konstruktion der Wirklichkeit.

  2. Berger und Luckmann, 2009, 126.

  3. Berger und Luckmann, 2009, 100.

  4. Berger und Luckmann, 2009, 99f.

  5. Berger und Luckmann, 2009, 99.

  6. Berger und Luckmann, 2009, 99.

  7. Berger und Luckmann, 2009, 100f.

  8. Vgl.: Karstedt, 1965: Zur historischen Soziologie der Bibliotheken.

  9. Vgl.: Karstedt, 1965, 14ff.

  10. Vgl. hierzu auch den Beitrag von Hans Dörries, in Schöller, 1969.

  11. Karstedt, 1965, 18.

  12. Karstedt, 1965, 39.

  13. Karstedt, 1965, 23.

  14. Karstedt, 1965, 23.

  15. Vgl.: Plassmann et al., 2011, 72.

  16. Vgl.: Leyh, 1968 sowie Jochum, 1999, XI Die öffentlichen Bibliotheken, insbesondere 154ff. Dieser Richtungsstreit, dessen Anfängen die Bücherhallenbewegung wichtige Impulse gab, kann unter Rekurs auf Jochum auch als die Weiterführung einer politischen Debatte verstanden werden.

  17. Kluth, 1970, 125.

  18. Vgl. hierzu die von Jörg Fligge und Alois Klotzbücher, 1997, herausgegebene Sammlung von Fallstudien und Überblicksreferaten: Stadt und Bibliothek. Literaturversorgung als kommunale Aufgabe im Kaiserreich und in der Weimarer Republik.

  19. Vgl. hierzu: Fritz Milkau: Die Zulassung zur Bibliotheksbenutzung, S. 362 ff, in: Georg Leyh: Handbuch der Bibliothekswissenschaft, Band 2., 1961.

  20. Vgl. hierzu bspw.: Cobabus, 2004.

  21. Historisch ist im Bereich der Öffentlichen Bibliotheken bzw. der in dieser Arbeit beschriebenen Einrichtungen zwischen der Öffentlichen und der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek zu unterscheiden. Vgl. hierzu: Vodosek und Arnold, 2008.

  22. Der Freihandbestand steht im Gegensatz zur Thekenbibliothek.

  23. Vgl. zur Geschichte der Bibliothek: Uwe Jochum, Kleine Bibliotheksgeschichte 1999; zum Weg der Bibliothek in die Öffentlichkeit: Peter Karstedt, Studien zur Soziologie der Bibliotheken, Kap. 1., 1965; zur Bibliothek als Non-Profit-Organisation: Konrad Umlauf, Leistungsmessung und Leistungsindikatoren für Bibliotheken im Kontext der Ziele von Nonprofit Organisationen, 2003; zur Frage des sozialen Auftrags der Bibliothek: Kaiser und Schuldt, Hat die Bibliothek einen sozialen Auftrag und wenn ja, welchen? - Ein Dialog; zur Bibliothek als Demokratische Institution: Pelaya und Sanllorenti, Der schwierige Auftrag der Bibliotheken, in Heinrich-Böll-Stiftung, 2010; zum Bibliothekswesen der Gegenwart: Plassmann et al., Bibliotheken und Informationsgesellschaft in Deutschland, 2011; zu Bibliotheken in der Antike: Fritz, Antike öffentliche Bibliotheken und ihre bildungspolitische sowie kulturelle Bedeutung, 2007.

  24. Umstätter, 2011, 163ff.

  25. Vgl. hierzu beispielsweise den Beitrag von Hansjörg Süberkrüb in: Rakowski, 1968.

  26. Vgl.: Plassmann et al., 2011, 263.

  27. Vgl.: Kunze, 1958; Leyh, 1961; Fuchs, 1968; Umstätter und Ewert, 1997.

  28. Funk, 1975, Vorwort.

  29. Funk, 1975, 149.

  30. Kunze, 1958, 61.

  31. Ewert und Umstätter, 1997, 18.

  32. Vgl.: Ewert und Umstätter, 1997, 17.

  33. Umstätter, 2011, 21.

  34. Umstätter, 2011, 206.

  35. Umlauf und Gradmann, 2011, 96.

  36. Vgl. hierzu: den Eintrag zur Bibliotheksverwaltungslehre von Umlauf und Gradmann, 2011.

  37. Ewert und Umstätter, 1999, 1.

  38. Vgl.: Ewert und Umstätter, 1999, 1.

  39. Kluth, 1970, 5.

  40. Schrettinger, 1829, 16, zitiert nach: Umstätter, 2011, 19.

  41. Kluth, 1970, 7.

  42. Vgl.: Schäfers und Zapf, 2001, 408.

  43. Deutsche-Buch-Gemeinschaft, 1963, Band 1, 245.

  44. Brockhaus, 1996, Band 3, 292.

  45. Ewert und Umstätter, 1999, 10.

  46. Ewert und Umstätter, 1999, 8f.

  47. Ewert und Umstätter, 1999, 9.

  48. Ewert und Umstätter, 1999, 9.

  49. Ewert und Umstätter, 1999, 9.

  50. Eigenbrodt, 2013, 110.

  51. Eigenbrodt, 2013, 110.

  52. Eigenbrodt, 2013, 113.


Fabio Tullio hat Soziologie und Wirtschaftsgeographie an der Universität Duisburg-Essen studiert. Während seines Studiums hat er sechs Jahre als studentischer Mitarbeiter in der Universitätsbibliothek am Campus Duisburg gearbeitet. Derzeit studiert er Bibliotheks- und Informationswissenschaft sowie Informatik an der Humboldt Universität zu Berlin.

Kontakt: fabio.tullio@student.hu-berlin.de.