> > > LIBREAS. Library Ideas # 10/11

Die Versorgung der Blinden und hochgradig Sehbehinderten mit Literatur und gedruckter Information in Deutschland: Situationsbericht und eine problematische Zukunftsvision


Zitiervorschlag
François Van Menxel, "Die Versorgung der Blinden und hochgradig Sehbehinderten mit Literatur und gedruckter Information in Deutschland: Situationsbericht und eine problematische Zukunftsvision". LIBREAS. Library Ideas, 10/11 ().


Von der Öffentlichkeit, sogar von vielen blinden und hochgradig sehbehinderten Lesern immer noch weitgehend unbemerkt, vollzieht sich zurzeit ein tiefer Wandel in den deutschen Blindenbüchereien. Mit der Gründung des Vereins „Medibus e.V.“ im Herbst 2004, der die bis dahin existierenden „Arbeitsgemeinschaften“ der deutschsprachigen Blindenhörbüchereien bzw. Blindenschriftbibliotheken und -druckereien ablöste und der auch die Integration anderer Medienproduzenten vollzogen hat, kann man sogar von dem Beginn einer neuen Ära für die gesamte Versorgung dieses Personenkreises mit Literatur und gedruckter Information sprechen. Diese Veränderungen und die daraus resultierenden Konsequenzen sollen hier knapp dargestellt werden. Ebenso soll ein möglicher Weg aufgezeigt werden, den Literaturzugang für Blinde, Sehbehinderte und weitere benachteiligte Personen zu verbessern.

Ein internationaler Vergleich bei der Literaturversorgung für diesen Personenkreis mit einigen anderen europäischen Ländern wie z.B. Schweden und den Niederlanden, ist für Deutschland nicht schmeichelhaft. Die Vorgabe des Grundgesetzes (Art. 3 und 5, sinngemäß: „freier Zugang ohne Diskriminierung zu allgemein zugänglichen Informationsquellen“) für behinderte Personen wird nicht in die Realität umgesetzt[Fn1].

Dafür können folgende Gründe genant werden:
Im Unterschied zum öffentlichen Bibliothekswesen, ist es seit den 1950er Jahren in Deutschland den Blinden und hochgradig Sehbehinderten überlassen, sich selbst um ihre Literaturversorgung und den Zugang zu gedruckten Informationen zu kümmern. Die Länder gewähren wohl eine finanzielle Hilfe, aber diese ist bei weitem nicht ausreichend. Angesichts der hohen Produktionskosten der spezifischen Medien für Blinde und Sehbehinderte ist konsequenterweise der Zugang zu Literatur und gedruckter Information für diesen Personenkreis noch stark verbesserungswürdig. Auch wenn sich seit der Gründung von Medibus und seit der Anwendung der digitalen Tontechnik die Situation entspannt hat, stehen immer noch zu wenig Titel zur Verfügung, die Auswahl ist sehr gering, und weist manchmal erhebliche Qualitätsmängel auf.

Die Betroffenen haben sich an unseren „deutschen“ Zustand gewöhnt. Für die Unzulänglichkeiten wird die komplizierte föderative Struktur verantwortlich gemacht, die traditionell knappen „öffentlichen“ Mittel, die ehrenamtliche Vereinsstruktur und zunehmend auch die vielen Kürzungen der Mittel im kulturellen und sozialen Bereich. Dagegen wird stolz auf das bisher Erreichte verwiesen, auf einen Titelbestand z.B. von knapp 50.000 Hörbüchern und auf eine meistens gute Service-Leistung. Jeder weiß zwar, dass die bisherige Organisation, einer Blindenhörbücherei als freier Verein, eine sehr zerbrechliche Form ist (man denke an das klanglose Verschwinden der Süddeutschen Blindenhörbücherei in Stuttgart 2004!), man rechnet aber weiterhin auf das Wohlwollen der Länder und die Träger der Blindenhörbüchereien hoffen auf die Hörerhilfe in Form von steigenden Spenden.

Viele neue Lösungsvorschläge – falls diese überhaupt geäußert werden – werden als Utopie gewertet und nicht weiter verfolgt. Jeder, der in einer Blindenhörbücherei Verantwortung trägt, ist durch die gegenwärtige Struktur stark mit eigenen Aufgaben belastet, es bleibt kaum Möglichkeit der Information neben den Sorgen der eigenen Institution. Doch es könnte so aussehen, dass sich jetzt in diesen Jahren eine neue Chance bietet, die Gesamtsituation der Literaturversorgung für Blinde und Sehbehinderte neu zu überdenken, zu stabilisieren und entscheidend zu verbessern. Diese Chance ergibt sich durch die Dynamik, die der neue Verein Medibus nach sich zieht. Der Verfasser dieser Zeilen, der übrigens nur in seinem eigenen Namen schreibt, möchte die Verantwortlichen, die Multiplikatoren, die Betroffenen selbst zu einer Bedenkzeit und zum Ergreifen dieser Chance aufrufen.

