> > > LIBREAS. Library Ideas # 22

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Editorial #22: Recht und Gesetz


Zitiervorschlag
LIBREAS Redaktion, "Editorial #22: Recht und Gesetz. ". LIBREAS. Library Ideas, 22 ().


“In the criminal justice system, the people are represented by two separate yet equally important groups: the police who investigate crime and the district attorneys who prosecute the offenders. These are their stories.“ (Law & Order, Episode Opening.)

Wer in Berlin lebt, und mehr noch in Berlin-Mitte, dem oder der sind rauchende Schlote, wummernde Maschinen und die traurigen Augen des morgenmüden schichtarbeitenden Industrieproletariats in der Regel nur aus Film und Buch bekannt. In den postmodernen Zeiten der späten Informationsgesellschaft hängt man zwischen anderen Zahnrädern. Fast ist man dankbar für die kreischenden Schienenschleifmaschinen, die an den Kreuzungspunkten der Tram für holperarme Linienführung sorgen sollen und für die Zement bestäubten Bauarbeiter in der S-Bahn, die daran erinnern, dass die Infrastrukturen, die wir nutzen, um an unsere Arbeitsplätze der Symbolwirtschaft (oder halt den Bibliotheken, aber wo ist der Unterschied?) noch immer mit Glut, Schweiß und Kränen errichtet werden. Ansonsten erfolgt Wertschöpfung allgemein in unserer Lebenswelt sowie konkret in der Bibliothek hauptsächlich in Code gepackt und oft schlicht in Sprache. Diese Frage spielt für Recht und Gesetz keine geringe Rolle, denn in digitalen Kommunikationsräumen hat jedes Gespräch das Zeug zum Immaterialgut und mit jedem Tweet befindet man sich im Einzugsbereich des Immaterialgüterrechts.

Dort, wo also das Wort derart zum Rohstoff wird (der vormals Information war), wird die Bibliothek unvermeidlich zur Materialgrube und damit zum Vermögen. Dazu müssen sich Bibliotheken verhalten und zugleich müssen sie sich bei der Gestaltung der entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen einbringen. Das Digitale Urheberrecht ist, wie Eric Steinhauer treffend bestätigt, das Nutzungsrecht der Digital(isiert)en Bibliothek. (Steinhauer, 2012) An spätestens dieser Stelle finden Nutzungs- und Wirtschaftsrecht mit der Arbeitswelt der geistig Tätigen zusammen. Wobei jede natürliche wie juristische Person, die Text produziert und sogar jede, die Text rezipiert, irgendwie in diese Gruppe fällt.

Jan Verwoert schreibt die allseits erkennbare Wahrheit des neuen Materials im Glossar inflationärer Begriffe nieder:

„[In postindustriellen Gesellschaften] wird Kommunikation zur neuen Industrie. In der Dienstleistungsbranche, der Kulturindustrie und in geschäftlichen Verhandlungen überhaupt wird Kommunikation, das heißt Sprache, im weitesten Sinne Hauptmittel für die Produktion von Umsatz. Unter diesen Umständen bedeutet Appropriation, [Fn 01] Kampf um Wiederaneignung der kommunikativen Mittel zur (nicht ausbeuterischen) Schaffung von (nicht entfremdeten) sozialen Beziehungen.” (Verwoert, 2013, S. 35)

Aus diesem Zitat könnte man durchaus ein sattes Gewebe zwischen neomarxistischem Überdenken der Produktionsmittelproblematik bis zur Möglichkeit nicht-kommerziell vermittelter Sozialität im derzeitigen Spätkapitalismus stricken. Es böte auch eine Menge Anschlussmaschen zum Nachdenken über Bibliothek als Speicherort dokumentierter Kommunikationen.

Redaktionstreffen in Berlin-Friedrichshain

Redaktionsorte III (Berlin Friedrichshain, Januar 2013)

Aber das Thema dieser LIBREAS-Ausgabe lautet diesmal (leider) nicht: Die Bibliothek als Wirtschaftsplattform für symbolische Märkte. Sondern: Recht und Gesetz. Wobei es sicher leicht und billig gewesen wäre, Gesetz auch im Sinne allgemeiner gesellschaftlicher Gesetzmäßigkeiten zu interpretieren. Leider waren kein Autor und keine Autorin wagemutig genug, diesen intellektuellen Rösselsprung zu vollziehen.

