> > > LIBREAS. Library Ideas # 15

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Wiederholung erzeugt keine Wahrheit. Jochum schreibt immer noch gegen Open Access


Zitiervorschlag
Joachim Eberhardt, "Wiederholung erzeugt keine Wahrheit. Jochum schreibt immer noch gegen Open Access. ". LIBREAS. Library Ideas, 15 ().


Dieser Text erschien als LIBREAS-Preprint No. 2/2009

Jochum ist noch immer gegen Open Access – nichts Neues. Und geht souverän über Argumente hinweg.

Der Haupteinwand gegen den „Heidelberger Appell“ war stets, dass hier zwei Dinge miteinander vermischt würden, die nichts miteinander zu tun hätten, nämlich das Google Books Projekt und die Open-Access-Bewegung. Diese Kritik wurde so oft und laut vorgetragen, dass ein Anhänger des „Heidelberger Appells“ wie der – inzwischen bekannte – Darmstädter Verleger Matthias Ulmer genervt mehrfach behauptet hat, dieser Zusammenhang würde im „Heidelberger Appell“ gar nicht hergestellt, und wer was anderes sagt, könne nicht lesen (z.B. im Kommentar 12 hier: http://www.boersenblatt.net/322329/): Im „Heidelberger Appell“ gehe es nur um die Frage der „selbstbestimmten Publikation“.

Eigentlich geht’s, so scheint es, Jochum auch nur um diese Frage. Aber er schafft es nicht, dies angemessen zu formulieren. Er muss sich weiter so ausdrücken, dass die Open Access-Befürworter wütend werden und auf die Barrikaden gehen. So schreibt er davon, Bibliothekare wollten „das ‘Open-Access’-Paradigma durchsetzen“, und Open Access breche „das Urheberrecht“. Was er damit meint, liest man deutlicher: „Man“ wolle „die Wissenschaftler über deutliche Vorgaben der Forschungsförderungseinrichtungen und Rektorate zwingen, dass sie ihre Publikationen nicht mehr an Verlage geben und gedruckt in Umlauf setzen, sondern gleich in digitaler Form auf den Volltextservern der Hochschulen allen Interessierten zur Verfügung stellen“.

Das ist offensichtlich nicht dasselbe wie „Open Access“. Man kann Open Access, den Freien Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und Informationen, gut finden und das Beschriebene trotzdem nicht wollen. Jochum selbst, indem er seinen Aufsatz zur Open-Access-Veröffentlichung zur Verfügung gestellt hat, wird dieser Feststellung nicht abgeneigt sein. Auch er erwartet, dass sein Text mehr Leser finden wird, wenn er frei zur Verfügung steht. Dies scheint mir ebenfalls die Prämisse des „Instituts für Textkritik“ zu sein, auf dessen Webseiten ja ein Haufen Kritikfrei zu lesen ist. (Ist bei Jochum im Artikel verlinkt.) Krypto-Open Access-Anhänger!

Also: Dieser Freie Zugang muss nicht verhindert werden. Was Jochum umtreibt, ist die Art und Weise, wie der Freie Zugang erreicht werden könnte. Seine Maxime: Freier Zugang darf nicht erzwungen werden. Der Freie Zugang darf nicht andere Freiheiten einschränken. Eine simple Botschaft. Darauf sind schräge Behauptungen wie „Open Access [bräche] das Urheberrecht“ zu beziehen. Solches bedeutet eigentlich: Die Förderer von Open Access gehen mit ihrer Förderung so weit, dass sie das Urheberrecht „und auch die im Grundgesetz verbürgte Freiheit von Forschung und Lehre“ „angreifen“.
Leider ist Jochum unfähig, sich so auszudrücken. Die ganze Diskussion wäre viel weniger aufgeregt, wenn er irgendwo mal geschrieben hätte: „Open Access finde ich gut. Wir sollten nur mal darüber nachdenken, auf welche Weise und in welchen Fällen dieser offene Zugang zum Wissen hergestellt werden kann.“ Vielleicht macht es ihm einfach Spaß, den bibliothekarischen Rebellen zu spielen. Vielleicht drückt er sich absichtlich missverständlich aus. Sei’s drum. Leser sind klug genug, dies zu bemerken.