Das was Medibus schon in einer kurzen Zeit verwirklicht hat und was dieser Verein sich quasi als Programm oder Vision vorgenommen hat, ist viel versprechend. Darum verdient Medibus die Unterstützung, das Mitdenken und das Mitreden von allen Instanzen, seien diese direkt betroffen oder nicht. Die nachfolgenden Überlegungen begrenzen sich auf die Blindenhörbüchereien begrenzt. Die ergänzende Thematik der Punktschriftbibliotheken und -druckereien und der anderen Medienproduzenten für Blinde und Sehbehinderte könnte analog begonnen werden. Dabei ist zu bedenken: nur eine kleine Minderheit der blinden und hochgradig sehbehinderten Personen ist der Punktschrift kundig. Der aktuelle Boom der kommerziellen Hörbücher löst die Leseprobleme der Blinden und Sehbehinderten nicht, weil die Handhabung eines kommerziellen Hörbuches auf Audio-CD für eine blinde Person schwerlich ohne fremde Hilfe möglich ist. Außerdem gibt ein kommerzielles Hörbuch nur selten die literarische Vorlage vollständig wieder.

Was ist nun seit dem Herbst 2004 geschehen? In einer relativ kurzen Zeit und mit der Wirkung von Medibus haben sich in zwei Punkten bedeutsame, bis jetzt nicht genügend bekannte Veränderungen in der Welt der Hörbüchereien ereignet. Zum einen ist die bis dato erforderliche Einholung einer Genehmigungspflicht beim Inhaber des Copyrights für eine Hörbuchproduktion seit 2004 entfallen. Der Gesetzgeber hat im September 2003 das Urheberrecht in diesem Sinn verändert, so dass die Hörbüchereien zeitnah nach Erscheinen des Schwarzdruckes mit der Produktion der Hörfassung beginnen können, ohne lästige oder unbeantwortete Rückfragen beim Verlag. Die gesetzlich vorgesehene Einschaltung von VG Wort bleibt ein Fehler. Hieraus ergeben sich einige bedauerliche Restriktionen. Wer aber Produktionsprobleme der Hörbüchereien erlebt hat, fühlt sich in einer neuen Epoche.

Eine zweite, sehr positive Veränderung ist die Verwirklichung eines schon seit Jahrzehnten vorhandenen Desiderates vieler Leser bzw. Hörer: Die einfache und direkte Möglichkeit der Nutzung eines Zentralkataloges der deutschsprachigen Hörbücher für Blinde. Mit der entscheidenden Hilfe der BLISTA in Marburg gibt es seit Herbst 2006 diese Möglichkeit. Ein Onlinekatalog mit einer sehr einfachen und adäquaten Suchoberfläche gibt den aktuellen Bestand der Hörbücher und deren Standort wieder. Auch wenn diese Möglichkeit nur für PC-Benutzer besteht, ist es doch die einzig mögliche Form eines Zentralkataloges bei einem sich täglich verändernden Titelbestand von knapp 50.000 Hörbuchtiteln. Noch in diesem Jahr werden die Punkschriftbücher in den Bestand dieses Zentralkatalogs integriert.

Der neue Verein kann also schon zwei wesentliche Erfolge verbuchen, aber für die künftigen Jahre hat sich Medibus noch mehr vorgenommen: Ein Programm soll die Literaturversorgung der Blinden und Sehbehinderten noch weiter radikal verändern und verbessern. Zunächst soll die bisherige regionale Hörbuchausleihe aufgehoben werden. Bisher wenden sich die Hörer der einzelnen Regionen bzw. der Bundesländer an „ihre“ jeweilige Hörbücherei. Strenge Grenzen werden nicht gesetzt. Jeder Hörer kann frei entscheiden, welcher Hörbücherei er sich anschließt, aber die bisherigen öffentlichen Zuschüsse für die einzelnen Büchereien beruhen noch auf einer föderalen Aufteilung der Leser/Hörerschaft. Ab 2010 kann „jeder Hörer im deutschsprachigen Raum auf jedes Buch ohne zusätzliche Kosten in einfacher Weise und schnell zugreifen“. Konsequenzen dieses Ziels sind: Der Hörer muss sich ab 2010 nicht mehr an seine „regionale“ Hörbücherei wenden, um einen bestimmten Titel auszuleihen, sondern kann direkt, unabhängig von seinem Wohnort das erwünschte Buch anfordern. Dies schließt überflüssige Formalitäten und auch lange Wartezeiten für den Hörer aus, ist aber schon Teil der aktuellen Wirklichkeit: einerseits ist die Praxis der sog. Fernleihe jetzt schon relativ einfach und die Hörbüchereien sind in dieser Hinsicht sehr hilfsbereit, andererseits sind die Hörbüchereien durch die digitale Technik nun in der Lage, ein Hörbuch „on demand“ ohne Wartezeiten zu kopieren und auszuleihen, egal ob es sich um einen Bestseller oder um ein Fachbuch handelt, unter der Voraussetzung, dass das angeforderte Buch als Hörbuch bereits vorgelesen wurde. Grundsätzlich soll der Zugang für Blinde und hochgradig Sehbehinderte zu jedem Buch leicht ermöglicht werden. Dies ist wirklich neu, bedeutet aber auch endlich die Verwirklichung der Forderung im Grundgesetz „freier Zugang zur Literatur und gedruckter Information ohne Diskriminierung“.