Generell zeigt sich ein Kümmernis, das selbst leicht aus den Bedingungszusammenhängen der Ökonomisierung von Kommunikation erklärbar wird: Wo Sprache, Schreiben und permanentes Kommunizieren, Arbeit und Wertschöpfungen sind, findet ein freiwilliges Arbeiten und Wertschöpfen, wie es ein Beitrag für eine Zeitschrift erfordert, die keine Honorare als Gegenanreiz bieten kann, schnell seine Grenzen.

Anders gesagt, plagt uns chronisch das Dilemma, dass uns für unsere Themen deutlich zu wenige Beiträge angeboten werden und von den angebotenen Beiträgen in der Regel nur ein Bruchteil wirklich eintrifft. [Fn 02] Die Ursachen sind mehrfach ökonomisch, wobei die Krisis in der Zeitökonomie wenigstens bei den späten Absagen als Normalerklärung angeführt wird. Wir stehen den ganzen Arbeitstag am Fließband der Wissensproduktion, was manchen ja einmal als Ideal vorschwebte, und da fällt es zwangsläufig schwer, die Produktionslinie auch noch in die schmalen Zeitfenster neben dem täglichen Bildschirmdienst zu verlängern.

Man muss schon sehr passioniert an die Sache herangehen, um ohne Honorar in einem Medium zu publizieren, das in den traditionellen Bereichen von Bibliothekswesen und -wissenschaft vergleichsweise wenig Reputation und also soziales Kapital in Aussicht stellt. LIBREAS ist, wie wir aus vielen Gesprächen wissen, tatsächlichen vielen Vertretern unserer Branche zu wenig berechenbar und zu anarchisch, also nur schwer in traditionelle Regelvorstellungen der Fachkommunikation integrierbar. Daher auch die Sehnsucht der Informationswissenschaft nach einem European Journal of Information Science, die sich aus der Vorstellung speist, dass die (Bibliotheks-) und Informationswissenschaft eine regelhafte Wissenschaftsdisziplin wie andere auch sein könnte. Vielleicht kann sie das. Und vielleicht sind die wissenschaftlichen Gesetze, die in ihrem Umfeld entdeckt wurden, auch ökonomisch wertvoll. Dass sie jedoch gerade in der Zeit, in der immaterialgüter- und informationsbasierte Wertschöpfungsprozesse die Wirtschaft dominieren, eher schrumpft als expandiert, ist auch eine traurige Erkenntnis aus den Paneldiskussionen der ISI 2013 und der frei-Unkonferenz. Die DGI (vormals Deutsche Gesellschaft für Informationswissenschaft und Informationspraxis) firmiert nun im Namen ganz der Wissenschaft enthoben unter dem Allroundsiegel Deutsche Gesellschaft für Information & Wissen. Markenstrategisch mag das gar nicht verkehrt sein. Semantisch ist es ein großer Schmarrn.

Ihr Dilemma, zugleich Informationswissenschaft und Informationswirtschaft als Bündel zu behandeln, löst sich damit aber kaum. Denn aus wissenschaftlicher Sicht ist es eher problematisch, wenn Gegenstand und Reflexionsinstanz derart verquickt sind, und problematischer wird es dann noch, wenn das sogar auf die Personen zutrifft. Es gibt die verbreitete Position, die die Informationswissenschaft in den Dienst der Informationsbranche gestellt sehen möchte. Wir teilen diese Sicht nicht und bleiben daher fast unvermeidlich noch auf der Seite der Bibliotheken, also der Bibliothekswissenschaft, die sich bisher irgendwie doch noch einer Einbindung in Benchmark-fixierte Wertschöpfungs- und Wachstumsstrukturen entziehen konnten.

Spannend ist, wie nun gerade über das Urheberrecht und die Frage der Urheberrechtsschranken, also der Ausnahmeregelungen zuungunsten unmittelbarer Verwertungsinteressen und zugunsten u. a. ergebnisoffener Wissenschaft und Bildung, diese Nische erhalten, verengt oder beseitigt wird.

