Kaum ein Thema dürfte in den letzten Jahren einen so starken Wandel hinsichtlich seiner Rezeption im Fachdiskurs der Bibliothekare erlebt haben wie die Frage der Allgemeinen Benutzungsgebühr. Lösten Benutzungsgebühren Anfang bis Mitte der 1990er Jahre in den Diskussionsspalten einschlägiger Zeitschriften wie etwa BuB noch heftigste Debatten aus – etwa wenn radikale Gebührenbefürworter wie Ute Klaasen oder Heinrich Obberg und entschiedene Gegner der „Bezahlbibliothek“ wie Klaus Reichelt oder Jürgen Seefeldt publizistisch aneinander gerieten - so ist es seit Ende der 1990er-Jahre verdächtig still geworden um das Thema Gebühr.
Wo heute in der Fachdebatte doch einmal von Benutzungsgebühren die Rede ist, geht es fast überhaupt nicht mehr um die Frage nach dem Ob, d.h. nach der fachlichen Sinnhaftigkeit von Gebühren, sondern praktisch ausschließlich um die Frage nach dem Wie, so etwa nach Gebührenmodellen oder neuen Formen des Gebühreneinzugs.[Fn1]
Diesem Trend einer stillschweigenden und „schleichenden Akzeptanz“[Fn2] der Allgemeinen Benutzungsgebühren durch den Berufsstand entgegenzuarbeiten, war das Ziel einer Veranstaltung, welche der Arbeitskreis kritischer BibliothekarInnen (Akribie) im Rahmen des 95. Deutschen Bibliothekartags 2006 in Dresden durchgeführt hat.[Fn3] Den unmittelbaren Anlass hierfür bildeten die massiven Gebührenerhöhungen an der Staatsbibliothek zu Berlin Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Herbst 2005 sowie der Umstand, dass die Benutzungsgebühren inzwischen auch in vielen Öffentlichen Bibliothekssystemen Schwindel erregende Höhen erreicht haben und die Gebühren im WB-Bereich teils sogar schon übertreffen.
2007 nun hat Akribie unter dem Titel „Lesen der neue Luxus – Wie Bibliotheken ihre NutzerInnen zur Kasse bitten“ einen kleinen Sammelband vorgelegt. Mit diesem soll zum einen die Veranstaltung auf dem Dresdner Bibliothekartag 2006 dokumentiert, zum anderen die inzwischen merklich abgeflaute innerfachliche Debatte um Benutzungsgebühren in Bibliotheken öffentlicher Trägerschaft neu angefacht und die – wie Herausgeberin Maria Kühn-Ludewig schreibt – „Aktualität eines alten Themas“ (S. 7) gewürdigt werden.
Diese zweifache Zielsetzung schlägt sich im Aufbau des Bandes wieder, der sich aus einem Dokumentations- und einem Materialteil zusammensetzt. Geboten wird zudem eine kleine Bibliographie einschlägiger Veröffentlichungen zur Gebührenfrage seit Beginn der 1980er Jahre. Am Anfang des ersten Teils stehen eine von der Herausgeberin verfasste Einleitung in das Thema sowie eine kleine juristische Kritik der Benutzungsgebühr von Eric W. Steinhauer (UB Ilmenau) (S. 13 bzw. 17ff). Während die Herausgeberin der Gebühr ein ebenso glänzendes wie aus fachlicher Sicht bedenkliches Revival in den letzten Jahren bescheinigt, befasst der Jurist Steinhauer sich mit der Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit von Benutzungsgebühren. Steinhauer gelangt zu dem Ergebnis, dass Benutzungsgebühren nicht generell, wohl aber in einer überzogenen (etwa in der gegenwärtig von der Staatsbibliothek zu Berlin verlangten) Höhe (grund)rechtswidrig sind.
Frauke Mahrt-Thomsen (Stadtbibliothek Friedrichshain-Kreuzberg, Berlin) erläutert eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Alice Ströver (Bündnis 90/Die Grünen) an den Senat von Berlin zur gebührenpflichtigen Bestsellerausleihe in einem Teil der Berliner Bezirksbibliotheken (S. 27ff). Abgedruckt ist in diesem Zusammenhang nicht nur Strövers Anfrage, sondern auch die Antwort des Berliner Senats, die zum Zeitpunkt der Dresdner Veranstaltung noch nicht vorlag. Mahrt-Thomsens Beitrag verdient nicht nur deshalb besondere Beachtung, weil die Verfasserin die Berliner Situation anschaulich aus der Innenperspektive beschreibt. Auch die Anfrage selbst ist von Interesse: Strövers kritische Fragen an den Senat stellen den meines Wissens nach ersten Versuch dar, die inzwischen beliebte bibliothekarische Praxis, Aktualität und Attraktivität des Bestandes zur kostenpflichtigen Extraleistung zu erklären [Fn4] und auf der kommunalpolitischen Ebene der Entscheidungsträger zu problematisieren.