Lassen wir die Strohmänner tanzen

Ich begrüße es sehr, dass Jochum nicht mehr versucht, den Eindruck zu erwecken, als ginge es um jegliche Publikation, also auch die von belletristischen oder Sachbuchautoren. Nein, er schreibt nur mehr von den „Wissenschaftlern“, die „gezwungen“ werden sollen. Wenn das von vornherein so gemeint war (d.h. im „Heidelberger Appell“), dann wird man entweder annehmen müssen, dass die vielen Unterzeichner des „Heidelberger Appells“, sofern sie keine Wissenschaftler sind, schlicht aus Solidarität unterzeichnet haben – diese ganze Prominenz aus Journalismus und literarischem Leben –, oder dass der „Heidelberger Appell“ so schlecht formuliert war, dass diese Leute irrtümlich unterzeichnet haben, oder dass sie eigentlich nur den Teil mit den Google Books unterzeichnen wollten.

Während dieser Punkt in Jochums neuem Aufsatz also deutlicher als in manch anderen Veröffentlichungen formuliert ist, gibt Jochum sich weiterhin keine Mühe bei der Formulierung der Art des „Zwangs“. Er schreibt, es ginge darum, dass Wissenschaftler „ihre Publikationen nicht mehr an Verlage geben und gedruckt in Umlauf setzen“ dürften. Das hat in der ganzen Diskussion aber noch niemand vorgeschlagen. (In der Argumentationstheorie nennt man das: „einen Strohmann aufbauen“.) Halten wir also noch einmal fest, dass es darum geht, ob Wissenschaftler ihre Ergebnisse auch open access veröffentlichen. Halten wir weiter fest, dass eine solche Veröffentlichung die Beteiligung von Verlagen nicht ausschließt: weder darin, dass diese Texte wissenschaftlicher Autoren für Geld veröffentlichen, noch darin, dass sie wissenschaftlichen Autoren bei der Aufbereitung ihrer Texte zur Open Access-Veröffentlichung behilflich sind. Ich schreibe das nur so ausdrücklich hin, weil schon hin und wieder zu lesen war, der von Jochum befürchtete Zwang werde die mittelständische deutsche Verlagslandschaft bankrott gehen lassen. Warum sollte er? (Es gibt in diesem Zusammenhang natürlich weitere Überlegungen, etwa zur Frage, ob eine Open Access-Veröffentlichung eines Textes im Internet zur Folge hätte, dass die gedruckte Ausgabe dieses Textes nicht mehr oder weniger gekauft würde. Dies ließe sich empirisch klären, Interesse an einer empirischen Klärung habe ich aber bei den Open-Access-Gegnern bisher nicht erkennen können.)

Das klingt etwas gezwungen

Wird durch ein Open Access-Mandat, d.h. durch ein von Hochschulen und öffentlichen Einrichtungen ausgesprochene Verpflichtung an ihre Angestellten, Open Access zu veröffentlichen, elementares Recht gebrochen?