Bei solchen ehrgeizigen Zielen kann man staunen und skeptisch bleiben, aber auch fragen: „Ja, warum eigentlich nicht?“ Die neuen digitalen technischen Mittel haben ein neues Zeitalter eröffnet und warum sollen nicht alle Institutionen an diesem gemeinsamen Ziel mitwirken? Medibus kann als positiver Katalysator wirken und ungeahnte Energien frei setzten. Aber damit diese Vision zu einer dauerhaften, stabilen Wirklichkeit werden kann, muss mehr getan werden. Die echten und wahren Träger dieser Vision, nämlich die Blindenhörbüchereien, in ihrem nüchternen ungesicherten Dasein, mit ihrer eigenen Geschichte und ihren Schwächen, aber auch mit ihrem Schatz an Erfahrungen und mit ihrem Sinn für die Hörerwünsche, sollten in die Entscheidungsfindung und in die Verwirklichung dieser Vision integriert werden.

Was alle Hörbüchereien gemeinsam haben, ist die sehr eingeschränkte finanzielle Basis. Diese Basis ist vollkommen unzureichend. Das ist bekannt. Sie ist nicht einmal rechtlich abgesichert, weil die öffentlichen Zuschüsse von einem Tag zum anderen gestrichen werden könnten. Das ist weniger bekannt. Ob öffentliche Zuschüsse oder schlecht kalkulierbare Spenden, beide sind permanente Unsicherheitsfaktoren. Der Zugang zur Literatur geht über den kostspieligen Weg der Umsetzung des Schwarzdruckes und hierzu gehören erhebliche finanzielle Mittel. Erinnern wir uns daran, dass die Vision die Kostenfreiheit des Literaturzugangs postuliert! Dieser finanzielle Aspekt der Wirklichkeit sollte in den Visionen von Medibus (auf den Weg dorthin!) bewusst und ausdrücklich mitreflektiert werden. Die Blindenhörbüchereien sind grob nach Bundesländern organisiert, die Zuschüsse sind für diese regionalen Hörer zweckgebunden und die Verwendung muss jährlich nachgewiesen werden.

Diese Realität darf nicht einfach ignoriert werden, wenn in der Vision von Medibus die unmittelbare kostenlose Ausleihe bei einer beliebigen Hörbücherei als Ziel angestrebt wird. Und es ist hier unerheblich, ob die Hörer aus sehr unterschiedlichen Ländern das Portal „ihrer“ Hörbücherei benutzen, um Hörbücher von überall auszuleihen, aus Gründen des einfachen Services. In der Konsequenz heißt das, dass die Vision von Medibus für einige Hörbüchereien sehr gefährlich werden könnte. Es könnte Probleme mit den finanziellen Zuschüssen geben, wenn nicht vorher Rücksprache gehalten wird, wie die Verwaltung der Länder diese Änderung betrachtet. Wenn dies nicht geschieht, könnten sich einige Länder brüskiert fühlen und die Förderung einstellen. Oben wurde die zweite Vision erwähnt, die sich Medibus als Fernziel gesetzt hat: Jedes Buch sollte leicht zugänglich gemacht werden. Ob dies nun für den Bereich Sachbuch mit synthetischer Sprache geschehen könnte, oder für die Belletristik mit einfühlsamer menschlicher Stimme – auf jeden Fall sind auch hier wieder erhebliche finanzielle Ressourcen aufzuwenden, um dieses Ziel zu erreichen. In der jetzigen Lage der Hörbüchereien bleibt es vollkommen utopisch, dieses Ziel nur annähernd zu erreichen.