Die weiteren Beiträge des ersten Teils – so ein kritischer Essay des Berliner Historikers und Journalisten Reinhard Markner sowie eine Glosse von Marc Melloy – befassen sich mit der Erhöhung der Benutzungsgebühren in der Staatsbibliothek zu Berlin im Herbst 2005 als einem der spektakulärsten und fachlich umstrittensten Gebühren“fälle“ der letzten Jahre (S. 41ff). Etwas irritierend ist hier, dass auch ein Beitrag Steinhauers an die Liste Inetbib aufgenommen wurde, obwohl dieser inhaltlich fast deckungsgleich mit Steinhauers – wenige Seiten zuvor abgedruckten – Vortragstext ist.
Den Abschluss des ersten Teils bildet die verschriftlichte Zusammenfassung der Wortmeldungen aus dem Publikum der Dresdner Veranstaltung. Der Begriff Wortmeldungen ist hier durchaus angebracht, da – anders als von den Machern intendiert – eine kontroverse Diskussion eigentlich nicht zu Stande kommen wollte. Das Publikum zeigte sich weder extrem gebührenfreundlich noch besonders gebührenfeindlich, sondern hauptsächlich an Kompromisslösungen interessiert; (vgl. S. 53-55) – ein weiteres Zeichen dafür, dass sich die Wahrnehmung von Benutzungsgebühren seit den erregten Debatten der frühen 1990er-Jahre inzwischen doch sehr gewandelt hat.
Der zweite – das heißt der Materialienteil des Bandes – gliedert sich in zwei Unterabschnitte. Abschnitt A befasst sich mit der Gebührensituation in Deutschland seit Anfang der 1980er Jahre. Hier dominieren nachgedruckte Beiträge aus den letzten 17 Jahren, insbesondere solche, die der Zeitschrift BuB entnommen worden sind. Auch die beiden einschlägigen Positionspapiere des DBV zur Gebührenfrage von 1981 und 1994 sind enthalten (S. 58ff u. 80ff). Ferner finden sich hier zwei Originalbeiträge von Hanns Michael Crass und Norbert Cobabus, welche die Entwicklung der Gebührensituation in der Universitätsbibliothek Düsseldorf (S. 95ff) sowie in der Deutschen Nationalbibliothek (S. 104ff) untersuchen. Besonders der Beitrag von Crass ist hier hervorzuheben, da dieser sehr anschaulich die Düsseldorfer Gebührensituation im Spannungsfeld von universitärer Literaturversorgung, Erfüllung regionaler Aufgaben und Betreuung oder Abweisung auswärtiger Benutzer schildert.
Abschnitt B der Materialien schließlich ist der Gebührendebatte in anderen Ländern der Europäischen Union – genauer gesagt der Situation in Italien, den Beneluxstaaten und Schweden – gewidmet. Dieser Abschnitt beginnt mit der IFLA-Erklärung zu Benutzungsgebühren aus dem Jahre 1987 (S. 110) und wendet sich anschließend der italienischen Kampagne „non pago di leggere“ (Ich zahle nicht fürs Lesen) zu. Hintergrund dieser Kampagne ist die Public-Lending-Right-Direktive (PLR-Direktive) der EU, welche den Mitgliedsstaaten verbietet, ihr Öffentliches Bibliothekswesen grundsätzlich von der Zahlung von Bibliothekstantiemen an Autoren und Rechteinhaber entlehnter Werke zu befreien. Diese Direktive wurde von mehreren Mitgliedsstaaten – darunter Italien – nicht befolgt, was zur Verurteilung dieser Länder vor dem europäischen Gerichtshof führte. Der Abschnitt (S. 110ff) über die italienischen Protesten gegen die Direktive (an denen sich etwa der nationale Bibliotheksverband oder bekannte Schriftsteller wie Literaturnobelpreisträger Dario Fo beteiligen) liest sich durchaus anregend – auch wenn es hier bei Licht betrachtet natürlich nicht eigentlich um ein Gebühren- sondern eher um eine Tantiemeproblem geht. Ein wenig fühlt man sich bei der Lektüre an die Situation in der Bundesrepublik in den frühen 1970er Jahren erinnert, als Kommunen und Bibliothekare geschickt den Untergang des bibliothekarischen Abendlandes heraufbeschworen, um Bund und Länder zur (letztlich pauschalisierten) Tantiemezahlung zu bewegen.