Zwei Vorbemerkungen. Erstens: Die Open Access-Bewegung möchte die rechtliche Stellung von wissenschaftlichen Autoren im Kontakt mit Verlagen verbessern. Dies nur, um daran zu erinnern, dass es hier nicht um Open Access als solches geht, sondern um die Frage eines möglichen Mandats. Die zweite: Ob ein Mandat erlaubt wäre, ist eine juristische Frage, und meine Erfahrung mit solchen Fragen ist, dass es nicht genügt, den Wortlaut des Gesetzes als Philologe zu interpretieren. Man braucht dafür juristisches Hintergrundwissen, Kenntnis der Rechtsgeschichte und allerhand mehr. Daher ist für mich klar, dass die Frage, ob ein solches Mandat rechtens wäre oder nicht, nicht verbindlich von Jochum oder mir beantwortet werden kann. Wir beide haben nur unser philologisch geschultes Interpretationsvermögen – und unsere moralische Intuition. Natürlich könnte einer von uns beiden auf rechtliche Gutachten oder ähnliches verweisen.
Worauf verweist Jochum, wenn er behauptet, dass die Forderung der „entgeltfreie[n] Publikation ausschließlich von Forschungsergebnissen, die durch den Einsatz öffentlicher Mittel“ erarbeitet wurden, gegen die Verfassung verstoße und dass dies „hinreichend bekannt“ sei? Auf seine eigene Veröffentlichung in der Frankfurter Rundschau, in dem er eben dies behauptet, und auf einen Artikel von Volker Rieble, in dem dieser ebenfalls eben dies behauptet. Nun ist Rieble Jurist, sogar Arbeitsrechtler, also wird er sich vermutlich auskennen. Auf der anderen Seite ist er ein von seiner Hochschule alimentierter Wissenschaftler, also argumentiert er womöglich pro domo. Er sieht eben seine Münchener Universitätsschriften in Gefahr.

Rieble meint, wie Jochum auch, dass ein Mandat zur (Zweit!-)Veröffentlichung an bestimmter Stelle die Forschungsfreiheit einschränke. Diese Feststellung mag juristisch korrekt sein, obwohl mir nicht einsichtig ist, inwiefern die Verpflichtung, auf bestimmte Weise zu veröffentlichen, Einfluss haben soll auf die Wahl der Forschungsthemen und die dabei verwendeten Methoden (was ich unter Forschungsfreiheit verstehen würde). Tatsächlich scheint mir die Idee, dass man die Vergabe von öffentlichen Geldern an bestimmte Verpflichtungen knüpfen kann, intuitiv einleuchtend. Ich bin überzeugt davon, dass Hochschulen ein Recht haben, von den von ihnen alimentierten Wissenschaftlern überhaupt eine Leistung zu verlangen, und das beweist immerhin, dass sie durchaus ihre Wissenschaftler zu etwas „zwingen“ dürfen. Was unterscheidet also die Frage der Publikationsmethode davon?

Auch Rieble, der Jurist, führt ein weiteres Argument an: Forschungsleistungen würden ohnehin „abends und am Wochenende“ erbracht – was man schon bei Reuß lesen konnte und was ja in etwa besagen soll: Selbst wenn ihr Open Access-Befürworter recht hättet, dass öffentliche Gelder auch Rechte der Öffentlichkeit am Bezahlten zur Folge haben, erreicht das die Wissenschaftler nicht, da diese ja in ihrer Freizeit forschen! Dieses Argument, so schwach es ist, zeigt für mich vor allem eins: das darin enthaltene ‘selbst wenn ihr recht hättet’ wird deswegen angeführt, weil Rieble, Reuß, Jochum und Co es für möglich halten, dass die Open Access-Befürworter darin Recht haben. Nur darum braucht es überhaupt ein Gegenargument.

Bibliothekare sind Verbrecher?

Ob nun verfassungswidrig oder nicht – rechtliche Rahmenbedingungen können geändert werden, und daran zu arbeiten liegt nahe, wenn sie dem Willen der Gesellschaft nicht mehr entsprechen. Das muss die Gesellschaft verhandeln.

