"Das allgemeinübliche Verfahren zur Kennzeichnung des Besitzes ist aber die Stempelung des Buches mit dem Bibliotheksstempel, der, aus Gummi oder besser aus Metall geschnitten, auf dem Titelblatt (Rückseite) oder auf bestimmten Seiten im Inneren des Buches angebracht wird [...] Als Sicherung gegen Diebstahl ist der Geheimstempel im Inneren des Buchblocks beliebt. Werden bereits katalogisierte Bücher als Dubletten erkannt und der Dublettenabteilung zugeführt, erhalten sie einen Dublettenstempel. Aus der Bibliothek ausgeschiedene Dubletten sollen durch einen Ausscheidungsstempel deutlich gekennzeichnet sein." (Wilhelm Krabbe und Wilhelm Martin Luther (1953): Lehrbuch der Bibliotheksverwaltung. Stuttgart: Hiersemann. S. 49)
"Aussonderung ist in jedem Fall arbeitsintensiv. Sie ist eine Art Geschäftsgang in umgekehrter Abfolge und muß gewährleisten, daß bibliothekarisch umfassend korrekt und juristisch eindeutig der Verbleib von Dokumenten nachgewiesen wird, die seinerzeit mit öffentlichen Mitteln als Bibliothekseigentum erworben wurden. Notwendig wird die Austragung aus sämtlichen, in der Bibliothek vorhandenen Bestandsnachweisen und Erschließungsmitteln sowie aus Zentral- und Verbundkatalogen, die Tilgung der Eigentumsvermerke im Dokument (Stempel, Inventarisierungsnummer) und gegebenenfalls das Ablösen und Unkenntlichmachen der Signaturen." (Gisela Ewert und Walther Umstätter (1997): Lehrbuch der Bibliotheksverwaltung. Auf der Grundlage des Werkes von Wilhem Krabbe und Wilhelm Martin Luther völlig neu bearbeitet. Stuttgart: Hiersemann. S.99)
*Idee und Umsetzung: Ben Kaden