Wenn Sprache, Kultur beziehungsweise Information und Wissen als wirtschaftlich relevanter Rohstoff behandelt wird, dann geht es allen kommerziellen Akteuren zwangsläufig darum, möglichst viel Kontrolle über die damit verbundenen Speicherorte, Übertragungskanäle und Nutzungsmöglichkeiten zu gewinnen. Die Digitalisierung erweist sich dabei – glücklicherweise – bisher als zweischneidig. Einerseits lassen Zugriffszählungen, Logfile-Analysen, und IP- und andere Identifikation eine präzise Kontrolle von Kommunikationsbewegungen wunderbar zu, wenn auch die Datenmengen unvorstellbar sind und wir sicher nicht ohne Grund derzeit einen Big-Data-Hype erleben. Andererseits haben sich immer wieder Formen entwickeln, die mit denselben Werkzeugen genau diese Kontroll- und Steuerbedürfnisse unterlaufen.

Ist dieses Themenfeld überhaupt relevant? Nun, vielleicht, wenn man es progressiv nutzt, und die Bibliothek als eine Sphäre sowohl jenseits der unmittelbaren Informations- und Wissensvermarktung und andererseits wikileak‘ianischer Subversionsbemühungen denkt. Sie könnte (auch im Digitalen) ein bewusst offen gelassener Ort in der Tradition der Aufklärung bleiben, eine Domäne für Öffentlichkeit. Diese ungerichtete Potentialität, die sich aus der unkommentierten Sammlung und Bereitstellung von Text gewordenen Kommunikationen ergibt, muss allerdings auch als solche nicht zuletzt politisch gewollt, gestützt und möglichst auch per (Bibliotheks-)Gesetz lückenlos gesichert werden.

Wir als LIBREAS-Redaktion sehen die Relevanz von Bibliotheken tatsächlich weniger in der Rolle als Dienstleister, sondern mehr in der als intellektueller Freiraum, Spielwiese, Laboratorium und Schöpfungszone, die von ökonomischen Zwängen relativ wenig abhängig ist und Alternativen zu symbolischen Märkten zulässt. Man muss gar nicht den Bogen zum Artikel 5 des Grundgesetzes spannen, um das Recht eines jeden Menschen, offen am intellektuellen, geistigen und kulturschöpferischen Leben unserer Gesellschaft Teil zu haben, als erstrebenswert anzusehen und zugleich zu verstehen, dass die Bibliotheken die dafür bereits existierende perfekte Infrastruktur darstellen.

Ein wenig bedauern wir, dass sich die Brisanz dieses Diskurses kaum in den Beiträgen dieser Ausgabe niederschlägt. Aber wir sind guter Hoffnung, dass dies in kommenden Ausgaben der Fall sein wird.

Trotzdem oder gerade deswegen wünscht die Redaktion anregende Leseerlebnisse und Denkprozesse.

 

Die LIBREAS-Redaktion

(Berlin, Bielefeld, Chur, Mannheim, Potsdam)


Fußnoten

[01] Anmerkung: Ein eher umsatzschwaches Wort, das seine Wurzeln in der Kunst hat und meint, dass man bei der Kulturproduktion auf vorhandenes ästhetisches Material zurückgreift, was in der Bibliotheksarbeit eine Parallele in der Verwendung von vorgefundenem Sinninhalten oder auch Textzitaten als Gegenstück findet. [zurück]

[02] Vgl. dazu auch die LIBREAS-Ausgabe #20 zum Thema Scheitern, explizit das Editorial. [zurück]


Literatur

Eric Steinhauer: Das Urheberrecht als Benutzungsrecht der digitalisierten Bibliothek. In: Haug, Christine; Kaufmann, Vincent [Hrsg.] Die digitale Bibliothek. Kodex - Jahrbuch der Internationalen Buchwissenschaftlichen Gesellschaft 1 (2011). Wiesbaden, Harrassowitz, 2012, S. 103-113.

Jan Verwoert: [geklaut] In: Anna Bromley, Michael Fesca, Sara Hillnhütter, Eylem Sengezer, Olga von Schubert [Hrsg.] Glossar inflationärer Begriffe. Berlin: Neue Gesellschaft für Bildende Kunst, 2013, S.33-42.


Redaktion LIBREAS besteht aus einer Anzahl von jungen Bibliothekswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern sowie Bibliothekarinnen und im Umfeld von Bibliotheken Arbeitenden.

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