Rechtliche Rahmenbedingungen sollten geändert werden, wenn sie nicht mehr das sicherstellen, wozu sie geschaffen wurden. Tatsächlich lässt sich auch dafür Juristenmeinung anführen; so hat Reto Hilty, den Rieble sicher aus München kennt, kürzlich in seinem Aufsatz „Renaissance der Zwangslizenzen im Urheberrecht?“ in Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (2009) H. 7 festgestellt, dass die Mechanismen des Urheberrechts „versagen“. Ist dem so, muss der Gesetzgeber etwas tun. Jochum wünscht sich, dass „sich auch die Bibliothekare“ bis dahin „an die geltenden Gesetze [...] halten und den Versuch [...] beenden, durch das Schaffen von Verwaltungstatsachen ebendiese Gesetze zu unterminieren“. Das unterstellt, Bibliothekare würden im Augenblick Gesetze brechen. Tatsächlich hat Jochum aber nur festgestellt, dass Bibliothekare sich – mehr oder weniger laut – Gesetzesänderungen wünschen.
Er verwechselt beides absichtlich: eine Frechheit aus dem Lehrbuch der Provokation. Liebe Kollegen – regt Euch nicht auf. Das ist doch leicht zu durchschauen.

Beredtes Schweigen?

Naja. Jochum lügt, und ich lüge auch. Ich habe oben darin gelogen, dass Jochum eigentlich nicht gegen Open Access ist: Ist er doch. Deswegen gibt er sich auch argumentativ Mühe, die Open Access-Bewegung madig zu machen. Tatsächlich geht er sogar auf kritische Argumente ein: es gibt so etwas wie ein argumentatives Pingpong um die Frage, ob Open Access die Unterstützung der Wissenschaftler selbst findet.

Reuß und Jochum sagen: Seht unseren „Heidelberger Appell“! Namentliche Unterzeichner! Das ist mehr Wert als das Gerede von gesichtslosen Wissenschaftsorganisationen und deren Funktionären, dass Open Access was Gutes ist!

OA-Befürworter antworten: Wissenschaftsorganisationen sind doch solche, die von Wissenschaftlern selbst getragen werden. Das heißt: in ihnen sprechen die Wissenschaftler selbst! Und außerdem gibt es die Berliner Erklärung zu OA mit viel mehr namentlichen Unterzeichnern als sie der „Heidelberger Appell“ vorweisen kann!

Jochum jetzt: Diese Unterzeichner sind keine Wissenschaftler, sondern bloß Studenten und Bibliothekare! Die Wissenschaftler schweigen zu Open Access!

Ein Argumentum ex silentio. Jochum behauptet wirklich, das nachdrückliche Eintreten aller namhaften deutschen Wissenschaftsorganisationen für Open Access müsse man geringer gewichten als das Schweigen der Wissenschaftler selbst. Und dieses erkennt man leicht, scheint er zu denken, weil es nur einen einzigen autorisierten Vertreter der Wissenschaftler gibt, den „Deutsche Hochschulverband“ (DHV). Nur was dieser sagt oder nicht sagt, zählt. Halten wir also erst einmal fest, dass der DHV zu Open Access nichts sagt. Was bedeutet dieses „Schweigen“? Ist das, tatsächlich, ein kommunikativer Akt? Folgern wir aus der Tatsache, dass der DHV sich zu diesem oder jenem nicht äußert, dass er dagegen ist? Der DHV hat sich nicht zum Thema Abtreibung geäußert. Klar, er ist dagegen. Er hat sich nicht zum Thema Atomkraftwerke geäußert. Muss er wohl dagegen sein. Oh, über den „Heidelberger Appell“ hat er auch nix gesagt. Na, die Schlussfolgerung ist ja klar! Jochums Argument „Der DHV hat sich nicht zu Open Access geäußert: das zeigt, dass die Open-Access-Bewegung nicht aus der Wissenschaft kommt“, demonstriert ein non sequitur gleich doppelt. Das erste habe ich oben gezeigt. Das zweite: woher Open Access kommt, ist eine Frage danach, was gewesen ist, und das hat wenig damit zu tun, was Leute oder Verbände wie der DHV heute darüber sagen!