Nicht nur, aber auch um die PLR-Direktive geht es in dem Beitrag „Spitzentechnologien und Gebühren – Befindet sich die EU-Modell-Bibliothek der Zukunft in Holland und Belgien?“ von Siv Wold-Karlsen (Göteborg) der im Rahmen einer Weiterbildungsreise in die genannten Regionen entstanden ist (S. 115ff). Die Verfasserin unterzieht die ansonsten oft recht unkritisch geschilderte neue Öffentliche Hauptbibliothek von Antwerpen („Permeke“) einer kritischen bibliotheksfachlichen Musterung, insbesondere auch mit Blick auf das dort praktizierte Gebührenmodell. Anschließend berichtet sie von der Gebührensituation in den Niederlanden, wo eine kostenlose Benutzbarkeit Öffentlicher Bibliotheken nach skandinavischem Muster zu keinem Zeitpunkt bestanden hat. Heute zeichnet sich die niederländische Situation vor allem dadurch aus, dass dort sowohl für die Berechtigung überhaupt ausleihen zu dürfen als auch für die entliehene Menge an Medien bezahlt werden muss. Wold-Karlson vertritt die These, dass im Gefolge der PLR-Verhandlungen sowie im Rahmen von GATS das niederländische Gebührensystem auch auf das Bibliothekswesen in den anderen Teilen EU-Europas übertragen werden wird. Mit dieser Einschätzung liegt World-Karlson zweifellos richtig. Es kann kaum ein Zweifel daran bestehen, dass – sollte sich die Debatte nicht grundlegend umkehren bzw. überhaupt erst wieder in Gang kommen – in Deutschland und Schweden schon in wenigen Jahren ebenfalls niederländische Gebührenverhältnisse herrschen werden. Kritisch zu fragen wäre allerdings, ob hierfür wirklich allein die Politik der EU oder nicht eher der Rückzug der kommunalen Unterhaltsträger und das Arrangement der Bibliothekare mit der Gebühr verantwortlich zu machen sind.
Versucht man zu einer Bewertung des Bandes zu kommen, so zeigt sich ein differenziertes Bild: Auf der Habenseite ist zunächst zu vermerken, dass es einen mutigen Schritt und genuinen Verdienst des Arbeitskreises darstellt, das unbequeme Gebührenthema in dieser Form überhaupt wieder aufgegriffen zu haben. Dies gilt umso mehr, als sich die Verbände ebenso wie die einflussreichen Leiter großer Großstadtbibliotheken des Themas seit Ende der 90er Jahre in der Öffentlichkeit kaum noch annehmen, sondern die Ausdehnung der Gebühr auf immer mehr Bibliotheken und immer mehr Bibliotheksleistungen stillschweigend akzeptiert zu haben scheinen.
Auch überzeugt es, dass die Betrachtungen in den frühen 1980er Jahren einsetzen, da sich zumindest die Öffentlichen Bibliotheken der Bundesrepublik zu diesem Zeitpunkt erstmals nach dem Zweiten Weltkrieg in großem Stil wieder mit Neueinführungen und Erhöhungen von Benutzungsgebühren durch die Unterhaltsträger konfrontiert sahen.
Praktisch ausnahmslos als gelungen zu bezeichnen sind die für das Buch eingeworbenen Originalbeiträge; wo hier auf rechtliche Aspekte der Gebühr oder die Gebührensituation in einzelnen Bibliotheken und Bibliothekssystemen eingegangen wird geschieht dies in kompetenter und anschaulicher Weise. Ebenso bildet der Abschnitt zu jüngeren Entwicklungen im europäischen Ausland eine überaus lohnenswerte Lektüre die durch die Übersetzung der entsprechenden Beiträge ins Deutsche erheblich erleichtert worden ist. – Dieser letzte Abschnitt hätte durchaus noch etwas länger ausfallen und den Blick auf weitere Länder ausdehnen können.
Auf der Soll-Seite zu verbuchen ist hingegen der Umstand, dass die dargebotenen Texttypen recht heterogen sind und vom ausgearbeiteten Fachbeitrag über die Glosse bis zur Karikatur reichen. Mithin wirkt das ganze gelegentlich wie eine Zufallssammlung. Ein stringentes herausgeberisches Konzept ist nicht immer klar zu erkennen.
Auch hätte man sich im zweiten Hauptteil mehr Original- und weniger nachgedruckte Beiträge gewünscht. Dies gilt umso mehr, als es sich bei den nachgedruckten deutschen Beiträgen keineswegs um schwer zu erreichende Literatur handelt. Auch muss gesagt werden, dass ein Teil der in den nachgedruckten Beiträgen vorgebrachten Argumente gegen die Gebühr heute objektiv nicht mehr zutrifft, so etwa das Argument, der Erhebungsaufwand würde die Gebühreneinnahmen auffressen oder sogar übersteigen.[Fn5] Der nonchalante Hinweis, die älteren Texte hätten nichts von ihrer Aktualität eingebüßt (vgl. S. 8) reicht hier wohl nicht aus. Will man das Gebührenthema in „seiner Aktualität würdigen“ (S. 7), so muss dies wohl auch heißen, für den eigenen Standpunkt neue Argumente zu finden, die den inzwischen seit Anfang der 1980er Jahre unstreitig gewandelten Rahmenbedingungen des Bibliothekswesens Rechnung tragen.