Ob Länderbindung der Zuschüsse oder grundsätzlich nicht ausreichende finanzielle Ressourcen der Hörbüchereien – dies sind ernsthafte Probleme, die zu lösen sind, um die Visionen von Medibus zu verwirklichen. Ein Gespräch ist unabdingbar, ein Gespräch mit allen Instanzen! Die neuen digitalen Mittel, die eine veränderte Situation geschaffen haben, können Anlass dazu sein, Hörbüchereien ein neues Gesicht und eine neue Organisation zu geben, eventuell bis hin zur Integration in das System der öffentlichen Bibliotheken. Das Gespräch mit allen beteiligten Entscheidungsträgern wird aber nicht in einer einmaligen Tagung oder Konferenz zum Erfolg führen. Die bisherige Verwurzelung der einzelnen Hörbüchereien in ihrer eigenen Geschichte, auch finanziell gesehen(!), ist hierfür viel zu stark.

In vielen, vielen kleinen Schritten mit allen Beteiligten in kleineren Gremien müssen die jeweiligen Positionen, Grenzen, Desiderate ausgelotet werden, um abzuwägen, wie die Gesamtvision von Medibus verwirklicht werden könnte. Wünschenswert wäre die Schaffung eines Sonderbeauftragten der Hörbüchereien (oder einer entsprechenden Funktion) bei einem passenden Bundesamt in Berlin: Eine neutrale Persönlichkeit aus dem kulturellen oder sozialen Leben, der die Aufgabe hätte – unter Beteiligung aller Betroffenen – ein Programm und einen Kalender aufzustellen, um die Ziele von Medibus umzusetzen. Hier wäre eine staatliche Verantwortung (auf Bundesebene oder turnusmäßig auf Länderebene) als Kontrollinstanz wichtig, um eine minimale oder ausgleichende Förderung der Länder zu etablieren. Alternativ oder ergänzend ist eine bedeutsamere Rolle von Medibus denkbar.

Der Verein könnte zwischen den Ländern vermitteln und die Förderung der einzelnen Länder besser steuern. Durch seine vermittelnde Rolle könnten auch die Leistungsunterschiede der einzelnen Hörbüchereien – im Sinne einer modernen Effizienz aus einem zentralen Topf – gerecht ausgeglichen werden, wobei der Verein die Verantwortung für die Produktionen und deren Organisation übernehmen könnte.

Diese Vision von Medibus, die im Grunde lediglich die Verwirklichung des Grundgesetzes bedeutet, könnte sogar wesentlich beschleunigt werden, wenn die einzelnen Hörbüchereien – von permanenten finanziellen Unsicherheiten befreit – endlich planen und sich viel mehr um die Hörbuchproduktionen kümmern könnten: In allen Bundesländern, in jeder Großstadt, wären unter der Betreuung der regionalen Hörbücherei kleine Produktionseinheiten verstreut zu etablieren (etwa Mietwohnungen oder örtliche kundige Sprecher mit PC ausgestattet). Dies könnte das bisherige Produktionsvolumen leicht verzehnfachen. Allerdings, und hier schließt sich wiederum der Kreis, dies ist nicht ohne finanzielle Basis zu verwirklichen (man denke z.B. schon alleine an die Sprecherhonorare!).

Aber ist die Zeit nicht gekommen, den Blinden und Sehbehinderten endlich die Versorgung mit Literatur und gedruckter Information zu gewährleisten, die ihnen zusteht? Diese Forderung ist schon sehr alt, aber eine neue Epoche ist inzwischen angebrochen: Die technischen Mittel sind nun vorhanden, und der Gesetzgeber hat der Diskriminierung von Behinderten ein Ende gesetzt. Es ist keine Schande mehr, von „Nachteilsausgleichen als notwendige Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft“ zu sprechen. Hier gilt es nun, kreativ zu sein, die gewohnten Wege zu verlassen und zusammen die programmatischen Ziele von Medibus zu verwirklichen.

Dieser Aufsatz wurde in leicht veränderter Form zunächst in Horus, Heft 3 (2007), S. 124-127 veröffentlicht.

[Fn 1] Für weitere Einzelheiten zu den Problemen und Leistungen der Blindenbüchereien vgl. Siems, Suzanne: Öffentliche Bibliothek für Blinde – Blinde in öffentlichen Bibliotheken. In: Kaden, Ben; Kindling, Maxi: Zugang für Alle. Soziale Bibliotheksarbeit in Deutschland. Berlin 2007, S. 94 – 109 und Menxel, François Van: Die Blindenhörbüchereien in Deutschland. Sozialer Auftrag und strukturelle Defizite, ebd. S. 110 – 132 (zurück)

François van Menxel war 1991-2006 Geschäftsführer der Westdeutschen Blindenhörbücherei e.V. in Münster.