Jochums Horror Picture Show

Einige Begriffe, die Jochum weiters verwendet, geben zu denken. Exzellenzinitiative, Forschungsförderung, Forschungsevaluation und Open Access wirft er in einen Topf. Er ist gegen dies alles, und in seinem Gedankengebilde hat sich all dies, von gesichtslosen Funktionären entworfen, zusammengefunden, um „bibliometrische Forschungsüberwachung“ und „Wissenschaft als Kollektivgut“ zu produzieren. Ein Schelm, wer dabei an einen totalitären Staat mit Autorenkollektiven denkt – Jochum spielt zu gern auf der Klaviatur der politischen Metaphern. Für diesmal bemüht er aber noch ein weiteres Bildfeld, wenn er schreibt, dass die Open Access-Befürworter das „Gedachte“ enteignen wollen. Mit anderen Worten: die Wissenschaftspolitik will in die Köpfe der Wissenschaftler eingreifen! Man sieht förmlich die perversen, lüstern sabbernden Funktionäre, wie sie mit spitzen Nadeln die zitternden Wissenschaftler trepanieren, um zu sehen, ob in deren Hirn nicht noch irgendetwas versteckt ist, was dem Kollektiv zugänglich gemacht werden müsste: ein letzter freier Gedanke!

Das hat Jochum nicht geschrieben? Nein – das ist freilich nur „Subtext“, den man „mithören“ muss. Argumente habe ich dagegen nicht, denn es ist ja selbst kein Argument, sondern ein Szenario: emotional gezeichnet, um Gefühle zu wecken. Mir genügt die Feststellung, dass das Szenario nicht stimmt!

Emotion statt Argumentation

Das emotionale Bild tritt an die Stelle von Argumenten. Das liegt vielleicht auch daran, dass Jochum sein Argumentieren durchaus misslingt. Einerseits behauptet er, dass die Wissenschaftler gegen Open Access sind, und dass man das an diesen oder jenen Äußerungen bzw. am Fehlen von Äußerungen erkennen könnte. Andererseits behauptet er ein paar Absätze weiter, dass „die Wissenschaftsfunktionäre“ den Wissenschaftlern „seit Jahren erfolgreich einreden“, Open Access sei ein Erfolgsmodell. Was denn nun? Sind Wissenschaftler gegen Open Access, oder wurden sie einer Gehirnwäsche durch die Funktionäre unterzogen und sind nun dafür? Oder will Jochum sagen, Wissenschaftler sind für Open Access, weil ihnen das eingeredet wurde, haben aber einen Wunsch zweiter Ordnung, dass diese Zustimmung verschwinden möge?

Der einzige Vorteil eines solchen Konzepts besteht darin, dass es erlaubt, jegliche Äußerung als Beweis zu werten. Wer sich gegen Open Access äußert, ist dem Einreden entkommen, wer sich dafür äußert, gehört noch zu denen, die auf die Propaganda hereingefallen sind. Das ist paranoid: durch Fakten nicht zu erschüttern.

Abschließend der Blick auf Jochums Kulturkritik: Wenn alles Wissen im Netz steht, so Jochum, dann gibt es kein Jenseits des Netzes mehr, und dem „im Netz gespeicherten Wissen“ seien dann „die realen Gegenstände, von denen es etwas wissen könnte“, abhanden gekommen. Lieber Herr Jochum, wenn alles Wissen in Büchern und Texten gespeichert ist, dann gibt es kein Jenseits des Textes mehr, und den Texten kommt das Wissen abhanden. Ach, Sie als Leser sind noch jenseits des Textes? Ja tatsächlich, aber wenn Sie einen Internet-Text lesen, sind Sie das nicht mehr? Versteh ich nicht. Ich versteh das einfach nicht. Ich habe das auch schon früher nicht verstanden (Das Mediendesaster findet nicht statt (BuB 60 (2008), 570-575, hier online: http://www.opus.ub.uni-erlangen.de/opus/volltexte/2008/1000/). Aber das ist ja nichts Neues.

Joachim Eberhardt ist seit August 2009 stellvertretender Direktor der Lippischen Landesbibliothek Detmold und betreibt die Website www.jg-eberhardt.de.