Ferner wäre es, will man den gegenwärtigen Trend zur Entgeltmentalität noch einmal umkehren, unerlässlich, Strategien dafür zu entwickeln, wie die fachliche Forderung nach Gebührenfreiheit den Vertretern der Unterhaltsträger (d.h. den politischen Entscheidern) erfolgreich vermittelt werden kann. Es käme darauf an, argumentative Anschlussfähigkeiten zwischen der fachlichen Forderung nach „Freiausleihe“ und den Zielen und Wünschen, ja der Politik des Unterhaltsträgers herstellen ließen. Hierbei handelt es sich um einen Themenbereich, der in dem vorliegenden Band (wie überraschenderweise auch in der bibliothekarischen Gebührendebatte der Bundesrepublik bisher insgesamt) leider vollkommen ausgeklammert bleibt.
Kritisch zu hinterfragen wäre auch, ob die Entscheidung des Arbeitskreises richtig war, fast ausschließlich erklärte Gegner der Gebühr zu Wort kommen zu lassen. Es wäre – ohne dass man sich solche Positionen gleich zwingend zu Eigen machen muss – durchaus spannend gewesen zu erfahren, ob die Gebühr auch heute noch entschiedene bibliothekarische Verteidiger – etwa im Stile eines Heinrich Obberg – findet (und auf welche Argumente diese sich stützen) oder ob sie tatsächlich – wie weiter oben angesprochen – bloß stillschweigend als inzwischen durch die Praxis etabliert[Fn6] bzw. als angeblich unausweichlich hingenommen wird.
Zusammenfassend kann man sagen, dass der Band
ein wichtiges Thema anspricht. Bei dessen Behandlung wäre er
stellenweise durchaus noch ausbaufähig. Dass dieser Ausbau
in den kommenden Jahren geschieht, das Gebührenthema den Weg
zurück in die Fachdebatte der Bibliothekare findet, wäre
zu wünschen.
Fußnoten
[Fn 1] vgl. dazu z.B. Locher, Lieselotte: Die Bibliothekare bitten zur Kasse. - Ein Überblick über die Gebühren in Öffentlichen Bibliotheken. In: BuB 55(2003) S. 637-642 oder Scharmann, Ute: Gebührendiskussion zwecklos [sic!] - Die Stadtbibliothek Wuppertal macht gute Erfahrungen mit dem Kassenautomaten. In: BuB 59(2007) S. 162f. (zurück)
[Fn 2] Reisser, Michael: Die Gebührenfrage. In: BuB 55(2003) S. 600 (zurück)
[Fn 3] „Lesen - Der neue Luxus.“ Session im Rahmen des 95. Deutschen Bibliothekartages in Dresden, 23.3.2006 (zurück)
[Fn 4] Zur fachlichen Kritik an einer solchen Vorgehensweise vgl. etwa Flemming, Arend: Im Slalom um die Haushaltslöcher. - Zukunftsorientierte Finanzierung Öffentlicher Bibliotheken. In: BuB 57(2005) S. 629-635, hier S. 631 (zurück)
[Fn 5] vgl. dazu den weiter oben zitierten Beitrag von Scharmann (zurück)
[Fn 6] vgl. dazu etwa die Einschätzung Konrad Umlaufs in ders. (Hg.): Bestandsaufbau auf neuen Wegen. BuB spezial. Bad Honnef 1999, hier S. 4. Umlauf vertritt dort die These, mit der Benutzungsgebühr verhalte es sich ungefähr so wie mit der Freihand in den späten 50er-Jahren. Nachdem eine argumentative Klärung des Problems in der Fachliteratur nicht erreicht worden sei, hätten Praktiker einfach begonnen durch ihre Einführung in den Bibliotheksalltag Fakten zu schaffen, die inzwischen kaum noch revidierbar scheinen.
Christof Capellaro befindet sich in der Abschlussphase seines Studiums der Bibliothekswissenschaft und Mittelalterlichen Geschichte an der Humboldt-Universität zu Berlin. Er ist als studentischer Mitarbeiter am Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft der Humboldt-Universität beschäftigt. Im Rahmen seiner Magisterarbeit hat er die Gebührendebatte im Öffentlichen Bibliothekswesen der Bundesrepublik mit Mitteln der Diskursanalyse untersucht.